Kategorie: Bezirksvertretung Bochum-Südwest

  • Kunstkiez Bärendorf erhält bis zu 1.200 Euro für Leseprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll einer Kulturinitiative eine Zuwendung für das Projekt „Bochum liest ein Buch“ bewilligen. Die Verwaltung hat die Förderung zur Entscheidung vorgelegt.

    Antrag und Förderhöhe

    Die Initiative Kunstkiez Bärendorf hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Südwest einen Antrag auf Förderung in Höhe von 1.200 Euro gestellt. Die Mittel sollen für die Durchführung des Projekts „Bochum liest ein Buch“ verwendet werden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht eine Zuwendung von bis zu 1.200 Euro vor.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Bezirksvertretung ist nach Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW zuständig für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen. Die geltende Zuwendungsrichtlinie räumt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine Entscheidungskompetenz für Förderungen aus bezirklichen Mitteln bis zu einem Betrag von 1.500 Euro ein. Der beantragte Betrag liegt innerhalb dieser Grenze.

    Weiteres Verfahren

    Nach einer positiven Entscheidung werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest beauftragt, die Zuwendung auszuzahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren Verwendung zu prüfen. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

  • SPD und Grüne beantragen 2.000 Euro für Sommertheater im Park von Haus Weitmar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest beantragen eine finanzielle Förderung des Sommertheaters 2026 der Folkwang Universität der Künste. Aus bezirklichen Mitteln sollen bis zu 2.000 Euro bereitgestellt werden.

    Kulturformat mit breiter Wirkung

    Seit 2022 findet das Sommertheater wieder im Park von Haus Weitmar statt. Veranstalter ist der dritte Jahrgang der Folkwang Universität der Künste. Bei bis zu sechs wetterabhängigen Vorstellungen werden laut Antrag rund 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht. Das Format richtet sich an Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Bildungsstand und wird in der Vorlage als niederschwellig und barrierearm beschrieben.

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    Förderung aus dem Bezirksetat

    Die Fraktionen begründen ihren Antrag mit der kulturellen Bedeutung des Formats für den Stadtbezirk. Das Sommertheater habe sich zu einem wichtigen Bestandteil des kulturellen Angebots in Bochum-Südwest entwickelt. Mit der beantragten Förderung solle die Durchführung auch im Jahr 2026 gesichert werden.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 über den Antrag entscheiden. Unterzeichnet haben für die SPD Nicole Sehrig und Marco Versen sowie für Bündnis 90/Die Grünen Monika Engel und Martin Petermann.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll 50.000 Euro aus zweckgebundenen Etatpositionen in Restmittel umschichten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vor, insgesamt 50.000 Euro aus zwei nicht mehr benötigten Haushaltspositionen des Jahres 2025 in die allgemeinen bezirklichen Restmittel zu überführen. Hintergrund ist das Stocken des Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“.

    Zwei Etatpositionen werden aufgelöst

    Im Rahmen des bezirklichen Controllings stellte sich heraus, dass zwei Positionen, die im Jahr 2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt worden waren, nicht mehr für ihre ursprünglichen Zwecke benötigt werden. Konkret handelt es sich um:

    • 40.000 Euro für die „Budgeterhöhung Einrichtung Spielplatz Klimapark Springorum“ (Erhöhung des Fachamtsbudgets von 124.000 Euro mit bezirklichen Mitteln)
    • 10.000 Euro für eine „Inklusionsschaukel Holtbrügge“

    Die freigesetzten Mittel sollen für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 als bezirkliche Restmittel zur Verfügung stehen.

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    Fehlende Fördermittel bremsen Gesamtprojekt

    Nach einem Ortstermin im Jahr 2025 in der Grünanlage „An der Holtbrügge“ machte das Umwelt- und Grünflächenamt deutlich, dass eine sinnvolle Umgestaltung des Spielplatzes einschließlich seiner Umgebung nur im Rahmen des größeren Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“ möglich sei. Für die Realisierung dieses Projekts sind weitergehende Fördermittel notwendig – die bislang jedoch nicht eingeworben werden konnten. Nach aktuellem Stand ist auch in absehbarer Zukunft nicht mit entsprechenden Förderzusagen zu rechnen.

    Inklusionsschaukel fachlich kritisch bewertet

    Die Errichtung einer Inklusionsschaukel am Standort Holtbrügge wurde beim Ortstermin von der Fachverwaltung kritisch bewertet. Stattdessen sollten im Rahmen des Projekts „Klimapark Springorum“ andere inklusive Spielangebote geprüft werden. Da das Gesamtprojekt nicht vorankommt, entfällt auch dieser Mittelbedarf vorerst.

    Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf dem Spielplatz in der Grünanlage bereits zwei Spielgeräte erneuert wurden, sodass in absehbarer Zeit kein weiterer unmittelbarer Handlungsbedarf an diesem Standort besteht.

    Entscheidung in der Bezirksvertretung

    Über den Beschlussvorschlag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Vorlage wurde von Thomas Fründ, Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI, erarbeitet und stützt sich auf § 37 Abs. 3 und Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll 1.500 Euro für Vereinsjubiläum des DBC Bochum 1926 bewilligen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Der DBC Bochum 1926 e. V. begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums beantragt der Verein eine Zuwendung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest für ein öffentliches Turnier und einen Informationstag.

    Antrag und Verwendungszweck

    Der DBC Bochum 1926 e. V. hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro beantragt. Die Mittel sollen zur Durchführung zweier Veranstaltungen im Vereinsheim eingesetzt werden:

    • ein öffentliches Turnier
    • ein Informationstag

    Beide Veranstaltungen stehen im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Vereinsjubiläum.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Grundlage ist § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Danach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen. Die Zuwendungsrichtlinie räumt der Bezirksvertretung eine Entscheidungskompetenz bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein.

    Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendung in voller beantragter Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest sollen anschließend sowohl die Auszahlung als auch die Verwendungsprüfung nach Abschluss der Maßnahmen übernehmen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll Zuwendung für Hüftgold-Festival bewilligen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll auf ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für die Werbegemeinschaft Linden e. V. beschließen. Das Geld ist für die Durchführung des Festivals „Hüftgold“ vorgesehen.

    Antrag und Beschlussvorschlag

    Die Werbegemeinschaft Linden e. V. hat einen Zuschussantrag in Höhe von 1.500 Euro zur Durchführung des Festivals „Hüftgold“ gestellt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, die beantragte Zuwendung in voller Höhe zu bewilligen.

    Mit dem Beschluss würden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest beauftragt, die Zuwendung auszuzahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen.

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    Rechtliche Grundlage

    Grundlage für die Entscheidung bilden § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Demnach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen.

    Die Zuwendungsrichtlinie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest räumt dem Gremium in Verbindung mit der allgemeinen städtischen Zuwendungsrichtlinie eine Entscheidungskompetenz von bis zu 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein. Der beantragte Betrag bewegt sich damit an der Obergrenze dieser Kompetenz.

    Verfahren

    Die Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI erstellt und trägt die Vorlagennummer 20261550. Dem Dokument ist als Anlage ein geschwärzter Zuschussantrag der Werbegemeinschaft Linden e. V. beigefügt.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest: Verwaltung erklärt Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister seit 1975

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest seit der Gemeindereform 1975 beantwortet. Ursache für die anfänglich nur eine Stellvertretung war eine gesetzliche Einschränkung der damaligen Gemeindeordnung.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 stellte die AfD-Bezirksfraktion eine Anfrage zu den historischen Gegebenheiten rund um die Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters. Die Fraktion verwies dabei auf Nachfragen aus der Bevölkerung und bat die Verwaltung um Auskunft zu zwei konkreten Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Was war der Grund dafür, sofern dies tatsächlich der Fall war?

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    Gesetzliche Rahmenbedingungen als Ursache

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass bei der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nach der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 die damaligen gesetzlichen Vorgaben die Wahl von lediglich einer stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin bzw. einem stellvertretenden Bezirksbürgermeister zuließen. Eine Erweiterung dieser Möglichkeit wurde erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geschaffen.

    Seit 1984 zwei Stellvertretungen

    Seit dem Jahr 1984 macht die Bezirksvertretung Bochum-Südwest von der erweiterten Regelung Gebrauch und wählt seither zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen bzw. Bezirksbürgermeister. Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich jeweils nach der geltenden Rechtslage der GO NRW. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens entscheidet die Bezirksvertretung eigenständig über die konkrete Anzahl der Stellvertretungen.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Unterflurcontainer an der Straße Im Berge nicht umsetzbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat geprüft, ob die oberirdischen Sammelcontainer für Glas und Altpapier an der Straße Im Berge durch Unterflurcontainer ersetzt werden können. Das Ergebnis ist negativ: Unterirdische Leitungen und Baumbestand machen einen Umbau unmöglich.

    Hintergrund der Anfrage

    Die SPD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die bestehenden oberirdischen Sammelcontainer am Standort Im Berge durch Unterflurcontainer ersetzt werden könnten. Als Argumente für eine Umrüstung nannte die Fraktion die geringere städtebauliche Sichtbarkeit, eine verbesserte Sauberkeit im unmittelbaren Umfeld sowie das in der Regel größere Fassungsvermögen von Unterflursystemen, das längere Leerungsintervalle ermöglichen würde.

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    Antworten der Verwaltung auf die drei Fragen

    • Bauliche und technische Voraussetzungen: Die erforderlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Aufgrund vorhandener unterirdischer Leitungen und des bestehenden Baumbestands kann der Standplatz nicht auf ein Unterflursystem umgebaut werden.
    • Erforderliche Maßnahmen: Die notwendigen Eingriffe wären zu umfangreich und könnten unter anderem die Standsicherheit der vorhandenen Bäume gefährden.
    • Kosten: Da ein Umbau nicht realisierbar ist, wurde keine Kostenberechnung erstellt.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung ist zur Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 1. Juli 2026 vorgesehen. Eine alternative Lösung für den Standort wird in dem Dokument nicht benannt.

  • Bochum legt Kinder- und Jugendförderplan für 2027 bis 2031 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    17.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    23.09.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    01.10.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erarbeitet. Das Dokument setzt den Rahmen für die kommunale Kinder- und Jugendförderung für die kommende Ratsperiode und soll im Oktober 2026 vom Rat beschlossen werden.

    Rechtliche Grundlage und Zweck

    Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist nach § 15 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ein vorgeschriebenes Steuerungsinstrument. Er gilt jeweils für eine kommunale Wahlperiode und deckt die Aufgabenbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ab. Der Plan wurde gemeinsam mit Verantwortlichen der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet und berücksichtigt Ergebnisse der Sozialberichterstattung sowie durchgeführter Jugendforen.

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    Aktuelle Herausforderungen

    Die Vorlage benennt mehrere gesellschaftliche Entwicklungen, auf die die Kinder- und Jugendförderung reagieren muss:

    • Zunehmender Fachkräftemangel
    • Soziale Ungleichheiten, Armut und Einsamkeit
    • Schutz demokratischer Strukturen
    • Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf das Aufwachsen junger Menschen
    • Umsetzung von Inklusion und Ausbau von Kinderschutzstrukturen

    Die fünf Handlungsfelder

    Der Plan strukturiert die Kinder- und Jugendförderung in fünf Handlungsfelder:

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit: Freiwillige, niedrigschwellige und sozialräumlich orientierte Angebote mit Beitrag zur Demokratiebildung, Prävention und sozialen Integration.
    • Jugendverbandsarbeit: Stärkung von Selbstorganisation, Ehrenamt und demokratischer Teilhabe durch Projekte, Gruppen und Freizeiten.
    • Jugendsozialarbeit: Begleitung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf; Einbindung in die Jugendberufsagentur.
    • Schulsozialarbeit: Eigenständiges Handlungsfeld gemäß § 13a SGB VIII, am Lebens- und Lernort Schule verankert; Orientierung an fachlichen Richtwerten und sozialräumlichen Bedarfen.
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Prävention, Sensibilisierung und Schutzkonzepte.

    Partizipation als Leitprinzip

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Prinzip verankert. Bestehende Formate wie Jugendforen, Jugendbefragungen sowie U16- und U18-Wahlen sollen fortgeführt und durch digitale und inklusive Beteiligungsformen ergänzt werden.

    Steuerung und Evaluation

    Die Umsetzung soll über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein kontinuierliches Monitoring gesteuert werden. Eine Halbzeit-Evaluation ist vorgesehen, um den Plan bei Bedarf während der Laufzeit anzupassen.

    Finanzierung und Bedingungen

    Die Realisierung der geplanten Schwerpunkte setzt nach Darstellung der Verwaltung eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung voraus. Neben der Sicherung bestehender Angebote sollen zusätzliche Ressourcen über Förderprogramme erschlossen werden. Die Vorlage macht deutlich, dass die laufende Förderung an eine aktive Mitwirkung der Träger geknüpft ist — etwa bei Statistiken, Evaluationen, Jahresberichten, Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreisen. Bei fehlender Beteiligung sind Überprüfung und Kürzung der Finanzierung vorgesehen.

    Beratungsweg

    Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Ratsentscheidung am 1. Oktober 2026 mehrere Gremien:

    • Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen (Juni bis September 2026)
    • Vorberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (zweimal), im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die 5. Fortschreibung inhaltlich beschließt und die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

  • Abwasserbeseitigungskonzept 2027 kommt zur Beratung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum legt das neue Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2027 bis 2032 vor. Das umfassende Planwerk sieht Investitionen von jährlich über 50 Millionen Euro für die Sanierung und den Ausbau der Kanalisation vor.

    Das Tiefbauamt hat das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2027 fertiggestellt, das gemäß Landeswassergesetz alle sechs Jahre neu aufgestellt werden muss. Das Konzept bildet die Grundlage für alle wasserwirtschaftlichen Planungen und Baumaßnahmen in der Stadt für die kommenden Jahre.

    Umfassendes Kanalnetz erfordert kontinuierliche Investitionen

    Bochum betreibt zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht ein 1.246 Kilometer langes Kanalnetz, davon 1.035 Kilometer Mischwasserleitungen, 155 Kilometer Regenwasserleitungen und 56 Kilometer Schmutzwasserleitungen. Hinzu kommen zahlreiche Sonderbauwerke:

    • 57 Regenrückhalteanlagen
    • 57 Regenüberlaufbauwerke
    • 4 Versickerungsanlagen
    • 1 Retentionsbodenfilter
    • 20 Pumpwerke

    99,8 Prozent aller Haushalte sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der wesentliche Teil des Netzes stammt aus den Nachkriegsjahren ab 1950, die ältesten Haltungen aus dem Jahr 1890.

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    Substanzerhaltende Sanierungsplanung im Fokus

    Das ABK 2027 basiert erstmals auf einem substanzwerterhaltenden Sanierungskonzept, das mit einem Alterungsprognosemodell arbeitet. Dieses Modell ermöglicht es, die Entwicklung der Kanalsubstanz zu prognostizieren und die Wirksamkeit verschiedener Sanierungsmaßnahmen zu bewerten.

    Zur Bewertung des Kanalzustands werden regelmäßige Kamerainspektionen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in ein Datenbanksystem ein und werden automatisch bewertet. Die Zustandsklassen reichen von ZK-5a (schadensfrei) bis ZK-0a (sofortiger Handlungsbedarf).

    Klimafolgenanpassung und Schwammstadt-Prinzip

    Das neue Konzept berücksichtigt verstärkt die Auswirkungen des Klimawandels. Die Stadt hat bereits 2019 den Klimanotstand erklärt und eine Starkregengefahrenkarte erstellen lassen. Das ABK 2027 integriert Maßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip, bei dem Niederschlagswasser verzögert abgeleitet, vermehrt verdunstet oder versickert wird.

    Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Klima.Werk“ werden drei KRIS-Betrachtungsräume mit entsprechenden Projekten definiert. Ziel ist die Abkopplung von bis zu 25 Prozent der angeschlossenen Flächen vom Mischentwässerungssystem und eine Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozent.

    16 Maßnahmenarten für umfassende Sanierung

    Das ABK 2027 gliedert alle geplanten Maßnahmen in 16 Kategorien (A1 bis A16):

    • Ergänzungsmaßnahmen (Erweiterung der Kanalisation)
    • Sanierungen aus hydraulischen Gründen
    • Sanierungen aus baulichen Gründen
    • Fremdwassersanierung
    • Behandlung von Mischwasser und Niederschlagswasser
    • Regenwasserrückhaltung
    • Gewässermaßnahmen
    • Versickerungsanlagen
    • Planungen und Konzeptstudien

    Das Stadtgebiet wurde für eine bessere Maßnahmenbewertung in 114 Quartiere (Betrachtungsräume) unterteilt, die sich am Höhenmodell und den Gewässereinzugsgebieten orientieren.

    Investitionsvolumen von über 330 Millionen Euro

    Das Gesamtbudget für die Baukosten steigt von 52,9 Millionen Euro im Jahr 2027 kontinuierlich auf 58 Millionen Euro im Jahr 2032. Zusätzlich werden ab 2027 jährlich 4 Millionen Euro für Reparaturmaßnahmen eingeplant.

    Die Kosten basieren auf dem Mittelpreisspeicher der Ausschreibungen des Tiefbauamtes und berücksichtigen Faktoren wie Kanaldurchmesser, Einbautiefe und Lage der Baustelle. Baunebenkosten für Kampfmittelerkundung, Baugrunduntersuchungen und externe Planungsleistungen sind bereits einkalkuliert.

    Beratungsfolge bis Juli 2026

    Das ABK 2027 durchläuft einen umfassenden Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2026 angehört. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten das Konzept vor, bevor der Rat am 16. Juli 2026 die endgültige Entscheidung trifft.

    Nach der Beschlussfassung wird das ABK 2027 der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt und den Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Ruhrverband übermittelt. Anschließend soll es in einem Informationsportal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  • Aufhebung von 37 Bebauungsplan-Verfahren geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    16.09.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, 37 nicht mehr weiterverfolgte Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne aufzuheben. Die Verfahren verteilen sich auf alle sechs Stadtbezirke und sollen aus Gründen der rechtlichen Klarheit und Verwaltungsvereinfachung eingestellt werden.

    Stadtweite Aufhebung von Planungsvorhaben

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine umfassende Prüfung laufender Bebauungsplanverfahren vorgenommen und dabei 37 Vorhaben identifiziert, die nicht mehr weitergeführt werden sollen. Die betroffenen Planungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt:

    • Bochum-Mitte: 13 Bebauungspläne
    • Bochum-Wattenscheid: 4 Bebauungspläne
    • Bochum-Nord: 1 Bebauungsplan
    • Bochum-Ost: 4 Bebauungspläne
    • Bochum-Süd: 4 Bebauungspläne
    • Bochum-Südwest: 5 Bebauungspläne

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    Vielfältige Gründe für Planungsaufgaben

    Die Verwaltung nennt unterschiedliche Entwicklungen als Ursachen für die Einstellung der Verfahren. In vielen Fällen haben sich die ursprünglich verfolgten Planungsziele als nicht mehr aktuell erwiesen oder wurden bereits auf anderen rechtlichen Grundlagen umgesetzt. Häufig konnten Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuchs realisiert werden, ohne dass ein spezieller Bebauungsplan erforderlich war.

    Einige Beispiele für die Aufhebungsgründe:

    • Das „Stadtquartier Viktoriastraße Süd“ (Husemannkarree) wurde bereits auf Grundlage geltender Bebauungspläne umgesetzt
    • Bei der „Siedlung Dahlhauser Heide“ sind inzwischen andere rechtliche Regelungen in Kraft getreten
    • Für das „Campusquartier Lennershof“ wurde die geplante Wohnbebauung bereits nach § 34 BauGB realisiert
    • Bei der „Gaußstraße“ ist eine Wohnbebauung aufgrund von Bergschäden dauerhaft nicht umsetzbar
    • Der geplante „Autohof Hansastraße“ soll vom Vorhabenträger nicht mehr verwirklicht werden

    Rechtliche Klarheit und Verwaltungsvereinfachung

    Die formelle Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse dient mehreren Zwecken. Solange die Beschlüsse bestehen, müssen sie bei Bauantragsverfahren regelmäßig geprüft werden, was verschiedene Ämter innerhalb der Verwaltung beschäftigt. Erst nach der formellen Aufhebung kann diese Prüfung entfallen.

    Zudem sind alle bekanntgemachten Aufstellungsbeschlüsse öffentlich im Internet einsehbar – auch solche mit aufgegebenen Planungszielen. Dies kann bei Betroffenen zu Unsicherheiten und unnötigen Anfragen führen. Nach der formellen Aufhebung können die Beschlüsse aus dem Internet entfernt werden.

    Beratungsfolge in den Gremien

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle sechs Bezirksvertretungen zur Anhörung. Die Termine erstrecken sich von Ende Juni bis Anfang Juli 2026. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 16. September 2026.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bedarfsfall kurzfristig neue Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden können, sobald sich aktuelle Planungserfordernisse ergeben.