Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
| 10.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages: Enthaltungen: 1 (AfD) Dagegen: 0 Dafür: 18 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, AfD) |
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Liste städtischer Grundstücke vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Nach über vier Jahren ohne Beschlussfassung schafft die neue Liste Transparenz und Planungssicherheit für kommende Jahre.
Erste Liste seit 2021 wegen schwachem Immobilienmarkt
Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da aufgrund der schwierigen Marktlage keine neuen Grundstücke baureif wurden. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage prägten die vergangenen Jahre am Immobilienmarkt.
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Jetzt abonnierenVerschiedene Vermarktungsverfahren geplant
Die vorgelegte Liste enthält sowohl bereits früher beschlossene als auch neue Grundstücke. Sie sind nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:
- Verfahren A: Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug
- Verfahren B: Höchstgebot-Verfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
- Verfahren C: Interessenten- und Investorenaufrufe
- Verfahren D: Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
- Verfahren E: Auktionen, Versteigerungen und Maklerbeauftragung
Detaillierte Grundstücksinformationen verfügbar
Neben den Vermarktungsverfahren enthält die Liste Angaben zu zonalen Bodenrichtwerten, Aufwuchs-Kategorien und Versiegelungsgrad. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses festgelegt. Für Grundstücke der Verfahren C und D sollen zunächst nur Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.
Beratungsverfahren und Zuständigkeiten
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach den Verfahren A, B oder E ist kein erneuter parlamentarischer Beschluss erforderlich.
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