Verein „Ronak e.V.“ soll als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die unbefristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein unterstützt seit 2018 die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote.

Befristete Anerkennung läuft aus

Der Verein „Ronak e.V.“ war bereits im Oktober 2022 vom Jugendhilfeausschuss für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nun hat der Verein die unbefristete Anerkennung gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches VIII beantragt.

Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, dieser Bitte zu entsprechen. Der Verein habe durch seine Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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Vielfältige Angebote für Integration

„Ronak e.V.“ entstand aus einer Initiative von Geflüchteten aus Syrien, insbesondere von kurdischen Flüchtlingen. Der 2018 gegründete Verein mit Sitz in der Bochumer Straße 112 hat derzeit 50 Mitglieder und ehrenamtlich Tätige. Rund 150 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von sechs bis 30 Jahren nehmen an den verschiedenen Angeboten teil.

Das Spektrum der Vereinsaktivitäten umfasst:

  • Musikalischen Unterricht für Kinder und Jugendliche
  • Nachhilfekurse in Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Freizeitreisen und Ausflüge zu Parks, Zoos und Museen
  • Kulturelle Veranstaltungen und Musikabende
  • Sportkurse wie Yoga, Taekwondo und Karate
  • Sprachkurse und ein Sprach-Café
  • Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen

Breite Vernetzung und Kooperationen

Der Verein kooperiert mit anderen Vereinen und Organisationen, ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und hat bei Projekten des Kinder- und Jugendrings mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine unbefristete Anerkennung des Vereins.

Entscheidung mit Auflagen

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung mit drei Nebenbestimmungen zu versehen:

  • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
  • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet
  • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über den Antrag.

Unterlagen

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