Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll der Nachbarschaftsinitiative „Josephstraße“ 1.500 Euro für ihr zweites Sommerfest am 18. Juli 2026 bewilligen. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.
Förderung für Nachbarschaftsveranstaltung
Die Nachbarschaftsinitiative an der Josephstraße plant für den 18. Juli 2026 ihr zweites Sommerfest und hat dafür einen Zuschussantrag bei der Stadt gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I empfiehlt der Bezirksvertretung, die beantragte Förderung in Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen.
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Jetzt abonnierenRechtliche Grundlage und Bedingungen
Die Förderung erfolgt auf Basis der bezirklichen Zuschussrichtlinie für Vereine, Verbände, Schulen, Kirchen, Bürgerinitiativen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte. Der Zuschuss ist zweckgebunden und muss nach der Veranstaltung durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Die Bezirksverwaltungsstelle wird beauftragt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu prüfen. Falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Entscheidung durch Bezirksvertretung
Über den Antrag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 21. Mai 2026. Die Gewährung eines Zuschusses liegt grundsätzlich im Ermessen der Bezirksvertretung.
Weitere Details zur geplanten Veranstaltung und den prognostizierten Kosten sind in einer Anlage zum Zuschussantrag dokumentiert.
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