Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.12.2025 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Windthorststraße erfüllt nach Ansicht der Stadtverwaltung trotz schmaler Fahrbahn und fehlender Gehwege ihre Erschließungsfunktion. Eine Bewertung nach heutigen Standards sei bei der historisch gewachsenen Straße nicht zielführend.
Die Windthorststraße in der Innenstadt steht wegen ihrer beengten Verhältnisse in der Kritik. Mit einer Fahrbahnbreite von nur 3,95 Metern, stellenweise sogar 3,70 Metern, und ohne Gehwege entspricht sie nicht den heutigen Empfehlungen für Straßen mit Aufenthaltsfunktion.
Straße stammt aus den 1930er Jahren
Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort auf die Geschichte der Straße: Sie wurde zwischen 1928 und 1935 erbaut, zu einer Zeit, als es noch keine verbindlichen Regelwerke für den Straßenbau gab. Heute diene die Windthorststraße der Erschließung der anliegenden Grundstücke.
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Auf die Frage, ob die Straße den Anforderungen der damaligen und heutigen Regelwerke entspricht, gibt die Verwaltung eine ausweichende Antwort. Da die Straße „historisch gewachsen“ sei, sei eine Beurteilung nach den heutigen Maßstäben der Regelwerke wie der RaSt 06 „nicht zielführend“.
Die Antwort wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 4. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die ursprüngliche Bürgerfrage hatte auch auf Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität der Straße abgezielt.
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