Schlagwort: Wattenscheid

  • Sportförderprogramm des Landes NRW: Verwaltung erklärt Informationsstrategie und Verteilungsverfahren für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.07.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines neuen Sportförderprogramms rund 200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten bereit. Auf die Stadt Bochum entfallen dabei 3.887.700 Euro. Die Verwaltung hat nun erläutert, wie Vereine im Stadtbezirk Wattenscheid über die Fördermöglichkeiten informiert werden und wie die Mittelverteilung erfolgen soll.

    Hintergrund und Anlass

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 angefragt, wie die Vereine im Stadtbezirk über die Fördermöglichkeiten informiert werden, wie die Gelder verteilt werden und ob bereits konkrete Planungen und Projekte für Wattenscheid vorlägen. Die Verwaltung hat die Anfrage nun mit Datum vom 10. Juni 2026 beantwortet.

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    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Sportstätte sind. Auch Vereine als Mieter oder Pächter können Anträge stellen, sofern sie als wirtschaftlicher Träger der Anlage für Instandhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Für die Antragstellung gelten folgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen:

    • Zum 1. Januar 2026 muss der Verein Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund oder in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sein und über eine Vereinskennziffer verfügen.
    • Bei Antragstellung muss zusätzlich eine Doppelmitgliedschaft – sowohl in einem Sportbund als auch in einem Fachverband – bestehen.

    Information der Vereine

    Die Verwaltung setzt auf eine mehrstufige Informationsstrategie. Diese umfasst:

    • Weitergabe von Förderinformationen über den Landessportbund NRW sowie den Stadtsportbund Bochum an die angeschlossenen Vereine
    • Zentrale Informationsveranstaltungen und digitale Formate zur Programmvorstellung
    • Kontinuierliche Veröffentlichung von Förderhinweisen über die Kommunikationskanäle von Landessportbund, Stadtsportbund und Sportverwaltung
    • Individuelle Beratung interessierter Vereine durch die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Bochum, gegebenenfalls mit fachlicher Begleitung des Referates für Sport und Bewegung

    Verteilung der Fördermittel

    Die endgültige Auswahl der Förderprojekte liegt bei der Staatskanzlei des Landes NRW. Die Mittelzuweisung erfolgt auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen. Vereine müssen je nach Förderhöhe einen Eigenanteil leisten. Förderfähig sind insbesondere:

    • Neubau, Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von Sportstätten und Schwimmbädern
    • Umbauten, Ersatzneubauten und Ausstattungsmaßnahmen
    • Sportfachlich notwendige Infrastruktur wie Umkleiden, Aufenthalts- und Schulungsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen

    Die Verwaltung erklärt, sich dafür einsetzen zu wollen, dass auch Projekte im Stadtbezirk Wattenscheid angemessen berücksichtigt werden.

    Konkrete Projekte noch nicht festgelegt

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Planungen noch in einem frühen Stadium. Eine abschließende Liste konkreter Projekte für Wattenscheid liegt noch nicht vor. Aktuell werden Bedarfe erfasst und Gespräche mit Vereinen geführt. Vereine im Stadtbezirk sind ausdrücklich aufgefordert, mögliche Projekte und Förderbedarfe einzubringen. Die Verwaltung will die Bezirksvertretungen zu gegebener Zeit über den Fortgang der Planungen und konkrete Projektvorschläge informieren.

  • Neue Gesamtschule für Wattenscheid: Rat soll Flächennutzungsplan ändern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet „An der Papenburg/Berliner Straße“ zu ändern. Auf einer ehemaligen Sportplatzfläche soll eine neue Gesamtschule mit integrierter Bezirksmusikschule entstehen. Gleichzeitig sind moderate Wohnbauentwicklungen geplant.

    Vom Wohnbau zur Bildung

    Ursprünglich war für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße eine Wohnbebauung vorgesehen. Ein 2022 durchgeführtes Investorenauswahlverfahren brachte jedoch nur einen Interessenten hervor, der sein Angebot aufgrund gestiegener Baukosten später zurückzog.

    Die Planungen änderten sich grundlegend, nachdem der Stadtrat am 10. Oktober 2024 den Bedarf für eine Gesamtschule in Wattenscheid feststellte. Die günstige Lage der brachliegenden Sportplatzfläche mit guter Anbindung an die Innenstadt und den öffentlichen Nahverkehr machte sie zum idealen Schulstandort.

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    Integration der Bezirksmusikschule

    In die neue Gesamtschule soll die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden. Für diese Nutzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildung“ im Flächennutzungsplan erforderlich.

    Maßvolle Wohnbauentwicklung bleibt

    Neben der Schulplanung sieht die Flächennutzungsplan-Änderung weiterhin eine moderate Ergänzung bereits baulich genutzter Bereiche an der Dr.-Eduard-Schulte-Straße und nördlich der A40 vor. Diese sollen als Wohnbau- beziehungsweise gemischte Bauflächen dargestellt werden.

    Grünflächen bleiben erhalten

    Ökologisch wertvolle, zentral gelegene Freiraumbereiche sollen erhalten und weiterhin als Grünflächen im Plan dargestellt werden. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sogar ökologisch aufgewertet werden.

    Beteiligungsverfahren abgeschlossen

    Das Änderungsverfahren durchlief bereits alle erforderlichen Beteiligungsschritte. Die frühzeitige Beteiligung fand von Mai bis Juni 2022 statt, die förmliche Beteiligung von Oktober bis November 2025. Nach Angaben der Verwaltung ergaben sich aus den Stellungnahmen keine Inhalte, die eine grundlegende Änderung der Planung erfordert hätten.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird die Vorlage am 21. April 2026 beraten, die finale Entscheidung trifft der Rat am 7. Mai 2026. Da es sich um einen gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr handelt, müssen alle sechs beteiligten Städte gleichlautende Beschlüsse fassen.

  • CDU Wattenscheid beantragt digitale Werbetafel für bessere Veranstaltungswerbung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid fordert die Anschaffung einer digitalen Infotafel für 10.000 Euro aus Bezirksmitteln. Die neue Tafel soll die bisherige statische Infotafel in der Innenstadt ersetzen und Veranstaltungen in Wattenscheid besser bewerben.

    Problem der mangelnden Sichtbarkeit

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid sieht Handlungsbedarf bei der Bewerbung von Veranstaltungen im Stadtteil. Während Traditionsveranstaltungen gut besucht seien, blieben andere Events sowohl im Lohrheidestadion als auch im übrigen Wattenscheider Gebiet aufgrund mangelnder Bekanntheit schlecht besucht.

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    Nachteile der aktuellen Lösung

    Die derzeit in der Innenstadt installierte Infotafel weise erhebliche Mängel auf. Aufgrund der kleinen Schriftgröße müssten Interessierte gezielt zur Tafel gehen, um die Informationen lesen zu können. Zudem könnten nur Veranstaltungen aufgelistet werden, die bereits bei der Aufstellung der Tafel bekannt und gemeldet seien.

    Vorteile der digitalen Alternative

    Eine digitale Tafel würde nach Ansicht der CDU-Fraktion eine deutliche Aufwertung der Innenstadt bedeuten. Veranstaltungen könnten besser beworben und jederzeit aktualisiert werden. Alle in Wattenscheid stattfindenden Veranstaltungen sollten beworben werden, sofern die Veranstalter dies wünschten.

    Finanzierung und Ausweitung geplant

    Zur Refinanzierung sieht die CDU Anzeigenschaltungen vor, insbesondere von in Wattenscheid ansässigen Unternehmen. Hierfür solle die Bochum Marketing GmbH einbezogen werden. Langfristig wäre eine Ausweitung auf weitere Standorte in ganz Wattenscheid wünschenswert.

    Der Antrag wurde von Marc Westerhoff für die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid eingereicht.

  • ÖPNV-Defizit an der Rheinischen Bahn: Verwaltung verweist auf Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtgestalterfraktion fragte nach konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung entlang der Rheinischen Bahn. Die Verwaltung sieht die Prüfung von Verbesserungen als Teil der anstehenden Nahverkehrsplan-Fortschreibung bis 2028.

    Die Anfrage der Stadtgestalter bezog sich auf zwei konkrete Defizitbereiche: die Verbindung zwischen Essen-Leithe/Kray Nord Bahnhof und Wattenscheid-Leithe sowie zwischen Günnigfeld-Nord und Südfeldmark/Gewerbegebiet Gewerbestraße/Wattenscheider Heide. Bereits in einer früheren Sitzung hatte die Verwaltung bestätigt, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) keine SPNV-Maßnahmen zur Beseitigung des bekannten ÖPNV-Defizits entlang der Rheinischen Bahn plant.

    Keine konkreten Sofortmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung plant nach eigenen Angaben derzeit keine spezifischen Aufwertungen für die beiden genannten Defizitbereiche. Sie verweist auf ihre ausführliche Stellungnahme vom Juni 2025 und erklärt, dass sich hieran bis heute nichts geändert habe.

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    Prüfung im Rahmen der Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Als Aufgabenträgerin für den kommunalen Verkehr überprüft die Stadt das Nahverkehrsangebot regelmäßig und entwickelt es durch Fortschreibungen des Nahverkehrsplans weiter. Der nächste Nahverkehrsplan wird erstmalig gemeinsam mit vielen anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen der Region zum 1. Januar 2028 fortgeschrieben.

    Der entsprechende Prozess wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 28. Mai 2025 gestartet. Die Prüfung von Verbesserungspotenzialen im Stadtgebiet sowie Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbesserung ist nach Angaben der Verwaltung Teil dieser Nahverkehrsplanfortschreibung.

    Bisherige Erfolge bei der Netzentwicklung

    Die Verwaltung verweist auf umfangreiche Verbesserungen, die bereits mit dem Nahverkehrsplan von 2017 und der Entwicklung zum „Netz 2020“ umgesetzt wurden. Dabei wurden Defizite in der Erschließung und bei Verbindungen analysiert und an vielen Stellen behoben. Die Änderungen wurden durch eine Evaluation 2023/2024 überprüft.

  • Stadtverwaltung lehnt Atommüllendlager in Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur Ansiedlung eines Atommüllendlagers in Wattenscheid klar zurückgewiesen. Als Hauptargument führt sie die geologische Ungeeignetheit der vom Steinkohlenbergbau geprägten Region an.

    Satirische Anfrage mit ernster Antwort

    Die Partei Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 20. November 2025 eine augenzwinkernd formulierte Anfrage gestellt, ob nicht ein Atommüllendlager in Wattenscheid angesiedelt werden könne. Als Begründung führte die Partei finanzielle Engpässe der Stadt nach weggebrochenen Übergewinnen der Stadtwerke und geringeren Gewerbesteuereinnahmen an. Ein Endlager würde „mega-mäßig subventioniert“ und schaffe Arbeitsplätze für eine „strahlende Zukunft“.

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    Verwaltung sieht keine geologische Eignung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt antwortete sachlich auf die satirische Anfrage: Wattenscheid sei bisher nicht unter den Standorten, die für ein Atommüllendlager in Betracht kommen. Für eine Entscheidung über die grundsätzliche Eignung der Geologie seien umfangreiche Gutachten erforderlich, die weder geplant noch vorhanden seien.

    Als entscheidendes Argument gegen den Standort führt die Verwaltung an, dass es „sehr zweifelhaft“ sei, „dass eine vom Steinkohlenbergbau geprägte Region für ein solches Projekt geeignet sein kann.“

    Beratung im Februar geplant

    Die Antwort der Verwaltung wird am 5. Februar 2026 in der nächsten Ratssitzung zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Graffiti-Kunst statt Reinigung: SPD und Grüne wollen mobile Baummöbel in Wattenscheid gestalten lassen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (CDU)
    Dafür: 15 (SPD, AfD, UWG:FB, Grüne, LINKE.,WatC)

    Die SPD- und Grünen-Fraktionen in Wattenscheid schlagen vor, mobile Baummöbel in der Innenstadt von Graffiti-Künstlern mit lokalen Motiven gestalten zu lassen, anstatt sie regelmäßig zu reinigen. Bis zu 5.000 Euro aus bezirklichen Mitteln sollen bereitgestellt werden.

    Zusammenarbeit mit Stadtteilbüro geplant

    In einem gemeinsamen Änderungsantrag zur Vorlage über die Reinigung von Kübeln, mobilen Bäumen und Sitzmöbeln in der Innenstadt fordern die beiden Fraktionsvorsitzenden Ronja Buschmann (Grüne) und Thomas Disselbeck (SPD) eine Kooperation mit dem Wattenscheider Stadtteilbüro und dem Projekt „Hin und Weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ der Bochum-Strategie.

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    Erfahrung zeigt: Graffiti-Reinigung nur kurzfristig erfolgreich

    Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit der Erfahrung, dass die Befreiung von Objekten von Graffiti nur kurzfristig erfolgreich sei. Bereits nach kurzer Zeit seien die gleichen Flächen erneut mit Graffiti oder Tags versehen. Von Graffiti-Künstlern gestaltete Flächen würden dagegen nur äußerst selten übersprüht oder beschmiert.

    Lokale Akteure sollen Motivideen beisteuern

    Für eine breite Akzeptanz bei den Wattenscheidern soll das Stadtteilbüro gezielt lokale Akteure um Motivideen bitten, die dann von den Künstlern umgesetzt werden. Als mögliche Partner nennen die Antragsteller die Sportvereine SG Wattenscheid 09 und TV Wattenscheid 01, den BondClub, die Werbegemeinschaft, den Festausschuss Wattenscheider Karneval sowie Kindergärten und Schulen.

    Die bunte Gestaltung der Baummöbel soll zusätzlich dazu beitragen, die Fußgängerzone attraktiver zu gestalten.

  • Kreisverkehr Wattenscheid: 34 Unfälle seit 2002 führten zu 278.000-Euro-Umbau

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AFD-Anfrage zur Wirksamkeit des Umbaus am Kreisverkehr Hansastraße/Gewerbestraße in Wattenscheid geantwortet. Seit 2002 ereigneten sich dort 34 Verkehrsunfälle der Kategorien 1-4, darunter zwei mit schwer verletzten Personen.

    Die Verwaltung begründet den 2025 durchgeführten Umbau mit der Einstufung des Kreisverkehrs als Unfallschwerpunkt durch die Unfallkommission. Dabei stellte sich heraus, dass Fahrzeuge den Innenring nutzten, um mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Kreisverkehr zu fahren, und häufig die Vorfahrt missachtet wurde.

    Unfallbilanz über 23 Jahre

    Seit der ursprünglichen Fertigstellung im Februar 2002 bis zum Umbau 2025 verzeichnete die Verkehrsunfalldatenbank (Euska) insgesamt 34 Verkehrsunfälle. Die Verteilung zeigt das Ausmaß der Problematik:

    • 2 Unfälle der Kategorie 2 (schwer verletzte Personen)

    • 23 Unfälle der Kategorie 3 (leicht verletzte Personen)

    • 9 Unfälle der Kategorie 4 (hoher Sachschaden)


    Leichte Sachschäden wurden nicht berücksichtigt, da diese laut Erlass bei der Feststellung von Unfallhäufungsstellen nicht relevant sind.

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    Umfangreiche Informationskampagne

    Zur Information der Anwohner und Verkehrsteilnehmer ergriff die Stadt verschiedene Maßnahmen: 2.400 Informationsschreiben wurden in einem erweiterten Verteilkreis versandt, zusätzlich erhielten rund 100 Unternehmen im Umfeld per E-Mail Informationen. Im Baustellenbereich wurden Hinweisschilder aufgehängt und eine Presseinformation über Print- und Radiomedien verbreitet.

    Wirksamkeit noch nicht bewertbar

    Ob der im November 2025 fertiggestellte Umbau bereits Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat, lässt sich laut Verwaltung derzeit noch nicht beurteilen. Die Behauptung, dass PKW weiterhin regelmäßig den Innenring nutzen, konnte weder von Polizei noch Verwaltung bestätigt werden.

    Kosten-Nutzen-Diskussion abgelehnt

    Die aktuellen Kosten des Umbaus betragen 278.000 Euro, zusätzlich entstehen noch Aufwendungen für Markierung und weitere Straßenbauarbeiten. Eine Kosten-Nutzen-Diskussion lehnt die Verwaltung ab: Die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen gehöre zu den zentralen Aufgaben der Unfallkommission, der Gesetzgeber habe die Verbesserung der Verkehrssicherheit als oberstes Ziel festgelegt.

    Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Die Situation wird jedoch weiter beobachtet, und sollten sich weitere Unfälle ereignen, würden zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Unfallkommission geprüft.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt 4.000 Euro für Kulturnacht

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 4 (AfD)

    Die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte erhält eine Förderung von 4.000 Euro für die 17. Wattenscheider Kulturnacht am 10. Juli 2026. Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird am 3. März über den Zuschuss entscheiden.

    Höhere Kosten durch wegfallende Förderung

    Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte eine einmalige Zuwendung von 4.000 Euro zu gewähren. Das Geld soll zur Durchführung der 17. Wattenscheider Kulturnacht am 10. Juli 2026 verwendet werden.

    Grund für die höhere Fördersumme sind gestiegene Kosten für die Veranstaltung. Die AWO muss in diesem Jahr auf die Förderung durch den Stadtteilfonds verzichten, wodurch eine Finanzierungslücke entstanden ist.

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    Mittel aus Kultur- und Brauchtumsbudget

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Topf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, den die Bezirksvertretung im September 2024 mit einem Volumen von 40.000 Euro für das Jahr 2026 beschlossen hatte. Pro Veranstaltung können maximal 5.000 Euro gefördert werden.

    Einfacher Verwendungsnachweis gefordert

    Die Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die AWO muss einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien vorlegen.

    Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 3. März 2026.

  • Konzertreihe in Wattenscheider Freilichtbühne soll fortgesetzt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid entscheidet am 3. März über die Fortsetzung der traditionellen Sommerkonzerte mit dem Chorverband Wattenscheid e.V. Für die Veranstaltungsreihe 2026 ist ein Budget von maximal 5.000 Euro vorgesehen.

    Vertrag für bewährte Kulturveranstaltung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid einen Vertrag mit dem Chorverband Wattenscheid e.V. abschließt. Dieser soll die Fortsetzung der etablierten Konzertreihe in der Wattenscheider Freilichtbühne für das Jahr 2026 sicherstellen. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt der Beschlussvorlage bereits bei.

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    Erfolgreiche Tradition seit vielen Jahren

    Nach Angaben der Verwaltung ist die Sommerkonzertreihe in der Freilichtbühne seit vielen Jahren ein sehr erfolgreicher und wesentlicher Bestandteil des bezirklichen Veranstaltungsprogrammes. Die geplanten Mittel sollen die Kosten für die Bühne, Drucksachen und einen Verfügungsbetrag für den Chorverband decken. Letzterer wird auch auf weitere mitwirkende Vereine aufgeteilt.

    Finanzierung aus Bezirksmitteln

    Die erforderlichen 5.000 Euro stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Jährliche Folgelasten entstehen nach Angaben der Verwaltung nicht. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht erwartet.

    Die Entscheidung über die Fortsetzung der Konzertreihe liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, die am 3. März 2026 über die Vorlage berät.

  • Zwei neue Maßnahmen für Stadterneuerung Wattenscheid-Mitte beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB, WatC,Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will zwei zusätzliche Projekte in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Wattenscheid aufnehmen: den Umgang mit Problemimmobilien und städtebauliche Verbesserungen der Friedrich-Ebert-Straße. Für beide Maßnahmen sollen Städtebaufördermittel eingeworben werden.

    Die Stadt erweitert ihr Stadterneuerungskonzept für Wattenscheid-Mitte um zwei wichtige Bausteine. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt die Aufnahme der Maßnahmen „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“ sowie „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ in das bereits beschlossene ISEK WAT 2025.

    Intervention bei verfallenden Gebäuden

    Die erste Maßnahme zielt auf leerstehende und teilweise verfallende Gebäude in der Wattenscheider Innenstadt ab. Diese befinden sich oft in städtebaulich exponierten Lagen und wirken sich negativ auf den Erneuerungsprozess aus. Viele stehen zusätzlich unter Denkmalschutz.

    Da intensive Gespräche mit Eigentümern nicht immer erfolgreich waren, erwägt die Stadt den Einsatz städtebaulicher Gebote nach dem Baugesetzbuch. Diese können private Eigentümer zu Instandsetzungen und Modernisierungen auf eigene Kosten verpflichten. Die dabei entstehenden unrentierlichen Kosten trägt die Kommune und sollen über Städtebaufördermittel finanziert werden.

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    Aufwertung der Friedrich-Ebert-Straße

    Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße ist bereits Teil des 2025 beschlossenen KRIS-Programms. Da sich das Stadterneuerungsgebiet teilweise mit dem KRIS-Betrachtungsraum überlagert, sollen nun zusätzliche gestalterische Elemente über die Städtebauförderung finanziert werden.

    Während die technische Infrastruktur über KRIS und Nahmobilitätsprogramme gefördert wird, können städtebauliche Qualitätsmerkmale wie Sitzgelegenheiten und gestaltende Bepflanzungen nur begrenzt darüber finanziert werden. Der städtebauliche Mehraufwand soll daher zusätzlich über Städtebaufördermittel abgedeckt werden.

    Finanzierung und Zeitplan

    Für die Problemimmobilien sind förderfähige Gesamtkosten von 1,18 Millionen Euro geplant, für die Friedrich-Ebert-Straße 1,905 Millionen Euro. Beide Projekte sollen zu 70 Prozent durch Städtebaufördermittel finanziert werden.

    Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in der Bezirksvertretung Wattenscheid und dem Planungsausschuss. Die finale Entscheidung fällt am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.