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Kosten und Auswirkungen von privatem Feuerwerk: Verwaltung antwortet auf Anfrage der Linken

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtverwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der Linken-Fraktion zu den Kosten und Auswirkungen von privatem Feuerwerk zum Jahreswechsel geantwortet. Dabei werden konkrete Zahlen zu Einsatzkosten, Verletzten und öffentlichen Feuerwerken genannt.

Die Linke hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass privates Feuerwerk erhebliche Belastungen für Klima, Umwelt und die städtischen Ressourcen verursache. Neben Feinstaubemissionen und Abfall führe es zu Verletzungen und binde Personal von Rettungsdiensten, Polizei und Ordnungsbehörden.

Geringe direkte Kosten für die Stadt

Die direkten Kosten für die Stadt halten sich in Grenzen: Für Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze entstanden keine Kosten, da diese von den Krankenkassen übernommen werden. Zum Jahreswechsel 2025/2026 waren 18 Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einsatz, wobei Kosten für Nacht- und Feiertagszuschläge anfielen. Die Reinigung war über den Rahmenvertrag mit der Umweltservice Bochum GmbH abgedeckt, Sonderreinigungen waren nicht erforderlich.

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Fünf Verletzte durch Feuerwerkskörper

Bei fünf Einsätzen des Rettungsdienstes wurde ein Zusammenhang mit dem Gebrauch von Feuerwerk festgestellt, der eine medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlich machte.

Öffentliche Feuerwerke kosten mehrere Tausend Euro

Zum Vergleich nennt die Verwaltung Kosten für öffentliche Feuerwerke aus 2019: Das acht- bis neunminütige Feuerwerk beim Maiabendfest kostete 2.728,50 Euro, das fünf- bis sechsminütige beim Bochumer Musiksommer 4.335 Euro. Für heutige öffentliche Feuerwerke sei mit Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich zu rechnen.

Kontrollen schwierig durchsetzbar

Bei der Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen sieht die Verwaltung praktische Probleme: Im vergangenen Jahr wurden keine Bußgelder wegen Verstößen verhängt, da Ordnungswidrigkeiten nur geahndet werden können, wenn die Verursacher unmittelbar vor Ort angetroffen werden. Spezielle Kontrollen ausschließlich für Pyrotechnik wurden nicht durchgeführt, sondern in reguläre Streifengänge integriert.

Naturschutzgebiet wird kontrolliert

Das Naturschutzgebiet Tippelsberg-Berger Mühle, wo es beim vergangenen Jahreswechsel zu Verstößen kam, wird grundsätzlich in die Einsatzplanung für Silvester einbezogen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen kontrolliert.

Bundesweite Lösung gefordert

Für eine zielführende Lösung der Problematik sieht die Verwaltung eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz als notwendig an, die ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik vorsehen sollte. Flächenhafte Verbote seien problematisch, da dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Sprengstoffrecht zustehe.

Unterlagen

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