Stellvertretende Bezirksbürgermeister in Bochum-Nord: Von einem zu zwei Posten

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der AfD-Fraktion zur historischen Entwicklung der stellvertretenden Bezirksbürgermeister-Posten in Bochum-Nord. In den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 gab es jeweils nur eine Stellvertretung.

Nur ein Stellvertreter in den ersten Jahren

In den Legislaturperioden 1975-1979, 1979-1984 und 1984-1989 wurde in der Bezirksvertretung Bochum-Nord jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister oder eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Damals trugen diese Positionen noch die Bezeichnung „Bezirksvorsteherin“.

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Änderung ab 1989 durch Gesetzesnovelle

Mit Beginn der Wahlperiode 1989-1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Nord erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen. Diese Regelung bestand durchgehend bis zum Ende der Legislaturperiode 2020-2025.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertreter*innen wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 2. Dezember 2025 nach den historischen Entwicklungen gefragt. Als Grund nannte sie ansteigende Nachfragen ihrer Wähler und anderer Bürger im Bochumer Norden zu diesem Thema.

Unterlagen

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