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Wegeverbindung „Finefraustraße“ soll als Fuß- und Radweg gewidmet werden

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 5. März über die Widmung der Wegeverbindung „Finefraustraße“ als öffentliche Gemeindestraße mit Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr.

Erschließung für Anwohner

Die Wegeverbindung „Finefraustraße“ in der Gemarkung Hordel (Flur 5, Flurstück 887) dient der Erschließung der Anwohner und soll daher als öffentlicher Weg gewidmet werden. Das Tiefbauamt hat entsprechend eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorbereitet.

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Rechtliche Grundlage

Die geplante Widmung erfolgt nach den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Die Wegeverbindung soll als Gemeindestraße mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ ausgewiesen werden.

Eigentumsverhältnisse geklärt

Die zu widmende Fläche ist bereits im Eigentum der Stadt. Die betroffene Fläche wird in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten macht die Vorlage nicht.

Unterlagen

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