Kategorie: Sicherheit

  • UWG beantragt Parkverbotsschilder in der Emdenstraße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksfraktion der UWG fordert die Aufstellung von Parkverbotsschildern in der Emdenstraße. Die schmale Verbindungsstraße wird trotz eines faktischen Parkverbots nach StVO regelmäßig zugeparkt, was die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr behindert.

    Schmale Straße, großes Problem

    Die Emdenstraße verbindet die Mühlenstraße mit der Vincensstraße im Stadtbezirk Wattenscheid und weist eine Fahrbahnbreite von lediglich etwa vier Metern auf. Nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf der Fahrbahn bei dieser Breite nicht zulässig, da eine ausreichende Restfahrbahnbreite für den Begegnungs- und Durchgangsverkehr nicht gewährleistet werden kann.

    Dennoch werden nach Angaben der UWG regelmäßig Fahrzeuge auf der Nordseite der Emdenstraße entlang der Böschung zur angrenzenden Kleingartenanlage abgestellt. Da bislang keine Parkverbotsschilder vorhanden sind, entstehe bei Verkehrsteilnehmern der Eindruck, dass das Parken dort erlaubt sei.

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    Gefährdung für Rettungsdienste und Müllabfuhr

    Die UWG-Bezirksfraktion macht geltend, dass die aktuelle Situation zu kritischen Verkehrslagen führt. Besonders betroffen seien Rettungsfahrzeuge, die Feuerwehr sowie Entsorgungsfahrzeuge, deren Durchfahrt durch die zugeparkten Bereiche teilweise erheblich erschwert oder vollständig blockiert werde. Ein beigefügtes Foto dokumentiert einen Notarzt-Einsatzwagen, der in der engen Straße neben einem geparkten Pkw zum Stehen kam.

    Antrag an die Bezirksvertretung

    Die Fraktion beantragt zur 7. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 die Aufstellung eindeutiger Parkverbotsschilder in der Emdenstraße, insbesondere im Bereich der Nordseite entlang der Böschung zur Kleingartenanlage. Zur Begründung führt die UWG an:

    • Die bestehende StVO-Regelung zum faktischen Parkverbot wird in der Praxis regelmäßig nicht beachtet.
    • Fehlende Beschilderung erweckt den Eindruck der Zulässigkeit des Parkens.
    • Die aktuelle Parksituation stellt ein erhebliches Risiko für die Durchfahrt von Einsatzkräften und Entsorgungsfahrzeugen dar.
    • Eine eindeutige Beschilderung erhöhe die Verkehrssicherheit und schaffe Rechtsklarheit.

    Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Hans-Josef Winkler unterzeichnet. Eine weitergehende Begründung soll mündlich in der Sitzung erfolgen.

  • SPD-Fraktion Wattenscheid fragt nach Falschparkern an der Emdenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Thema ist die Parksituation an der Emdenstraße vor der dortigen Kleingartenanlage. Falschparker auf dem Seitenstreifen sollen die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge behindern.

    Schmale Straße als Rettungsweg

    Die Emdenstraße verläuft als schmale Straße parallel zur Hönnebecke. Sie dient als Zufahrt zu den rückwärtigen Eingängen der Wohnhäuser an der Hönnebecke, die im Notfall regelmäßig von Rettungskräften angefahren werden. Nach Darstellung der Fraktion wird der Seitenstreifen vor dem Gelände der Kleingartenanlage jedoch wiederholt verbotswidrig beparkt, sodass die Häuser für Einsatzfahrzeuge nicht mehr erreichbar sind.

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    Drei Fragen an die Verwaltung

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck stellt der Verwaltung im Namen der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid drei konkrete Fragen:

    • Ist der Verwaltung bekannt, dass die Seitenstreifen der Emdenstraße vor der Kleingartenanlage verbotswidrig beparkt werden und dadurch die Zufahrt für Rettungswagen beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird?
    • Welche Möglichkeiten bestehen, das Parken dort durch bauliche Maßnahmen einzuschränken oder zu verhindern?
    • Werden Maßnahmen der Verkehrsüberwachung an dieser Stelle bereits durchgeführt oder sind solche geplant?

    Die Anfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026 behandelt.

  • CDU beantragt Beleuchtung des Parkplatzes am Monte Schlacko in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Antrag gestellt, den unbeleuchteten Parkplatz am Monte Schlacko mit einer Lichtanlage auszustatten. Die Kosten von rund 100.000 Euro sollen aus Rücklagen für eine bisher nicht umgesetzte Pollermaßnahme in der Innenstadt finanziert werden.

    Parkplatzmangel im Bereich Sportplatz und Stadtgarten

    Die Parksituation im Umfeld des Sportplatzes, des Stadtgartens und des Seniorenheims in Wattenscheid gilt als angespannt. Der Parkplatz am Monte Schlacko wird nach Darstellung der Fraktion regelmäßig als wichtige Ausweichfläche benannt. In der Praxis wird er jedoch – besonders in den Herbst- und Wintermonaten – nur eingeschränkt genutzt, da eine Beleuchtung fehlt. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlten sich auf dem Weg zum Parkplatz sowie bei der Nutzung des Geländes in den Abendstunden unsicher.

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    Solarbeleuchtung nicht umsetzbar

    Eine Prüfung durch die Stadtwerke ergab, dass eine solarbetriebene Lösung aufgrund starker Verschattung des Geländes nicht realisierbar ist. Die CDU-Fraktion setzt daher auf eine konventionelle Beleuchtungsanlage, die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden soll.

    Finanzierung aus ungenutzten Rücklagen

    Als Finanzierungsquelle schlägt die Fraktion die nicht gebundenen Rücklagen vor, die für geplante Pollermaßnahmen in der Wattenscheider Innenstadt zurückgelegt wurden. Da bei diesem Projekt bislang keine Umsetzung erfolgt ist und noch geprüft werden müsse, ob Fördergelder aus dem ISEK-Programm eingesetzt werden könnten, seien diese Mittel derzeit verfügbar.

    Die Anträge im Überblick

    Die CDU-Bezirksfraktion beantragt:

    • Die Verwaltung möge prüfen, ob die Baumaßnahme zur Beleuchtung des Parkplatzes am Monte Schlacko mit Gesamtkosten von rund 100.000 Euro noch in diesem Jahr realisiert werden kann.
    • Die Finanzierung soll aus den derzeit nicht gebundenen Rücklagen für die geplanten Pollermaßnahmen in der Innenstadt erfolgen, da bei diesem Projekt bislang keine Umsetzung erfolgt ist.

    Der Antrag wurde von Marc Westerhoff für die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid unterzeichnet und ist an den Bezirksbürgermeister gerichtet.

  • Verwaltung verstärkt Kontrollen wegen Falschparkens vor Bushaltestelle MLK in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung reagiert auf eine erneute Anfrage der SPD-Fraktion zum Autohaus Darmas an der Voedestraße: Lieferfahrzeuge blockieren dort regelmäßig die Bushaltestelle „MLK“ in zweiter Reihe – auch für Rettungswagen. Die Verwaltung kündigt verstärkte Kontrollen an, räumt aber ein, dass strukturelle Lösungen kaum möglich sind.

    Hintergrund: Blockierte Haltestelle vor Unfallkrankenhaus

    Im Bereich der Bushaltestelle „MLK“ an der Voedestraße in Wattenscheid kommt es nach Angaben der SPD-Fraktion mehrmals wöchentlich zu Verkehrsbehinderungen. Fahrzeuge des Autohauses Darmas stehen demnach in zweiter Reihe direkt vor der Haltestelle – obwohl das Unternehmen über ein ausreichend großes Firmengelände verfügt. Betroffen ist auch die Buslinie 363, die die katholischen Kliniken (MLK) als einen der größten Arbeitgeber Wattenscheids anfährt. In dringenden Fällen sei es Rettungswagen (RTW) dadurch nicht möglich, das Unfallkrankenhaus anzufahren.

    Die Situation war bereits zuvor Gegenstand politischer Anfragen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 30. April 2026 richtete die SPD-Fraktion erneut eine formelle Anfrage an die Verwaltung.

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    Antwort der Verwaltung: Kontrollen, aber keine Dauerüberwachung

    Die Stadtverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

    • Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert den Bereich bereits im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.
    • Festgestellte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung werden geahndet.
    • Anlässlich der Anfrage werden die Kontrollen nochmals verstärkt.
    • Eine dauerhafte Überwachung ist angesichts der Vielzahl zu kontrollierender Stellen im Stadtgebiet nicht möglich; Kontrollen bleiben zwangsläufig Momentaufnahmen.

    Keine baulichen oder verkehrsrechtlichen Zusatzmaßnahmen möglich

    Die Verwaltung verweist ergänzend auf frühere Stellungnahmen von Tiefbauamt und Bauordnungsamt (u. a. Vorlage Nr. 20251887). Deren Fazit: Weder baurechtliche Maßnahmen noch zusätzliche Verkehrsregelungen über die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung hinaus stehen zur Verfügung, um das unerlaubte Laden auf der Fahrbahn zu unterbinden.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • CDU-Fraktion fragt nach Cyberschutz für kommunale Solaranlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Schutz kommunaler Photovoltaik- und Solaranlagen vor Ausspähung und Cyberangriffen gestellt. Dr. Benedikt Gräfingholt richtet acht Fragen an Oberbürgermeister Jörg Lukat, die in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden sollen.

    Hintergrund: Digitale Schnittstellen als Angriffsfläche

    Die CDU-Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf die zunehmende Digitalisierung der Energieinfrastruktur. PV- und Solaranlagen auf Dächern städtischer Gebäude – darunter Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude – werden demnach vielfach über digitale Schnittstellen überwacht, gesteuert oder gewartet. Dies schaffe Berührungspunkte mit kommunalen Netzwerken, externen Dienstleistern oder cloudbasierten Plattformen. Angesichts bundesweiter Warnungen der Sicherheitsbehörden vor Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen sieht die Fraktion diese Anlagen als Teil der aktuellen Risikolage.

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    Die acht Fragen im Überblick

    Die Anfrage umfasst folgende Fragen an die Verwaltung:

    • Welche kommunalen PV- und Solaranlagen verfügen über digitale Steuerungs-, Fernwartungs-, Monitoring- oder Cloud-Anbindungen?
    • Welche Sicherheitsstandards gelten für diese Anlagen und ihre digitalen Schnittstellen?
    • Hat die Stadt Bochum oder haben ihre Beteiligungen bereits geprüft, ob kommunale PV- und Solaranlagen potenzielle Einfallstore für Cyberangriffe auf die städtische IT-Infrastruktur darstellen können?
    • Liegen Hinweise auf Ausspähungsversuche, unbefugte Zugriffe, verdächtige Netzwerkaktivitäten oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit kommunalen PV- und Solaranlagen vor?
    • Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Bochum, um diese Anlagen gegen Ausspähung, Manipulation und Cyberangriffe zu schützen?
    • Werden bei Planung, Ausschreibung, Beschaffung und Betrieb kommunaler PV- und Solaranlagen Anforderungen an IT-Sicherheit, Herstellervertrauenswürdigkeit, Datenstandorte und Fernwartungszugänge verbindlich berücksichtigt?
    • Gibt es ein stadtweites Sicherheitskonzept für dezentrale Energieerzeugungsanlagen im öffentlichen Besitz, insbesondere mit Blick auf kritische IT-Schnittstellen, Notfallmanagement und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen?
    • Sieht die Verwaltung angesichts der aktuellen Bedrohungslage zusätzlichen Handlungsbedarf, um kommunale PV- und Solaranlagen sowie die damit verbundenen IT-Systeme besser gegen staatlich gesteuerte oder staatlich unterstützte Cyberaktivitäten zu schützen?

    Mögliche Behandlung im nichtöffentlichen Teil

    Die CDU-Fraktion weist in der Anfrage ausdrücklich darauf hin, dass Antworten auf einzelne Fragen, sofern sie sicherheitsrelevante Belange der Stadt berühren, auch im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung gegeben werden können.

  • Verwaltung: Keine bekannten Fälle von RAF- oder Hammer-und-Sichel-Stickern im Bezirk Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Verbreitung von RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien und dem Hammer-und-Sichel-Symbol im Bezirk Bochum-Nord geantwortet. Das Ergebnis: Der Verwaltung sind bislang keine entsprechenden Fälle bekannt.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 28. April 2026 hatte die AfD-Fraktion eine schriftliche Stellungnahme zu RAF-Stickern, Antifa-Schmierereien sowie dem Hammer-und-Sichel-Symbol im öffentlichen Raum beantragt. Die Fraktion sah darin eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sowie eine Gefährdung des gesellschaftlichen Klimas und verwies auf § 86a StGB, der das Verwenden und Verbreiten bestimmter Kennzeichen unter Strafe stellt.

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    Antworten der Verwaltung im Überblick

    Die Verwaltung beantwortete die fünf gestellten Fragen wie folgt:

    • Bekannte Fälle: Der Stadtverwaltung sind bislang keine Fälle bekannt, in denen RAF-Sticker oder Aufkleber mit dem Hammer-und-Sichel-Symbol im öffentlichen Raum angebracht wurden.
    • Entfernung durch städtische Stellen: Eine Entfernung solcher Sticker durch den Technischen Betrieb hat bisher nicht stattgefunden. Grundsätzlich werden Sticker und Graffitis nur dann beseitigt, wenn sie verfassungsfeindlich sind oder wenn es im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich ist.
    • Strafanzeigen: Dem Polizeipräsidium Bochum sind Sachverhalte im Zusammenhang mit den beschriebenen Erscheinungsformen bekannt geworden. Polizeiliche Ermittlungen werden eingeleitet, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Anbringen von Stickern nicht in jedem Fall den Tatbestand einer Straftat erfüllt – maßgeblich ist etwa, ob eine nicht nur unerhebliche Substanzverletzung eingetreten ist oder weitere Tatbestände wie Volksverhetzung erfüllt werden.
    • Strafverfolgung: Die Verfolgung von Straftaten obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei leitet bei tatsächlichen Anhaltspunkten die erforderlichen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung ein, auch im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Die abschließende rechtliche Würdigung liegt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
    • Prävention in Schulen und Vereinen: Das Jugendamt bietet über den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereits präventive, pädagogische Maßnahmen zu Extremismus an. In Projekten an Bochumer Schulen wird dabei auch die Verwendung extremistischer Symbole und deren historische Bedeutung thematisiert.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung (Vorlage Nr. 20261537) wird der Bezirksvertretung Bochum-Nord in der Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Verfasst wurde die Vorlage vom Ordnungs- und Veterinäramt.

  • Volt beantragt verlässliche Finanzierung für Bochumer Tierheim

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine dauerhaft gesicherte und vertraglich geregelte Finanzierung des Tierheims des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. abzielt.

    Hintergrund: Wiederholt überplanmäßige Mittel erforderlich

    Anlass des Änderungsantrags ist ein Tagesordnungspunkt zur überplanmäßigen Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 (Ordnungsangelegenheiten). Bereits im Jahr 2025 hatte der Rat überplanmäßige Mittel für das Tierheim bewilligt. Im laufenden Jahr werden nach Angaben der Fraktion rund doppelt so viele Mittel benötigt, wie die vertragliche Grundfinanzierung von 541.000 Euro sowie die zusätzlich eingestellten 100.000 Euro zusammen ergeben. Die bisherigen Zusatzmittel wurden dabei „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ gewährt.

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    Drei Forderungen im Änderungsantrag

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt beantragt, den Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen:

    • Die Verwaltung soll beauftragt werden, den bestehenden Vertrag mit dem Tierschutzverein so anzupassen, dass dem Tierheim eine sichere, verlässliche und auskömmliche Finanzierung zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe bei der Unterbringung von Fundtieren zukommt.
    • Es soll geprüft werden, dem Tierschutzverein vertraglich eine automatisierte Anpassung der Zuschüsse in Abhängigkeit von einschlägigen Inflationsraten sowie der Anzahl aufgenommener Fundtiere zuzusichern. Das Prüfergebnis soll dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
    • Die entsprechenden konsumtiven Mittel sollen ab dem Haushalt 2027 ff. in die Produktgruppe 1210 eingestellt werden.

    Begründung: Kommunale Pflichtaufgabe braucht verlässliche Grundlage

    In der Begründung des Antrags hebt die Fraktion hervor, dass der Tierschutzverein als Betreiber des Tierheims eine kommunale Pflichtaufgabe erfülle. Die bisherige Vertragskonstruktion reiche dauerhaft nicht mehr aus, um den Betrieb zu sichern. Es sei absehbar, dass auch 2027 erneut überplanmäßige Mittel beantragt werden müssten. Die Finanzierung des Tierheims solle daher in die Form eines aktualisierten, verlässlichen Vertrags überführt werden.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.

  • SPD fragt nach Maßnahmen gegen Autorennen am Hannibal-Einkaufszentrum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte will wissen, ob der Eigentümer des Hannibal-Einkaufszentrums zu Maßnahmen gegen nächtliche Autorennen auf seinem Parkplatz verpflichtet werden kann. Anwohner beschweren sich über regelmäßige Lärmbelästigung.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat eine Anfrage zu den regelmäßigen Autorennen auf dem Parkplatz des Hannibal-Einkaufszentrums an der Riemker Straße gestellt. Das Schreiben richtet sich an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke und soll in der Sitzung am 25. Juni 2026 behandelt werden.

    Regelmäßige Lärmbelästigung an Wochenenden

    Nach Darstellung der SPD-Fraktion werden auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in Bochum-Hofstede regelmäßig an Wochenenden und vor Feiertagen Autorennen gefahren. Die Anwohner in Hofstede und Riemke würden durch lautes Reifenquietschen, aufheulende Motoren und Renngeräusche aus dem Schlaf gerissen oder um den Schlaf gebracht.

    Trotz mehrfachen Einschreitens der Polizei werde das Gelände immer wieder für Autorennen aufgesucht. Besonders der Kreisverkehr Riemker Straße und die tunnelartige Unterführung in Richtung „In der Provitze“ würden die Raser-Szene anlocken.

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    Eigentümer als möglicher Zustandsstörer

    Die SPD-Fraktion sieht in den nächtlichen Rennen eine „regelmäßige, systematische Lärmbelästigung der Anwohnerschaft“. Der Eigentümer sei bereits mehrfach auf die Situation angesprochen worden. Daher stelle sich die Frage, ob er als Zustandsstörer in die Pflicht genommen werden könne, da die Beeinträchtigung von seinem Grundstück ausgehe.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion stellt zwei konkrete Fragen:

    • Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dem Eigentümer zumutbare Gegenmaßnahmen aufzuerlegen in Form von Schranken, Pollern, nächtlicher Schließung, Sicherheitsdienst oder anderen Zugangsbeschränkungen, um das nächtliche „Verkehrs-Posen“ zu unterbinden?
    • Hat die Verwaltung Informationen darüber, wie die Polizei die Sachlage einschätzt? Hat sie entsprechende Hinweise erhalten und wie viele Beschwerden aus der Anwohnerschaft liegen mittlerweile vor?

    Die Anfrage wurde von Christiane Laschinski für die SPD-Fraktion eingereicht und soll schriftlich beantwortet werden.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Zufahrten zu Kleingartenanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe der CDU-Fraktion zurück, wonach abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen den Rettungsdienst behinderten. Alle Rettungswagen seien mit Bolzenschneidern ausgestattet, der kritisierte Einsatz sei anders verlaufen als dargestellt.

    Sachverhalt anders als von CDU beschrieben

    Die CDU-Fraktion hatte behauptet, bei einem Notfall am 10. April 2026 in der Kleingartenanlage Riemke seien Rettungskräfte durch verschlossene Absperrpfosten behindert worden und hätten keinen Bolzenschneider zur Verfügung gehabt. Die Verwaltung stellt nun klar: Es gab keinen Notarzteinsatz am 10. April, sondern am 9. April 2026 um 12:35 Uhr einen Rettungswageneinsatz wegen Kreislaufbeschwerden in der Kleingartenanlage an der Zillertalstraße.

    Der Rettungswagen traf um 12:44 Uhr ein, die Besatzung erreichte den Patienten um 12:54 Uhr. Die Verzögerung entstand nicht durch verschlossene Pfosten, sondern weil zunächst die genaue Parzellennummer ermittelt werden musste und kein Einweiser vor Ort war. Die Rettungskräfte entschieden bewusst, nicht in die engen Wege einzufahren, da dies bei der Geräteentnahme und beim Rückwärtsfahren hinderlich gewesen wäre.

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    Alle Rettungswagen mit Bolzenschneidern ausgestattet

    Die Verwaltung bekräftigt ihre frühere Aussage: Alle 80 im Dienst befindlichen Rettungswagen führen ausnahmslos Bolzenschneider mit. Diese werden täglich bei der Fahrzeugübernahme mittels Checkliste überprüft. Auch der am besagten Tag eingesetzte Rettungswagen war entsprechend ausgerüstet.

    Rechtliche Regelungen für Sperrvorrichtungen

    Laut dem „Leitfaden Flächen für die Feuerwehr“ sind Sperrvorrichtungen an Kleingartenanlagen grundsätzlich zulässig, sofern sie durch die Feuerwehr geöffnet werden können. Dies ist möglich mittels:

    • Hydrantenschlüssel
    • Feuerwehrbeil
    • Bolzenschneider (bis maximal 5 mm Materialstärke)

    Feuerwehrpläne für 80 Anlagen vorhanden

    Für alle 80 Kleingartenanlagen im Stadtgebiet liegen Feuerwehrpläne vor, die grundsätzliche Zugänglichkeiten und einsatzrelevante Informationen enthalten. Ob einzelne Eingänge mit Absperrpfosten gesichert sind, wird darin jedoch nicht erfasst. Eine flächendeckende Überprüfung erfolgt nicht, sondern nur anlassbezogen.

    Verwaltung sieht keine Anpassungsnotwendigkeit

    Auf die zwölf Detailfragen der CDU-Fraktion antwortete die Verwaltung durchweg, dass die bestehenden Standards ausreichend seien. Die Frage nach der Verantwortlichkeit bei Schäden durch verzögerte Rettungseinsätze ließe sich nicht pauschal beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren im Einzelfall abhänge.

    Die Verwaltung zieht keine Konsequenzen aus dem Sachverhalt und sieht keinen Anpassungsbedarf. Ein gesondertes Konzept zum Abwägen zwischen Anlagenschutz und öffentlicher Sicherheit sei nicht erforderlich, da sich die Zugangsgestaltung an geltenden baurechtlichen Vorgaben orientiere.

  • Verwaltung informiert über Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine AfD-Anfrage zu den Newroz-Feierlichkeiten am 21. März 2026 am Ümminger See geantwortet. Die Verwaltung stuft das Zusammentreffen nicht als genehmigte Veranstaltung ein, sondern als Nutzung der öffentlichen Park- und Grünanlage im Rahmen der Freizügigkeit.

    Keine offizielle Veranstaltung

    Die Stadtverwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass es sich bei den Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See weder um eine genehmigte oder angezeigte Veranstaltung noch um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte. Die Besuchenden suchten den See zur normalen Nutzung der Park- und Grünanlage auf.

    Da es keine verantwortliche veranstaltende Person gab, lag auch keine Verpflichtung zur Erstellung von Verkehrs- und Sicherheitskonzepten vor. Im Gegensatz dazu fanden am 20. März 2026 genehmigte Newroz-Veranstaltungen auf dem Gelände der Zeche Holland sowie auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße statt.

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    Schwerpunkteinsatz von Ordnungsamt und Polizei

    Vom 20. bis 22. März 2026 führten Ordnungsamt und Polizei einen Schwerpunkteinsatz am Ümminger See durch. Die Straße Ümminger See wurde verkehrlich gesperrt, die Sperrung wurde aufgrund des Einsatzgeschehens von der Industriestraße Höhe Haus 39 bis 61 erweitert.

    Keine zusätzlichen Kosten entstanden

    Die eingesetzten Kräfte der Stadtverwaltung und der Polizei befanden sich im regulären Dienst. Zusätzliche Kosten sind weder durch Personal noch durch Materialien angefallen.

    Vermüllung und beanspruchte Wiese festgestellt

    Nach den Feierlichkeiten konnten keine Beschädigungen am neu gestalteten Ümminger See festgestellt werden. Die ordnungsbehördlich festgestellte Situation belief sich hauptsächlich auf Vermüllung sowie eine stärker beanspruchte Wiese.

    Bezirksverwaltung äußert sich nicht zu Maßnahmen

    Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der bekannten Probleme teilte die Verwaltung mit, dass seitens der Bezirksverwaltungsstelle Ost keine Aussagen zu konkreten Maßnahmen, Bewertungen der Situation oder zukünftigen Planungen getroffen werden können.