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Stadt will Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender U3-Kostenerstattung einreichen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung plant eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW. Der Grund: Das Land erstatte die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige nicht ausreichend.

Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November über die Einreichung einer Kommunalverfassungsbeschwerde informiert werden. Die Stadt wirft dem Land vor, im sogenannten Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) zu wenig Geld für den notwendigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bereitzustellen.

Gemeinsames Vorgehen mit dem Städtetag

Das Verfahren wird vom Städtetag NRW begleitet. Nach Angaben der Verwaltung soll die Klage idealerweise gemeinsam mit einer weiteren Großstadt geführt werden. Welche Kommune ebenfalls klagen will, geht aus der Vorlage nicht hervor.

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Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung begründet dies mit Vorgaben der Geschäftsordnung sowie dem Schutz von Datenschutz– und Geheimhaltungsinteressen.

Die Vorlage wurde vom Jugendamt erstellt und trägt das Datum vom 6. November 2025.

Unterlagen

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