Kategorie: Schule

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost stellt 30.615 Euro für Schul-Eigeninitiativen bereit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 30.615,73 Euro für Eigeninitiativen von sieben Schulen im Stadtbezirk bewilligen. Die Mittel sollen Projekte fördern, die den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler bereichern.

    Förderung nach festgelegter Richtlinie

    Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Schulen im Stadtbezirk Ost. Demnach werden 70 Prozent der jeweiligen Antragssumme ausgezahlt, maximal jedoch 7.000 Euro pro Einzelfall. Bis zum Stichtag 15. März 2026 gingen Anträge von sieben Schulen mit einer Gesamtsumme von 43.736,75 Euro ein. Projekte, deren Förderbedarf die Obergrenze von 7.000 Euro überschritt, wurden für diese Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.

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    Vorberatung und Mittelherkunft

    Die Förderanträge wurden der Bezirksverwaltungsstelle Ost vorgelegt und anschließend dem Bezirksältestenrat zur Vorberatung übergeben. In seiner Sitzung am 12. Mai 2026 sprach sich der Bezirksältestenrat für die Förderung aller eingereichten Anträge gemäß der beigefügten Aufstellung aus.

    Die ursprünglich für diesen Zweck eingeplanten bezirklichen Mittel belaufen sich auf 30.000 Euro (Vorlage 20242335). Um die Gesamtfördersumme von 30.615,73 Euro zu erreichen, werden zusätzlich 615,73 Euro aus nicht verbrauchten bezirklichen Mitteln der Kindergartenförderung im Stadtbezirk Bochum-Ost (Vorlage 20261390) herangezogen.

    Weiteres Verfahren

    Nach einer positiven Entscheidung der Bezirksvertretung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Auszahlung der Zuwendungen sowie der Prüfung der einzureichenden Verwendungsnachweise beauftragt. Jährliche Folgelasten entstehen durch die Maßnahme nicht.

    Die Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Entscheidung vorgelegt.

  • Erbbaurechtsvertrag für neue Gesamtschule an der Berliner Straße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum bereitet den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den geplanten Gesamtschulstandort an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid vor. Bis zur planungsrechtlichen Grundlage sichert ein Anhandgabevertrag die Flächen übergangsweise.

    Hintergrund: Schulentwicklungsplanung erfordert dauerhafte Flächensicherung

    Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (Vorlage Nr. 20241388/1) plant die Stadt Bochum die Errichtung einer neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Dafür müssen die benötigten Grundstücksflächen generiert und dauerhaft gesichert werden. Bereits im Juli 2025 hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) auf Basis der Vorlage Nr. 20251076 beschlossen, entsprechende vertragliche Regelungen mit der Grundstückseigentümerin zu treffen. Damals ging es neben der Schule auch um die langfristige Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße.

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    Erbbaurechtsvertrag verhandelt – Abschluss an Bebauungsplan geknüpft

    Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages liegt nun vor. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind nach Angaben der Verwaltung verbindlich abgestimmt. Dazu gehören:

    • Laufzeit des Erbbaurechts
    • Nutzungsregelungen
    • Gestaltung des Erbbauzinses
    • Heimfallregelungen
    • Wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Der formelle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1001 erfolgen. Dieser Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Fläche als Schulstandort.

    Anhandgabevertrag überbrückt die Zwischenzeit

    Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird ergänzend ein Anhandgabevertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans:

    • die Reservierung der benötigten Flächen
    • eine teilweise Nutzung der Flächen
    • die Durchführung erforderlicher Planungsschritte

    Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil

    Die Mitteilung wird den Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die eigentliche Beschlussfassung zu den Vertragsdetails erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) nicht im öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30.06.2026)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (01.07.2026)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (08.07.2026)
  • FDP-UWG: WAT stellt 28 Fragen zu Haushalt 2027 im Bochumer Stadtrat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zu den Eckwerten des Haushalts 2027 eingebracht. Die 28 Fragen umfassen Themen von der Schulplanung in Wattenscheid über Steuerhebesätze und Gehwegsanierung bis hin zu Homeoffice-Potenzialen in der Stadtverwaltung.

    Schulplanung, Bezirksbudgets und Demokratieschutz in der Kulturförderung

    Zu Beginn der Anfrage erkundigt sich die Fraktion nach dem Sachstand einer zusätzlichen Grundschule in Wattenscheid sowie den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln für Planung, Grundstückserwerb und Bau. Daneben thematisieren die Fraktionsvorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler die Stärkung der Bezirksvertretungen: Sie fragen, welche Mittel den Bezirken bei erweiterten Zuständigkeiten zusätzlich zur Verfügung stünden und wie eine haushaltsneutrale Aufstockung bezirklicher Budgets gestaltet werden könnte.

    Ein weiterer Block befasst sich mit der Förderpraxis bei kulturellen Einrichtungen. Die Fraktion fragt nach bestehenden Regelungen zur Gewährung oder Rückforderung städtischer Fördermittel bei antisemitischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Vorfällen sowie nach den rechtlichen Möglichkeiten eines Förderstopps bei nachgewiesenem Antisemitismus.

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    Infrastruktur, Ordnung und Steuerpolitik

    Weitere Fragen betreffen die Instandhaltung von Gehwegen:

    • Wie hoch sind die jährlich bereitgestellten Mittel für Sanierung und Instandhaltung?
    • Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell im Stadtgebiet?
    • Welche Auswirkungen hätte eine deutliche Mittelerhöhung auf die Mängelbeseitigung?

    Zum Thema Ordnung und Sauberkeit fragt die Fraktion nach der aktuellen Personalausstattung bei Mülldetektiven und dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie nach dem Ressourcenbedarf für eine spürbare Verbesserung der Kontrolle.

    Einen Schwerpunkt bilden steuerpolitische Fragen. Die Verwaltung soll Auskunft geben über:

    • Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 bis 2026
    • Die Auswirkungen einer Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10, 20 und 30 Punkte
    • Erkenntnisse aus anderen Städten zum Einfluss der Gewerbesteuerhöhe auf Unternehmensansiedlungen
    • Chancen und Risiken einer moderaten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes
    • Die finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der Grundsteuerhebesätze um 25, 50 und 100 Punkte sowie die durchschnittliche Entlastung für Eigentümer und Mieter
    • Kompensationsmöglichkeiten für etwaige Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer

    Zudem soll die Verwaltung darlegen, welche kommunalen Bagatellsteuern erhoben werden, welche Einnahmen sie erzielen und welche Verwaltungskosten dem gegenüberstehen.

    Bürgerhaushalt, Büroflächen und Homeoffice

    Abschließend richtet die Fraktion Fragen zu drei weiteren Themenfeldern:

    Zur möglichen Einführung eines Bürgerhaushalts soll die Verwaltung die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen benennen, Erfahrungen vergleichbarer Städte schildern und Möglichkeiten zur Einbindung der Bezirksvertretungen aufzeigen.

    Hinsichtlich der Büroflächennutzung fragt die Fraktion nach den jährlichen Kosten für angemietete Flächen, dem aktuellen Homeoffice-Anteil der Beschäftigten sowie den Einsparpotenzialen durch eine Ausweitung hybrider Arbeitsmodelle. Abgerundet wird die Anfrage durch die Frage, welche Maßnahmen geplant sind, um digitales Arbeiten weiter auszubauen.

  • Linke fragt nach Kosten für Getränkeversorgung bei Gremiensitzungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke stellt zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine Anfrage zu den jährlichen Ausgaben der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken bei politischen Sitzungen. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags für Wasserspender an Schulen.

    Ablehnung von Wasserspendern an Schulen als Auslöser

    Der Ausschuss für Schule und Bildung hatte in seiner 3. Sitzung am 21. Mai einen Antrag zur „Bereitstellung von Wasserspendern an Schulen mit Priorisierung der Ganztagsschulen“ abgelehnt. Als maßgeblicher Grund wurden Kosten angeführt. Die Linke stellt diesem Umstand die bestehende Getränkeversorgung bei Sitzungen städtischer Gremien gegenüber und sieht darin eine unterschiedliche Behandlung von Kindern und Erwachsenen.

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    Zwei Fragen an den Oberbürgermeister

    Der Fraktionsvorsitzende Elias Bala richtet die Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und bittet um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

    • Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Getränken bei Ratssitzungen, Bezirksvertretungssitzungen, Ausschüssen, Beiräten und anderen Gremiensitzungen – möglichst getrennt aufgelistet?
    • Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken allgemein?
  • Linke Ratsfraktion fragt nach Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen 2026/2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zur Ausschreibung und Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen sowie zu schulischen Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII eingereicht.

    Verzögerte Vergabe wirft Fragen auf

    Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit einer Bindefrist zum 6. Mai ausgeschrieben. Im weiteren Verlauf wurde die Bindefrist zunächst am 4. Mai bis zum 27. Mai und am 21. Mai ein weiteres Mal bis zum 17. Juni 2026 verlängert. Die Vergabe erfolgte schließlich am 29. Mai 2026. Die Fraktion fragt nun nach den Ursachen dieser Verzögerungen sowie nach den Details des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.

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    Fragen zur Ausschreibung und Vergabe (Teil A)

    Die Anfrage umfasst zu diesem Komplex folgende Punkte:

    • Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
    • Welche Kriterien wurden für die Vergabe in der Ausschreibung formuliert und wie wurden sie gewichtet?
    • Wie viele Träger haben sich insgesamt beworben, und wie viele davon stammen aus Bochum?
    • Welche Träger haben den Zuschlag erhalten und aus welchem Grund?
    • Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich, und wer trifft die Auswahlentscheidung?
    • Wie hoch ist die Inklusionspauschale (InKiFöG), die das Land NRW der Stadt zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe werden diese Mittel pro Schuljahr abgerufen?
    • Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
    • Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?

    Fragen zu Individualmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII (Teil B)

    Im zweiten Teil der Anfrage richtet sich die Fraktion an die zuständigen Stellen für Unterstützungsmaßnahmen bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) sowie bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung (SGB IX/XII):

    • Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen nach § 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
    • Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung auf Grundlage dieser Gesetze?
    • Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger Individualmaßnahmen umzusetzen?
    • Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt für diese beiden Rechtskreise – möglichst getrennt ausgewiesen?
    • Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Umsetzung einer möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe, und ist eine frühzeitige Einbindung der Träger in den Diskussionsprozess geplant?

    Weiterleitung an mehrere Ausschüsse erbeten

    Die Fraktion bittet darum, die Anfrage an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten und die Antworten dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Unterzeichnet ist die Anfrage von Wiebke Köllner.

  • Die Linke beantragt Gesamtschule statt elftem Gymnasium in der Bochumer Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert die Fraktion, anstelle des geplanten elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd eine neue Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten.

    Ursprünglicher Plan: Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Der Tagesordnungspunkt 1.13 der 7. Ratssitzung sieht die dauerhafte Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd / Am Kulturgleis, 44787 Bochum, als vierzügige Schule zum Schuljahr 2027/28 vor – inklusive einer vorlaufenden Interimsmaßnahme. Die Fraktion Die Linke beantragt nun, diese Beschlussvorlage vollständig zu ersetzen.

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    Was Die Linke stattdessen fordert

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließt. Die Verwaltung soll dabei beauftragt werden, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegt. Zudem soll die Verwaltung die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

    Begründung: Soziale Gerechtigkeit und längeres gemeinsames Lernen

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungspolitisch. Gesamtschulen überwindendie frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen und halten Bildungswege länger offen. Bildungsstudien belegten, dass der Bildungserfolg in Deutschland nach wie vor stark von der sozialen Herkunft abhänge. Kinder mit akademischem Hintergrund besuchten deutlich häufiger ein Gymnasium – auch bei vergleichbaren Leistungen. Gesamtschulen seien besser geeignet, dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, und seien anders als Gymnasien inklusionspflichtig.

    Innenstadtnahe Gesamtschulen im Rückstand

    Die Fraktion verweist auf das bestehende Ungleichgewicht im Schulangebot: Nach der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stehe mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber. Der Schulentwicklungsplan weise eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen aus.

    Zusätzlich benennt die Fraktion ungeklärte lärmschutztechnische Fragen am Standort City-Tor Süd als Problem, da dieser in der Nähe zahlreicher Bahngleise liege.

    Schülerinnen und Schüler sowie Verbände für Gesamtschule

    Die Fraktion zitiert die Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW), die sich für die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems und dessen Ersatz durch eine inklusive Ganztagsgesamtschule ausspricht. Als weitere Unterstützer für das Konzept „Eine Schule für alle“ nennt der Antrag:

    • die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • den Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • das NRW-weite Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung ist für die Ratssitzung angekündigt.

  • Die Linke beantragt 7. Gesamtschule statt 11. Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.12 eingebracht. Statt des geplanten 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis fordert die Fraktion die Errichtung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Die Fraktion beantragt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu ersetzen. Der neue Beschluss soll zwei Teile umfassen:

    • Der ursprüngliche Beschluss zur baulichen Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis – inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen, der Prüfung einer Sporthalle sowie der Aufnahme in die Maßnahmenliste der Beschlussvorlage 20250015 – wird gestrichen.
    • Stattdessen soll der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen.

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    Begründung: Chancengleichheit und Steuerungspolitik

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungs- und sozialpolitisch. Gesamtschulen hielten Bildungswege länger offen, förderten soziale Durchmischung und wirkten der in Deutschland nach wie vor starken Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft entgegen. Anders als Gymnasien seien Gesamtschulen zudem inklusionspflichtig.

    Die Fraktion verweist auf den Schulentwicklungsplan, der eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen ausweise. Schulpolitik sei auch Steuerungspolitik. Mit der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stünde nach aktuellem Stand der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber.

    Kritik am Standort City-Tor Süd

    Neben dem schulformpolitischen Argument führt die Fraktion auch standortbezogene Bedenken an. Durch die Nähe zu Bahngleisen seien lärmschutztechnische Fragen ungeklärt, was den Standort grundsätzlich in Frage stelle.

    Gesellschaftliche Unterstützung für Gesamtschulen

    Als Beleg für breiten Rückhalt benennt die Fraktion mehrere Organisationen, die sich für Gesamtschulen oder ein einheitliches Schulsystem aussprechen:

    • Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW)
    • Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • NRW-weites Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung war für die Sitzung angekündigt.

  • Bochum legt Kinder- und Jugendförderplan für 2027 bis 2031 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    17.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    23.09.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    01.10.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erarbeitet. Das Dokument setzt den Rahmen für die kommunale Kinder- und Jugendförderung für die kommende Ratsperiode und soll im Oktober 2026 vom Rat beschlossen werden.

    Rechtliche Grundlage und Zweck

    Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist nach § 15 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ein vorgeschriebenes Steuerungsinstrument. Er gilt jeweils für eine kommunale Wahlperiode und deckt die Aufgabenbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ab. Der Plan wurde gemeinsam mit Verantwortlichen der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet und berücksichtigt Ergebnisse der Sozialberichterstattung sowie durchgeführter Jugendforen.

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    Aktuelle Herausforderungen

    Die Vorlage benennt mehrere gesellschaftliche Entwicklungen, auf die die Kinder- und Jugendförderung reagieren muss:

    • Zunehmender Fachkräftemangel
    • Soziale Ungleichheiten, Armut und Einsamkeit
    • Schutz demokratischer Strukturen
    • Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf das Aufwachsen junger Menschen
    • Umsetzung von Inklusion und Ausbau von Kinderschutzstrukturen

    Die fünf Handlungsfelder

    Der Plan strukturiert die Kinder- und Jugendförderung in fünf Handlungsfelder:

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit: Freiwillige, niedrigschwellige und sozialräumlich orientierte Angebote mit Beitrag zur Demokratiebildung, Prävention und sozialen Integration.
    • Jugendverbandsarbeit: Stärkung von Selbstorganisation, Ehrenamt und demokratischer Teilhabe durch Projekte, Gruppen und Freizeiten.
    • Jugendsozialarbeit: Begleitung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf; Einbindung in die Jugendberufsagentur.
    • Schulsozialarbeit: Eigenständiges Handlungsfeld gemäß § 13a SGB VIII, am Lebens- und Lernort Schule verankert; Orientierung an fachlichen Richtwerten und sozialräumlichen Bedarfen.
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Prävention, Sensibilisierung und Schutzkonzepte.

    Partizipation als Leitprinzip

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Prinzip verankert. Bestehende Formate wie Jugendforen, Jugendbefragungen sowie U16- und U18-Wahlen sollen fortgeführt und durch digitale und inklusive Beteiligungsformen ergänzt werden.

    Steuerung und Evaluation

    Die Umsetzung soll über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein kontinuierliches Monitoring gesteuert werden. Eine Halbzeit-Evaluation ist vorgesehen, um den Plan bei Bedarf während der Laufzeit anzupassen.

    Finanzierung und Bedingungen

    Die Realisierung der geplanten Schwerpunkte setzt nach Darstellung der Verwaltung eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung voraus. Neben der Sicherung bestehender Angebote sollen zusätzliche Ressourcen über Förderprogramme erschlossen werden. Die Vorlage macht deutlich, dass die laufende Förderung an eine aktive Mitwirkung der Träger geknüpft ist — etwa bei Statistiken, Evaluationen, Jahresberichten, Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreisen. Bei fehlender Beteiligung sind Überprüfung und Kürzung der Finanzierung vorgesehen.

    Beratungsweg

    Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Ratsentscheidung am 1. Oktober 2026 mehrere Gremien:

    • Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen (Juni bis September 2026)
    • Vorberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (zweimal), im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die 5. Fortschreibung inhaltlich beschließt und die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Parksituation an der Hordeler Heide in Hordel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Nachfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation im Umfeld der Gemeinschaftlichen Grundschule an der Hordeler Heide beantwortet. Eine Ausweitung des bestehenden Park- und Halteverbots in Richtung Berthastraße oder eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung hält die Verwaltung demnach nicht für erforderlich.

    Hintergrund der Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 nachgefragt, ob parkende Fahrzeuge am Ende der bestehenden Park-/Halteverbotszone – dort, wo die Berthastraße in die Hordeler Heide mündet – für stadteinwärts Fahrende die frühzeitige Wahrnehmung des Gegenverkehrs beeinträchtigen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Fraktion hatte unter anderem einen gemeinsamen Ortstermin sowie die Beteiligung der Anwohnerschaft vorgeschlagen.

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    Ergebnisse der Ortsbegehung

    Das Tiefbauamt beantwortet die sieben Einzelfragen der CDU-Fraktion wie folgt:

    • Letzte Ortsbegehung: Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer früheren SPD-Anfrage bereits mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten begutachtet. Aufgrund der CDU-Nachfrage erfolgte eine erneute Begehung, zuletzt am 26. März 2026 zu Schulbeginn.
    • Beeinträchtigung durch ruhenden Verkehr: Bei der Beobachtung über einen längeren Zeitraum wurden keine problematischen Situationen festgestellt. Gewisse Beeinträchtigungen im Begegnungsverkehr seien verkehrsüblich. Die Verkehrsteilnehmenden verhielten sich rücksichtsvoll; die Verkehrssicherheit war nach Einschätzung der Verwaltung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
    • Behördliche Stellungnahmen: Die städtische Verkehrsüberwachung konnte keine Auffälligkeiten im fließenden Verkehr feststellen. Die Polizei hat ebenfalls keine Anmerkungen; das Unfalllagebild im Schulumfeld sei „gänzlich unauffällig“.
    • Erkenntnisse aus Kontrollen 2025: Im Rahmen von Kontrollen in der Dahlhauser Heide wurden an dieser Stelle keine besonderen Auffälligkeiten im ruhenden Verkehr festgestellt. Der Straßenbereich weise – im Gegensatz zu anderen Straßen in der Dahlhauser Heide – eine ausreichende Restbreite bei parkenden Fahrzeugen auf.
    • Gemeinsamer Ortstermin und Anwohnerbeteiligung: Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit. Verkehrszeichen würden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Notwendigkeit habe sich bei diversen Begutachtungen nicht ergeben.
    • Regelmäßige Kontrollen: Der Nahbereich der Grundschule wird durch die städtische Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert, einschließlich Geschwindigkeitsmessungen. Verkehrsverstöße träten kaum auf. Zu Schulbeginn und Schulende komme es vereinzelt vor, dass Eltern kurzzeitig im Bereich des absoluten Halteverbots stehen. Der Bezirksdienst der Polizei suche Grundschulen regelmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung auf.
    • Erweiterung der Kontrollen zum Schuljahresbeginn 2026/2027: Angesichts der unauffälligen Kontrollbilanz und anderer als problematischer eingestufter Schulbereiche im Stadtgebiet hält die städtische Verkehrsüberwachung eine Ausweitung nicht für zwingend notwendig. Zum Schulanfang führen Bezirksdienst und Verkehrsunfallprävention der Polizei jedoch jährlich intensive Präventions- und Repressionsmaßnahmen an Schulen durch.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Unterlagen

  • Rat-Anfrage zu Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW fragt in einer Anfrage zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 nach dem aktuellen Umsetzungsstand der im Radverkehrskonzept und in der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Schulen – und thematisiert erstmals auch den wachsenden Bedarf an Stellflächen für E-Scooter.

    Hintergrund: Zwei Ratsbeschlüsse als Grundlage

    Mit dem Radverkehrskonzept (Beschluss vom 4. Mai 2023) und der Nachhaltigkeitsstrategie (Beschluss vom 14. Dezember 2023) hat der Rat die Verwaltung mit der Verbesserung von Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen beauftragt. Das Radverkehrskonzept stellt fest, dass bestehende Anlagen an vielen Schulen hinsichtlich Kapazität, Komfort und Diebstahlschutz verbesserungsbedürftig sind. Als realistischen Zielwert nennt das Konzept einen künftigen Bedarf von bis zu 50 Prozent der Schülerschaft. Die Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, bis 2035 an allen Schulen angemessene, möglichst überdachte und abschließbare Fahrradparkanlagen zu errichten.

    Gruppenprecher Tim Pohlmann verweist in der Anfrage zudem darauf, dass zunehmend auch Schülerinnen und Schüler mit E-Scootern zur Schule kommen und auch für diese Fahrzeuge geordnete und sichere Abstellmöglichkeiten benötigt werden.

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    Neun Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst insgesamt neun Fragen:

    • Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt?
    • An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Anlagen geschaffen oder bestehende erweitert beziehungsweise modernisiert?
    • Für welche Schulen liegen konkrete Planungen vor, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
    • Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen durchgeführt – und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    • Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg?
    • Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Anlagen bereits Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt – und nach welchen Kriterien?
    • Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder und E-Scooter vorzusehen?
    • Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 bereitgestellt, verausgabt oder für kommende Jahre eingeplant?
    • Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen insgesamt?

    Die Anfrage ist zur Behandlung in der 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eingereicht worden. Unterzeichnet ist sie von Tim Pohlmann als Gruppensprecher der UWG Freie Bürger – BSW.