Schlagwort: VRR

  • Rat soll Vertreter für Zweckverbände bestellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat der Stadt Bochum soll am 18. Dezember Vertreterinnen und Vertreter für drei wichtige Zweckverbände benennen. Dabei geht es um den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade sowie den EKOCity Abfallwirtschaftsverband.

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Oberbürgermeister Jörg Lukat die Vertretung der Stadt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr übernimmt. Als Stellvertreter ist Dr. Markus Bradtke vorgesehen. Für die beiden anderen Verbände soll ebenfalls Dr. Markus Bradtke als erster Vertreter fungieren – beim Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade mit Dr. Eva Maria Hubbert als Stellvertreterin, beim EKOCity Abfallwirtschaftsverband mit Phillip Heidt.

    Verschiedene Vertreterzahlen je nach Einwohnerzahl

    Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Bochum hat das Recht, vier Mitglieder in die Verbandsversammlung des VRR zu entsenden, sechs Mitglieder zum Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade und ebenfalls sechs Mitglieder zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Zusätzlich sollen drei weitere Vertreter in den Verbandsrat des EKOCity-Verbandes bestellt werden.

    Die weiteren Plätze in den Gremien sind in der Vorlage noch nicht besetzt. Hier werden die Ratsmitglieder in der Sitzung entsprechende Kandidaten benennen müssen.

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    Geschlechterquote nicht erfüllt

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien weitere weibliche Vertreter benannt werden müssten. Beim VRR wäre eine Frau erforderlich, bei den beiden anderen Verbänden jeweils zwei Frauen.

    Beratungsfolge und rechtliche Grundlagen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 113 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

    Die Amtszeit der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss wieder abberufen.

  • Deutsche Bahn schließt Reisezentrum am Hauptbahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Deutsche Bahn wird das Reisezentrum am Hauptbahnhof zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 schließen. Als Alternative soll die Transdev Vertrieb GmbH den Ticketverkauf übernehmen, allerdings ohne garantierten Fernverkehr-Service.

    Wirtschaftliche Gründe für die Schließung

    Die Verwaltung begründet die Schließung des DB-Reisezentrums mit drastisch veränderten Kaufgewohnheiten der Fahrgäste. Bereits heute werden neun von zehn Fernverkehrstickets digital erworben, im Nahverkehr sind es über 70 Prozent des Umsatzes. Das als rein digitales Angebot konzipierte Deutschland-Ticket hat diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Dadurch sind die Fahrkartenverkäufe und Einnahmen in den DB-Reisezentren stark rückläufig, was den Betrieb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar macht.

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    Neue Vertriebsstruktur im Nahverkehr

    Ein wichtiger Hintergrund der Entwicklung ist die bereits vor Jahren erfolgte Vergabe des Nahverkehrs-Ticketvertriebs durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die Transdev Vertrieb GmbH. Seitdem darf die DB im VRR-Gebiet keine ÖPNV-Fahrscheine mehr verkaufen. Das Reisezentrum konnte daher zuletzt nur noch Fernverkehrstickets anbieten, was die wirtschaftliche Grundlage erheblich verschlechterte.

    Alternativen für den Ticketverkauf

    Für den Nahverkehr steht bereits eine Alternative zur Verfügung: Die Transdev Vertrieb GmbH betreibt eine eigene Verkaufsstelle in einer örtlichen Buchhandlung. Um auch den Fernverkehr abzudecken, wurde Transdev eine vergütete Zusammenarbeit angeboten. Entsprechende Gespräche liefen zum Zeitpunkt der Antwort noch.

    Keine Verbesserungen geplant

    Die von Fahrgastverbänden wie „Pro Bahn“ erhoffte Verbesserungen durch eine VRR-betriebene Lösung – etwa längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnung – sind nicht geplant. Der VRR teilte mit, grundsätzlich nicht bereit zu sein, die finanziellen Lücken der DB zu schließen. Fernverkehr sei mittlerweile kein „Nebengeschäft“ mehr, weshalb der VRR hier zurückhaltend agiere.

    Fehlende Informationen zu Kundenzufriedenheit

    Auf die Frage nach den angeblich sehr positiven Ergebnissen von DB-Kundenzufriedenheitskarten für das Reisezentrum konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen lägen der Stadt nicht vor.