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Bezirksvertretung Bochum-Süd entscheidet über Grundstücksverkäufe

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages:
Enthaltungen: 1 (AfD)
Dagegen: 0
Dafür: 18 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, AfD)

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Liste städtischer Grundstücke vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Nach über vier Jahren ohne Beschlussfassung schafft die neue Liste Transparenz und Planungssicherheit für kommende Jahre.

Erste Liste seit 2021 wegen schwachem Immobilienmarkt

Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da aufgrund der schwierigen Marktlage keine neuen Grundstücke baureif wurden. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage prägten die vergangenen Jahre am Immobilienmarkt.

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Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

Die vorgelegte Liste enthält sowohl bereits früher beschlossene als auch neue Grundstücke. Sie sind nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:

  • Verfahren A: Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug
  • Verfahren B: Höchstgebot-Verfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
  • Verfahren C: Interessenten- und Investorenaufrufe
  • Verfahren D: Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
  • Verfahren E: Auktionen, Versteigerungen und Maklerbeauftragung

Detaillierte Grundstücksinformationen verfügbar

Neben den Vermarktungsverfahren enthält die Liste Angaben zu zonalen Bodenrichtwerten, Aufwuchs-Kategorien und Versiegelungsgrad. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses festgelegt. Für Grundstücke der Verfahren C und D sollen zunächst nur Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.

Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach den Verfahren A, B oder E ist kein erneuter parlamentarischer Beschluss erforderlich.

Unterlagen

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