Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Verwaltung lehnt den Vorschlag eines Bürgers ab, die Clevinghausstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Zwar wird eine Abbindung grundsätzlich als sinnvoll erachtet, jedoch fehlen derzeit die baulichen Voraussetzungen. Eine Lösung ist erst im Rahmen des geplanten Ausbaus der Hattinger Straße vorgesehen.
Bürger beklagt Durchgangsverkehr und schlechte Gehwegsituation
Ein Anwohner hatte sich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW mit einer Anregung an die Stadt gewandt. Er forderte die komplette Sperrung der Clevinghausstraße im Bereich Wasserstraße für den Durchgangsverkehr. Nach seinen Beobachtungen nutzen PKW und LKW die Straße als Abkürzung in Richtung Franziskusstraße, obwohl der Umweg über die Wasserstraße nur etwa 200 Meter mehr betrage.
Der Bürger kritisierte zudem den schlechten Zustand des Straßenbelags, der einem „Flickenteppich“ gleiche, sowie die problematische Situation für Fußgänger. Der Gehweg sei sehr schmal, falle zur Straße hin ab und sei durch Bewuchs von Sträuchern und Brombeerhecken verengt.
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Jetzt abonnierenVerwaltung sieht Sperrung als sinnvoll an – aber nicht umsetzbar
Die Stadtverwaltung bestätigt in ihrer Antwort, dass die Clevinghausstraße von der Wasserstraße aus einspurig befahrbar ist und beidseitige Gehwege in ausreichender Breite vorhanden sind. Die Fahrbahn sei zwar teilweise beschädigt, aber verkehrssicher befahrbar bei normaler Verkehrsbelastung. Der Einmündungsbereich sei bezüglich Unfallhäufigkeit unauffällig.
Grundsätzlich erachtet die Verwaltung eine Abbindung der Straße als sinnvoll. Da die Clevinghausstraße jedoch 160 Meter lang ist, wäre bei einer Sperrung die Anlage eines Wendehammers erforderlich, der für Müllfahrzeuge befahrbar sein müsste.
Lösung erst mit Hattinger Straße geplant
Der Bau eines solchen Wendehammers ist derzeit nicht vorgesehen. Der Bereich soll jedoch im Rahmen des Ausbaus der Hattinger Straße überplant werden. Der Einmündungsbereich Wasserstraße/Hattinger Straße wird bei den laufenden Planungen der Wasserstraße ausgespart und in die Ausbauplanung der Hattinger Straße integriert. Dort ist die Anlage eines Wendehammers bereits vorgesehen.
Als sofortige Maßnahme wird die Verwaltung den Gehwegbereich von Bewuchs aus dem angrenzenden städtischen Grundstück freischneiden lassen, um die Nutzung der ausgebauten Gehwegfläche zu gewährleisten.
Entscheidung durch Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 4. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Bürgeranregung nicht zu folgen.
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