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100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Ausschuss entscheidet über Vereinsförderung

Beratungsfolge

Datum Gremium Ergebnis
21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration noch nicht beraten

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vergibt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 100.000 Euro an Vereine und Initiativen in der Migrations- und Integrationsarbeit. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“ werden sowohl Projekte als auch die Grundfinanzierung gefördert.

Die Steuerungsgruppe des Ausschusses hat am 17. März 2026 die eingegangenen Anträge geprüft und Empfehlungen für die Mittelverteilung ausgesprochen. Von den verfügbaren 100.000 Euro sind 20.000 Euro für die Projektförderung (Kategorie A) und 80.000 Euro für die Grundfinanzierung (Kategorie B) vorgesehen.

Projektförderung: Fünf Vereine erhalten Zuschüsse

Aufgrund der hohen Nachfrage werden Restmittel aus der Grundfinanzierung in Höhe von 3.558 Euro zur Projektförderung umgeschichtet, sodass insgesamt 23.558 Euro für Projekte zur Verfügung stehen. Von 18 eingereichten Projektanträgen mit einem Gesamtvolumen von über 80.000 Euro empfiehlt die Steuerungsgruppe die Förderung von fünf Vereinen:

  • Deutsch Afrikanisches Ruhr Forum (DARF) e.V.: 3.328 Euro für das Projekt „Älter werden und weiter wirken in Vielfalt“
  • Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) e.V.: 5.000 Euro für „Car Community & Spiel-Sprach-Cafè“
  • Ronahi e.V.: 2.030 Euro für „Fit im Alltag – Senioren stärken“
  • Ronak e.V.: 4.200 Euro für „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“
  • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro für das Projekt „Ankoppeln“
  • Vifi e.V.: 5.000 Euro für „Stark im Alter – Vernetzt und aktiv im Quartier“

Ablehnungen aufgrund formaler Mängel

Mehrere Anträge wurden abgelehnt, weil sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten oder das Schwerpunktthema verfehlten. Häufige Ablehnungsgründe waren unplausible Finanzierungspläne, die Beantragung von Mietkosten über die Projektförderung statt über die Grundfinanzierung oder fehlende Unterlagen bei Erstanträgen.

Grundfinanzierung für 19 Vereine

In der Grundfinanzierung erhalten 19 Vereine und Initiativen insgesamt 76.442 Euro. Die Förderung erfolgt mit maximal 5.000 Euro pro Antragsteller. Zu den geförderten Organisationen gehören unter anderem die Alevitische Gemeinde, verschiedene Kulturvereine, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen.

Die Mittel werden hauptsächlich für Miet- und Betriebskosten, laufende Angebote sowie technische Ausstattung verwendet. Auch hier führten bei einigen Antragstellern formale Mängel oder doppelte Anträge zur Ablehnung.

Entscheidung am 21. April

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird am 21. April 2026 über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe entscheiden. Die Förderung erfolgt auf Basis der städtischen Richtlinie für Zuwendungen an Vereine der Migrations- und Integrationsarbeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Unterlagen

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