Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest entscheidet Anfang März über die Widmung einer neuen Gemeindestraße. Der „Gisela-Piedboeuf-Weg“ in der Gemarkung Linden soll als verkehrsberuhigter Bereich für die Anwohnererschließung öffentlich werden.
Entscheidung durch Bezirksvertretung
Am 4. März 2026 wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest über die Widmung der Straße „Gisela-Piedboeuf-Weg“ als Gemeindestraße mit der Beschränkung verkehrsberuhigter Bereich abstimmen. Das Tiefbauamt hat dazu eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.
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Jetzt abonnierenErschließung für Anwohner
Die neue Straße liegt in der Gemarkung Linden auf Flur 16, Flurstück 1157, und dient zur Erschließung der Anwohner. Daher soll sie entsprechend den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich gewidmet werden. Die Stadt ist bereits Eigentümerin der betroffenen Fläche.
Rechtliche Grundlage
Die Widmung erfolgt auf Basis des § 6 StrWG NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Ein Lageplan mit der rot markierten zu widmenden Fläche liegt der Vorlage bei.
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