Kategorie: Beteiligung und Controlling

  • Grüne fragen nach Wirtschaftlichkeit und Zukunft des WLAN-Angebots „BOGESTRA MOBIL“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 24. Juni 2026 eingereicht. Darin stellen sie sechs Fragen zum kostenlosen WLAN-Service „BOGESTRA MOBIL“, dessen Kosten, Nutzungszahlen und Zukunftsperspektiven.

    Hintergrund: WLAN in Bussen und Bahnen

    Die BOGESTRA stellt ihren Fahrgästen seit einigen Jahren in Fahrzeugen und betrieblichen Anlagen das kostenlose WLAN-Angebot „BOGESTRA MOBIL“ zur Verfügung. Vertragspartner ist die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH. Die Nutzung erfolgt über ein One-Click- oder Comfort-Click-Verfahren und ist innerhalb von 30 Tagen auf ein begrenztes Datenvolumen beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine entgeltpflichtige Zugangsvariante mit erweitertem Datenvolumen. Seit einigen Monaten können über das Netz zudem kostenfrei Artikel von WAZ-PLUS abgerufen werden.

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    Die sechs Fragen der Grünen

    Fritjof Schmidt von den Grünen im Rat stellt im Namen der Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:

    • Wie hoch sind die Einnahmen der entgeltpflichtigen Zugangsvariante seit ihrer Einführung – aufgeschlüsselt nach Jahren?
    • Welche jährlichen Kosten – konsumtiv und investiv – entstehen der BOGESTRA durch die Bereitstellung der Services?
    • Wie hoch sind die monatlichen Nutzungszahlen, gegebenenfalls differenziert nach One-Click, Comfort-Click und entgeltpflichtiger Zugangsvariante?
    • Wie schätzt die Verwaltung die Aufrechterhaltung des WLAN-Netzes angesichts steigender privater Flatrates und wachsender Datenvolumina ein?
    • Können durch eine Einschränkung – etwa eine Reduzierung auf bestimmte Linien – oder eine vollständige Aufgabe des Angebots Einsparpotenziale bei der BOGESTRA erzielt werden?
    • Welche Kosten entstehen der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH durch die kostenlose Bereitstellung von WAZ-PLUS-Artikeln, und in welcher Höhe werden diese an die BOGESTRA weitergeleitet?

    Weitergabe der Antworten erbeten

    Die Grünen bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Die Antworten sollen zudem dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest: Verwaltung erklärt Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister seit 1975

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest seit der Gemeindereform 1975 beantwortet. Ursache für die anfänglich nur eine Stellvertretung war eine gesetzliche Einschränkung der damaligen Gemeindeordnung.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 stellte die AfD-Bezirksfraktion eine Anfrage zu den historischen Gegebenheiten rund um die Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters. Die Fraktion verwies dabei auf Nachfragen aus der Bevölkerung und bat die Verwaltung um Auskunft zu zwei konkreten Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Was war der Grund dafür, sofern dies tatsächlich der Fall war?

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    Gesetzliche Rahmenbedingungen als Ursache

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass bei der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nach der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 die damaligen gesetzlichen Vorgaben die Wahl von lediglich einer stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin bzw. einem stellvertretenden Bezirksbürgermeister zuließen. Eine Erweiterung dieser Möglichkeit wurde erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geschaffen.

    Seit 1984 zwei Stellvertretungen

    Seit dem Jahr 1984 macht die Bezirksvertretung Bochum-Südwest von der erweiterten Regelung Gebrauch und wählt seither zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen bzw. Bezirksbürgermeister. Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich jeweils nach der geltenden Rechtslage der GO NRW. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens entscheidet die Bezirksvertretung eigenständig über die konkrete Anzahl der Stellvertretungen.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zum Verstetigungsprozess WLAB in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Ost zum Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB geantwortet. Die Verstetigungsphase hat begonnen, ein Auftrag wurde verlängert und erste Beteiligungsformate werden vorbereitet.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 stellten Nina Eumann und Ralf-D. Lange von der Fraktion Die Linke vier Fragen zum laufenden Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB. Anlass war eine Information über den Prozess in der Bezirksvertretung am 21. Januar 2026. Die Verwaltungsantwort (Vorlage Nr. 20261451, Fachbereich Amt für Stadtplanung und Wohnen) liegt nun vor und wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Sachstand und Auftragnehmer

    Die Verstetigungsphase ist nach Angaben der Verwaltung gestartet. Organisatorische Vorbereitungen wurden aufgenommen, erste Beteiligungsformate werden derzeit vorbereitet. Mit der Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund wurde der Auftrag mit dem bisherigen Auftragnehmer in angepasster Form und mit geringerem Stundenumfang verlängert. Die inhaltliche Umsetzung basiert auf den Zielsetzungen des Verstetigungskonzepts (Vorlage Nr. 20260457). Die Kontinuität vor Ort wird durch Julian Kundel-Füth und Karsten Höser sichergestellt, die den Stadtteilen bereits aus der bisherigen Arbeit bekannt sind.

    Kosten und Laufzeit

    Die Kosten der Auftragsverlängerung belaufen sich auf 130.000 Euro brutto, davon entfallen 10.000 Euro auf Sachkosten. Der Auftrag ist auf ein Jahr angelegt und endet im Frühjahr 2027.

    Beteiligung der Akteurinnen und Akteure

    Die Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure erfolgt nach Angaben der Verwaltung fortlaufend im Rahmen der Verstetigungsphase. Dabei knüpft die Verwaltung an bisherige Beteiligungsformate an. Die weitere Einbindung ist über folgende Formate vorgesehen:

    • Abstimmungsrunden
    • Workshops
    • Stadtteilkonferenzen
  • Neue Schiedsperson für den 7. Schiedsamtsbezirk Bochum-Wattenscheid vorgeschlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vor, eine neue Schiedsperson für den 7. Schiedsamtsbezirk (Wattenscheid-Mitte/Leithe/Sevinghausen und Westenfeld – teilweise) zu wählen. Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmanns läuft im Juli 2026 aus.

    Hintergrund: Nachfolgesuche ohne Bewerbungseingänge

    Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk 7, Herr Rupprecht, scheidet nach Ablauf seiner Amtszeit im Juli 2026 aus persönlichen Gründen aus dem Amt aus und steht für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Die seit Februar 2026 laufende Suche nach einer Nachfolgeperson – unter anderem über eine Pressemitteilung in der WAZ sowie Veröffentlichungen in sozialen Medien – blieb ohne Resonanz: Es ging keine einzige Bewerbung ein.

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    Kandidatin aus Initiativbewerbung

    Im Zuge der Prüfung älterer Initiativbewerbungen stieß die Verwaltung auf eine Bewerbung, die von einer Frau stammt, die im Schiedsamtsbezirk 22 wohnt. Dieser Bezirk grenzt nicht unmittelbar an den Bezirk 7, liegt aber in räumlicher Nähe. Die Kandidatin hat ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes ausdrücklich auch für den Bezirk 7 bekundet.

    Nach dem Schiedsamtsgesetz NRW ist es zulässig, dass Personen, die ihren Wohnsitz nicht im betreffenden Schiedsamtsbezirk haben, das Amt in einem anderen Bochumer Bezirk ausüben. Diese Praxis wurde in der Vergangenheit bereits angewandt, da es regelmäßig schwierig ist, ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses anspruchsvolle Ehrenamt zu finden.

    Eignungsgespräch mit positivem Ergebnis

    Das Eignungsgespräch fand unter Beteiligung folgender Personen statt:

    • Wattenscheider Bezirksbürgermeister
    • Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid
    • Vorsitzender der Bezirksvereinigung Bochum des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
    • Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsamtes

    Die Kandidatin wurde dabei als sehr gut geeignet eingestuft. Auch der Direktor des Amtsgerichts Bochum als aufsichtsführender Richter wurde in das Verfahren einbezogen und hat keine Bedenken geäußert.

    Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung schlägt vor, Frau Tanja Wiemann-Kranz als Schiedsperson für den 7. Schiedsamtsbezirk zu wählen. Sie hat erklärt, das Amt im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zu übernehmen. Die Bezirksvertretung entscheidet über den Vorschlag in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026.

    Persönliche Daten und beruflicher Werdegang der Kandidatin sind Gegenstand einer gesonderten, nichtöffentlichen Verwaltungsmitteilung (Vorlage Nr. 20261575).

  • UWG Freie Bürger – BSW fragt nach Sparpotenzial bei Vorbereitungssitzungen und IT-Kosten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW richtet eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und möchte wissen, wie viel die Stadt Bochum durch den Verzicht auf Gelder für Fraktions-Vorbereitungssitzungen einsparen könnte. Außerdem fragt die Gruppe nach den Kosten einer möglichen Rückkehr zur postalischen Versendung von Sitzungsunterlagen.

    Hintergrund: Sparvorschläge von SPD und Grünen

    Anlass der Anfrage ist ein Antrag von SPD und Grünen mit dem Titel „Ziele für den Haushalt 2027 ff.“, in dem beide Fraktionen Einsparvorschläge für verschiedene Haushaltsbereiche vorlegen. Konkret schlagen sie vor:

    • Die Sachkostenzuschüsse an Fraktionen und Gruppen in Rat und Bezirken sollen ab 2027 dauerhaft um 15 Prozent gekürzt werden.
    • Die Sach- und Betriebskostenzuschüsse für IT-Endgeräte an Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder sollen vollständig gestrichen werden.

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    Fragen der Ratsgruppe

    Die Anfrage von Sven Ratajczak und Tim Pohlmann (UWG Freie Bürger – BSW) umfasst zwei Themenbereiche:

    Vorbereitungssitzungen: Die Ratsgruppe möchte wissen, welches Sparpotenzial entstünde, wenn Fraktionen und Gruppen im Rat und den Ausschüssen auf die Zuschüsse für Vorbereitungssitzungen – also Fraktions- und Teilfraktionssitzungen vor Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschusssitzungen – verzichten würden. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Ausgaben für die Jahre 2024 und 2025 aufgeschlüsselt nach Fraktionen und Gruppen sowie nach Rat, Bezirksvertretungen und den jeweiligen Ausschüssen darzustellen.

    IT und postalische Zustellung: Da der von SPD und Grünen vorgeschlagene Wegfall der IT-Kostenzuschüsse Mandatsträger dazu veranlassen könnte, sich vom digitalen Ratsinformationsmanagementsystem SD.NET RIM abzumelden, fragt die Ratsgruppe, wie hoch die Verwaltung die jährlichen Kosten für eine postalische Versendung aller Sitzungsunterlagen einschätzt, sofern 25 Prozent der betroffenen Personen das System abmelden würden. Grundlage der Schätzung sollen die Kosten vor Einführung des SD.NET RIM zuzüglich eines Inflationsaufschlags sein.

    Die Anfrage ist zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht und um schriftliche Beantwortung gebeten worden.

  • Stellvertretende Bezirksbürgermeister in Bochum-Wattenscheid: Verwaltung beantwortet Fragen zur historischen Anzahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Von 1975 bis 1984 war es in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid gesetzlich nur möglich, eine einzige stellvertretende Bezirksbürgermeisterin bzw. einen einzigen stellvertretenden Bezirksbürgermeister zu wählen. Die Verwaltung hat dies nun auf Anfrage der AfD-Bezirksfraktion erläutert.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Bezirksfraktion hatte in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zwei Fragen an die Verwaltung gerichtet:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Was war gegebenenfalls der Grund dafür?

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    Gesetzliche Vorgaben als Ursache

    Die Verwaltung erklärt in ihrer Antwort, dass die Beschränkung auf eine einzige Stellvertretung keine politische Entscheidung, sondern eine gesetzliche Vorgabe war. Mit der Gründung der Bezirksvertretung nach der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 ließ die damals geltende Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zunächst nur die Wahl einer einzigen stellvertretenden Person zu.

    Änderung ab 1984

    Erst eine spätere Änderung der GO NRW schuf die rechtliche Grundlage, mehrere Stellvertretungen zu wählen. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid macht von dieser Möglichkeit seit 1984 Gebrauch und wählt seitdem zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen bzw. Bezirksbürgermeister.

    Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass sich die konkrete Anzahl der Stellvertretungen stets nach der jeweils geltenden Rechtslage der GO NRW richtet und die Bezirksvertretung im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben eigenständig über die Anzahl entscheidet.

    Die Antwort der Verwaltung ist zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026 vorgesehen.

  • CDU beantragt Benennung sachkundiger Einwohner für Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, drei sachkundige Einwohner beratend in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu wählen. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    Drei Personen sollen beratend mitwirken

    Laut dem von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichneten Antrag vom 16. Juni 2026 schlägt die CDU-Fraktion folgende Personen für die beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor:

    • Alexander Mauer – Caritas
    • Fabian Brandt-Vengels – DRK
    • Christian Herker

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    Begründung mündlich

    Eine schriftliche Begründung enthält der Antrag nicht. Die Fraktion hat angekündigt, die Begründung in der Sitzung mündlich vorzutragen.

  • AfD-Fraktion benennt sachkundige Einwohner für sieben Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Besetzung von Fachausschüssen eingereicht. Für sieben Ausschüsse werden beratende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf die 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026.

    Hintergrund

    Der Änderungsantrag wurde von Ulrich Fuchs, Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, am 15. Juni 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet. Er betrifft Tagesordnungspunkt 2.1 der Ratssitzung zur Benennung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in die Fachausschüsse.

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    Vorgeschlagene Besetzung

    Die Fraktion schlägt folgende Personen für die jeweiligen Ausschüsse vor:

    • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales: ein sachkundiger Einwohner
    • Ausschuss für Schule und Bildung: ein sachkundiger Einwohner
    • Ausschuss für Kultur und Tourismus: ein sachkundiger Einwohner
    • Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur: ein sachkundiger Einwohner
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit: ein sachkundiger Einwohner
    • Ausschuss für Beteiligung und Controlling: eine sachkundige Einwohnerin
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke: ein sachkundiger Einwohner

    Verfahren

    Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nehmen in den Fachausschüssen eine beratende Funktion wahr, ohne Stimmrecht. Ihre Wahl erfolgt durch den Rat. Der Antrag soll in der Sitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

  • Volt/Stadtgestalter beantragen neue Haushaltsregeln und interkommunale Reformen für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zu den Haushaltszielen 2027 ff. eingebracht. Der Antrag umfasst Forderungen zur Haushaltsaufstellung, Klimapolitik, Schulen und einer weitreichenden Verwaltungsreform im Ruhrgebietsverbund.

    Jährliche Haushalte und Zero-Based-Budgeting

    Als Rahmen für die künftige Haushaltsplanung fordert die Fraktion zunächst die Rückkehr zur jährlichen Haushaltsplanung und die Abkehr vom Doppelhaushalt. Ergänzend sollen Haushalte alle fünf Jahre nach dem Prinzip des Zero-Based-Budgeting aufgestellt werden, bei dem alle Ausgaben von Grund auf neu begründet werden müssen. Außerdem soll eine wirksame Bürgerinnenbeteiligung an der Haushaltsaufstellung etabliert werden.

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    Generationengerechtigkeit als Leitprinzip

    Die inhaltlichen Haushaltsziele richten sich laut Antrag an der Generationengerechtigkeit aus. Im Einzelnen werden gefordert:

    • Veräußerung klimaschädlicher Beteiligungen, etwa an fossilen Kraftwerken
    • Schaffung eines Seilbahnnetzes zur Verbesserung des ÖPNV
    • Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen
    • Keine Kürzungen bei den Hilfen zur Erziehung
    • Prüfung, ob die Stadt den bisher von Schulen zu tragenden Anteil von einem Viertel einer Lehrerstelle bei der Einstellung von Schulverwaltungsassistentinnen übernimmt
    • Prüfung der Internalisierung externer Klimaeffekte auf Basis der CO₂-Zertifikatspreise bei der Gebührenkalkulation
    • Parkgebühren, die die tatsächlichen Kosten der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums widerspiegeln
    • Vorlage eines Fahrplans zur Senkung der Schulden- und Zinslast

    Umfassendes Change-Management für die Verwaltung

    Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags betrifft die Verwaltungsmodernisierung. Mit externer Beratung soll ein Change-Management-Konzept erarbeitet werden, das unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht:

    • Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen und zum Auslaufenlassen nicht mehr benötigter Stellen
    • Abschaffung klassischer Büros zugunsten von Shared Desks und Homeoffice als neuem Standard
    • Zusammenlegung kaufmännischer und organisatorischer Bereiche kultureller Institutionen (KdÖR) in einer ruhrgebietsweiten Kultur-Holding zur Senkung von Overhead-Kosten
    • Prüfung der Gründung einer interkommunalen Personalgesellschaft für die Metropole Ruhr
    • Vorantreiben der Zusammenlegung aller Verkehrsgesellschaften zu einer einzigen ruhrgebietsweiten Verkehrsgesellschaft
    • Erarbeitung eines Konzepts für koordinierte interkommunale Klagen bei Verstößen gegen das Konnexitätsprinzip
    • Aufstellung eines Konzepts für ein interkommunales Projektmanagement-Servicecenter
    • Orientierung des Gewerbesteuer-Hebesatzes an einem Benchmarking-System auf Basis der dynamischsten NRW-Kommunen, ergänzt um einen Schuldenfaktor
    • Veräußerung der städtischen Parkgaragen
    • Entwicklung von Sponsoringstrategien in allen Dezernaten und Beteiligungen

    Unterzeichnet ist der Antrag von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger. Eine schriftliche Begründung ist nicht beigefügt; die Fraktion kündigte eine mündliche Begründung in der Sitzung an.

  • Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“: Gruppen sollen Vorschlagsrecht erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, die Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ zu ändern. Konkret sollen künftig nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppen im Rat ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Beirats erhalten.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Der Antrag wurde gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 eingereicht und bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.2 „Neufassung des Beirats Leben im Alter“.

    Die antragstellenden Fraktionen fordern, § 1 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Beirats wie folgt neu zu fassen:

    > „Der Beirat Leben im Alter setzt sich zusammen aus Personen, die auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen vom Rat gewählt wurden.“

    Die bisherige Formulierung sah offenbar lediglich Vorschläge der Fraktionen vor. Durch die Ergänzung um das Wort „Gruppen“ würden auch kleinere politische Zusammenschlüsse im Rat einbezogen, die den Fraktionsstatus nicht erreichen.

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    Begründung

    Eine schriftliche Begründung wurde im Antrag nicht vorgelegt. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben angekündigt, die Begründung mündlich in der Ratssitzung vorzutragen.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Tim Pohlmann und Sven Ratajczak (UWG:Freie Bürger-BSW) sowie Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (STADTGESTALTER/Volt).