Jugendamt empfiehlt unbefristete Anerkennung für GEMI e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

Der Verein „GEMI e.V.“ soll nach dreijähriger befristeter Anerkennung nun unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Das Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung, da der Verein seine Eignung durch vielfältige Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit nachgewiesen hat.

Übergang von befristeter zu unbefristeter Anerkennung

Der Jugendhilfeausschuss hatte den Verein „GEMI e.V.“ am 31. August 2022 zunächst für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Nach Vorlage der Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 sieht die Verwaltung nun alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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Vereinsprofil und Struktur

Der Verein „GEMI – Forum gemeinsam für Integration e.V.“ wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in der Otto-Brenner-Straße 25. Er ist mit 15 Mitgliedern, 5 Mitarbeitern und über 50 Ehrenamtlichen in der migrantischen Community des Bezirks etabliert. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und kooperiert mit dem Kinder- und Jugendring Bochum e.V.

Vielfältige Aktivitäten in der Jugendarbeit

Die Vereinsarbeit umfasst zahlreiche Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit:

  • Veranstaltungen zur Demokratiebildung und Integration
  • Bildungsreisen nach Weimar, Düsseldorf und Berlin
  • Sozial- und Orientierungsberatung
  • Sportliche Aktivitäten wie Chi Gong und Gesundheitssport
  • Regelmäßiger kostenloser Nachhilfeunterricht für Schüler der 1. bis 10. Klasse
  • Lesecafé mit mehrsprachigen Angeboten

Besondere Projekte und Auszeichnungen

Der Verein organisierte in den vergangenen Jahren verschiedene herausragende Projekte. Dazu gehörten die Teilnahme am Bergwaldprojekt in Hemer, gemeinsame Aktivitäten mit ukrainischen Geflüchteten und die Verleihung des GEMI-Jugendpreises für besonderes Engagement zur Gleichberechtigung der Geschlechter. 2025 fand die Preisverleihung unter dem Motto „Jugendbeteiligung stärken und demokratisches Miteinander gestalten“ statt.

Positive Bewertung durch Fachgremien

Die AG 78 Jugendförderung sowie die AG 78 Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung des Vereins. Das Jugendamt bestätigt, dass alle Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind.

Nebenbestimmungen der Anerkennung

Die empfohlene unbefristete Anerkennung enthält drei wichtige Hinweise:

  • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII
  • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird dadurch nicht begründet
  • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über die unbefristete Anerkennung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Unterlagen

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