Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet im März über die Einziehung einer Teilfläche der Straße „Goetheplatz“. Das nicht mehr benötigte Areal soll in die Zuständigkeit der Goethe-Schule übergehen.
Entscheidung im März geplant
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung einer Teilfläche am Goetheplatz vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März 2026 darüber entscheiden. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Teil des Flurstücks 296 in der Gemarkung Bochum, Flur 4.
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Jetzt abonnierenFläche für Verkehr nicht mehr erforderlich
Laut Tiefbauamt wird die Teilfläche für die sichere Verkehrsführung nicht benötigt, da ausreichend Restgehwegbreite vorhanden ist. Die Einziehung soll eine bereits 1969 eingezogene Fläche der Straße „Goetheplatz“ vervollständigen. Nach der Einziehung geht das Areal in die Zuständigkeit der Goethe-Schule und der Zentralen Dienste der Stadt über.
Rechtliche Voraussetzungen erfüllt
Bei der Straße „Goetheplatz“ handelt es sich um eine sogenannte Straße alten Rechts, die bereits vor Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. Januar 1962 öffentlichen Charakter hatte. Für die Einziehung ist daher ein formelles Verfahren nach § 7 StrWG NRW erforderlich.
Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an: Die Straßenfläche hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist für den Verkehr entbehrlich. Durch die Einziehung entstehen für die Öffentlichkeit keine Nachteile.
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