Die Stadt hat auf eine SPD-Anfrage zur Raumluftqualität in den Pavillons der Kirchschule Höntrop geantwortet. Bei der 2025 durchgeführten Untersuchung wurden Tri-, Tetra- und Pentachloranisole festgestellt, die als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurden. Bis zum geplanten Neubau 2028 soll eine mechanische Lüftung die Luftqualität verbessern.
Hintergrund der Untersuchung
Nach einer Bürgerbeschwerde wegen Geruchsbelästigung in den Pavillons der Kirchschule Höntrop führte die Stadt 2025 eine Raumluftuntersuchung durch. Dabei wurden zwar unangenehme Gerüche festgestellt, jedoch keine gesundheitsschädlichen Stoffe nachgewiesen. Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte in der Bezirksvertretung am 20. Januar 2026 detaillierte Informationen zu den Untersuchungsergebnissen gefordert.
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Jetzt abonnierenFestgestellte Stoffe und Bewertung
Bei der Raumluftmessung wurden konkret Tri-, Tetra- und Pentachloranisole identifiziert. Die Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erfolgte nach dem Leitfaden „Bewertung von chemischen Innenraumluftverunreinigungen auf der Grundlage von Messergebnissen“ des Ausschusses für Innenraumrichtwerte des Bundesumweltamtes.
Transparenz bei Gutachten
Zur Frage der Veröffentlichung der detaillierten Ergebnisse erläutert die Verwaltung, dass Gutachten in der Regel nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, da sie sehr wissenschaftlich formuliert sind. Üblicherweise wird nur das Ergebnis veröffentlicht. Die Gutachten werden jedoch den jeweiligen Leitungsebenen wie Schulleitungen ausführlich erläutert und auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung gestellt.
Sofortmaßnahmen bis zum Neubau
Um die Raumluftqualität bis zum geplanten Neubau ab 2028 zu verbessern, werden die Zentralen Dienste in den betroffenen Klassenräumen mechanische Be- und Entlüftungsgeräte einbauen. Der Einbau war bereits für den 9. Februar 2026 geplant und soll den Luftaustausch erhöhen. Die Verwaltung erwartet eine spürbare Verbesserung der Geruchssituation.
Regelmäßige Kontrollmessungen geplant
Ergänzend zu den technischen Maßnahmen werden die Zentralen Dienste mindestens halbjährlich Kontrolluntersuchungen durchführen lassen. Die Ergebnisse sollen in aufbereiteter Form übermittelt werden, um die dauerhafte Unbedenklichkeit der Pavillon-Nutzung zu gewährleisten.
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