Rechnungsprüfungsamt stellt Aufgaben und Rechtsstellung vor

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode informiert das Rechnungsprüfungsamt über seine Rechtsstellung und vielfältigen Aufgabenbereiche. Als unabhängiges Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates überwacht es die Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen.

Unabhängige Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

Das Rechnungsprüfungsamt ist entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt ein Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates und seiner Ausschüsse. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur Recht und Gesetz verpflichtet.

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Gesetzliche und übertragene Aufgaben

Das Rechnungsprüfungsamt hat umfangreiche gesetzliche Aufgaben nach der Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses, die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung, die Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Prüfung von Vergaben.

Der Rat hat dem Amt zusätzlich weitere Aufgaben übertragen, darunter die Visakontrolle von Buchungsbelegen, die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie die Mitwirkung bei der Korruptionsprävention. Eine besondere übertragene Aufgabe ist die Prüfung der durch die Bochum Perspektive GmbH umgesetzten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche des OPEL-Werks I, die seit Juli 2017 als vertraglich vereinbarte Prüfung für Externe wahrgenommen wird.

Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss

Die Rechnungsprüfung umfasst sowohl den Rechnungsprüfungsausschuss als auch das Rechnungsprüfungsamt. Der Ausschuss bedient sich des Amtes zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses. Berichte über wichtige Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt, wobei der Oberbürgermeister diese Berichte vorab erhält.

Prüfungsaufträge von verschiedenen Stellen

Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen und Prüfungsaufträge erteilen. Auch der Oberbürgermeister kann unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss dem Amt Prüfungsaufträge erteilen.

Unterlagen

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