Schlagwort: Bürgerbeteiligung

  • Verwaltung beantwortet Fragen zum Verstetigungsprozess WLAB in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Ost zum Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB geantwortet. Die Verstetigungsphase hat begonnen, ein Auftrag wurde verlängert und erste Beteiligungsformate werden vorbereitet.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 stellten Nina Eumann und Ralf-D. Lange von der Fraktion Die Linke vier Fragen zum laufenden Verstetigungsprozess des Stadtteilmanagements WLAB. Anlass war eine Information über den Prozess in der Bezirksvertretung am 21. Januar 2026. Die Verwaltungsantwort (Vorlage Nr. 20261451, Fachbereich Amt für Stadtplanung und Wohnen) liegt nun vor und wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Sachstand und Auftragnehmer

    Die Verstetigungsphase ist nach Angaben der Verwaltung gestartet. Organisatorische Vorbereitungen wurden aufgenommen, erste Beteiligungsformate werden derzeit vorbereitet. Mit der Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund wurde der Auftrag mit dem bisherigen Auftragnehmer in angepasster Form und mit geringerem Stundenumfang verlängert. Die inhaltliche Umsetzung basiert auf den Zielsetzungen des Verstetigungskonzepts (Vorlage Nr. 20260457). Die Kontinuität vor Ort wird durch Julian Kundel-Füth und Karsten Höser sichergestellt, die den Stadtteilen bereits aus der bisherigen Arbeit bekannt sind.

    Kosten und Laufzeit

    Die Kosten der Auftragsverlängerung belaufen sich auf 130.000 Euro brutto, davon entfallen 10.000 Euro auf Sachkosten. Der Auftrag ist auf ein Jahr angelegt und endet im Frühjahr 2027.

    Beteiligung der Akteurinnen und Akteure

    Die Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure erfolgt nach Angaben der Verwaltung fortlaufend im Rahmen der Verstetigungsphase. Dabei knüpft die Verwaltung an bisherige Beteiligungsformate an. Die weitere Einbindung ist über folgende Formate vorgesehen:

    • Abstimmungsrunden
    • Workshops
    • Stadtteilkonferenzen
  • Verwaltung lehnt Bürgerbeteiligung zu Hausmeister-Haus ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht keine Möglichkeit für eine Informationsveranstaltung zum ehemaligen Hausmeister-Haus an der Emil-von-Behring-Schule. Das Gebäude soll abgerissen werden, da eine Umnutzung nicht wirtschaftlich sei.

    Abriss statt Umnutzung geplant

    Die Stadtverwaltung hat ihre Position zum leerstehenden Hausmeister-Haus an der Emil-von-Behring-Schule in Hofstede klargestellt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte teilt die Verwaltung mit, dass sich das Wohnhaus „aufgrund der Grundrissausbildung, Bauweise und des Zustandes nicht wirtschaftlich sinnvoll für eine andere Nutzung umbauen“ lasse.

    Aktuell laufen Kostenschätzungen für einen kompletten Abriss des Gebäudes und die damit verbundene Umlegung der Versorgungstechnik aus dem Kellergeschoss an anderer Stelle in das Schulgebäude.

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    Keine Versiegelung für Parkplätze

    Eine Versiegelung der Fläche zu Parkplätzen ist laut Verwaltung nicht vorgesehen. Stattdessen soll die Umgestaltung des Schulhofes zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, unter anderem durch Bepflanzung und Begrünung.

    Durch das Konzept der offenen Schulhöfe kann der Schulhof nach Schulende durch die Bewohner des Stadtviertels genutzt werden.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Fraktion Die Linke hatte gefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, auf einer Informationsveranstaltung verschiedene Nachnutzungsoptionen vorzustellen und gemeinsam mit betroffenen Anwohnern eine Priorisierung zu erarbeiten. Hintergrund war ein Bericht der WAZ vom 16. April 2026 über das leerstehende Gebäude, bei dem bereits mehrfach verschiedene Nachnutzungsoptionen diskutiert und wieder verworfen worden waren.

  • Fest an den Grummer Teichen findet am 27. und 28. Juni statt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird über das Programm des diesjährigen Festes an den Grummer Teichen informiert. Das zweitägige Event umfasst ein Bühnenprogramm mit musikalischen und kulturellen Beiträgen sowie Angebote für Kinder und Familien.

    Einstimmiger Beschluss im Januar

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte bereits am 22. Januar 2026 einstimmig die Durchführung des „Festes an den Grummer Teichen“ für den 27. und 28. Juni 2026 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Bezirksverwaltungsstelle Mitte mit der organisatorischen Vorbereitung und der Erstellung eines Programmablaufs beauftragt.

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    Zusammenarbeit mit Bochum Marketing

    Die Umsetzung des Beschlusses erfolgte in enger Abstimmung mit der Bezirksbürgermeisterin sowie in Zusammenarbeit mit Bochum Marketing. Ein Veranstaltungsprogramm ist in wesentlichen Teilen bereits abgestimmt.

    Programm mit Bühnenshows und Vereinsbeteiligung

    Das geplante Fest umfasst folgende Programmbausteine:

    • Zweitägiges Bühnenprogramm mit musikalischen und kulturellen Beiträgen
    • Begleitendes Rahmenprogramm unter Beteiligung örtlicher Vereine und Institutionen
    • Spezielle Angebote für Kinder und Familien

    Weitere Abstimmungen laufen

    Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage finden weiterhin Abstimmungsgespräche zu einzelnen Programmpunkten statt. Der Programmablauf wird daher im weiteren zeitlichen Verlauf noch ergänzt. Der vorläufige Programmablauf ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 25. Juni 2026 über den aktuellen Stand der Planungen informiert.

  • CDU und SPD beantragen Änderungen für Wohnbauprojekt am Hiltroper Volkspark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die CDU- und SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Wohnbauprojekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ in Gerthe eingereicht. Sie fordern unter anderem eine autoarme Gestaltung und eine angepasste Geschossigkeit am Castroper Hellweg.

    Automarm statt autofrei

    Die beiden Fraktionen sprechen sich dafür aus, das Wohnquartier automarm statt autofrei zu gestalten. Gleichzeitig soll eine Durchfahrtsmöglichkeit vom Castroper Hellweg zur Dreihügelstraße durch eine Abpollerung verhindert werden.

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    Angepasste Eingangssituation gefordert

    Bei der Eingangssituation des Quartiers am Castroper Hellweg dürfe die Geschossigkeit nicht zu hoch ausfallen, so die Fraktionen. Der Baukörper entlang des Castroper Hellwegs müsse in seiner Wirkung zum örtlichen Stadtbild passen, insbesondere zum neu errichteten Schulgebäude gegenüber. Die geplante Quartiersgarage soll als Tiefgarage ausgeführt werden, wobei auch Belange des Zivilschutzes berücksichtigt werden sollen.

    Beteiligung der Bezirksvertretung

    Darüber hinaus fordern CDU und SPD eine Beteiligung der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowohl bei der Auswahlkommission als auch bei der finalen Beschlussfassung. Die genannten Punkte zur autoarmen Gestaltung und angepassten Geschossigkeit sollen mit entsprechender Wertigkeit in die Bewertungsmatrix einbezogen werden.

    Die Bezirksvertretung hatte sich nach Angaben der Fraktionen bereits umfänglich mit verschiedenen Fragestellungen zum Wohnbauprojekt befasst. Auch ein umfängliches Beteiligungsverfahren habe stattgefunden. Die gesammelten Ideen, Anregungen und Beschlüsse aus dem langen Prozess dürften nicht verloren gehen.

  • Die Stadtgestalter fordern Stopp für Gymnasiums-Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter wollen den geplanten Schulstandort am City-Tor Süd verhindern und stattdessen alternative Standorte für das 11. Gymnasium prüfen lassen. In einem Änderungsantrag sprechen sie sich für eine andere Nutzung der Fläche aus.

    Kompletter Ausschluss als Schulstandort gefordert

    Die Stadtgestalter beantragen für die Ausschusssitzung am 3. Juni 2026, die Fläche City-Tor Süd dauerhaft als Schulstandort auszuschließen. Stattdessen soll ein neuer Entwicklungsprozess für die Flächen zwischen Musikforum und Schauspielhaus eingeleitet werden.

    Für die künftige Nutzung schlagen sie verschiedene Optionen vor:

    • Wohnen, Kultur, Gastronomie und Gewerbe
    • Stadtgrün mit naturnahen Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
    • Realisierung einer Fußverkehrsverbindung zwischen Bermudadreieck und Bessemerstraße

    Die Entwicklung soll durch Bürgerbeteiligung im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs erfolgen, an den sich gegebenenfalls ein Bebauungsplanverfahren anschließt.

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    Alternative Standorte im Gleisdreieck bevorzugt

    Für das 11. Gymnasium fordert die Partei die Prüfung neuer Standorte im Bezirk Mitte. Diese sollten vorzugsweise im Gleisdreieck oder an der ÖPNV-Achse der U35 liegen. Besonders interessant seien das Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), die Musikschule sowie das Gesundheitsamt – auch in kombinierter Nutzung.

    Die Verwaltung soll diese Standorte mit belastbaren Kostenprognosen unterfüttern und die Ergebnisse den zuständigen Gremien zur Vorberatung sowie dem Rat zum Beschluss vorlegen.

    Kritik an Containerlösung und Standortumfeld

    Die Stadtgestalter begründen ihre Ablehnung des City-Tor Süd mit mehreren Punkten. Laut Verwaltungsplanung müssten Schülerinnen und Schüler über Jahre in Containern neben einer lauten und schmutzigen Baustelle unterrichtet werden. Das pädagogische Konzept der neuen Schule sei unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar.

    Als problematisch bewerten sie auch das Umfeld am Bermudadreieck mit Bars und Alkoholkonsum sowie die Nähe zum Drogenkonsumraum der Krisenhilfe. Zudem bestehe eine Nutzungskonkurrenz zwischen Schulbetrieb und Veranstaltungen wie Bochum Total.

    BVZ-Abriss soll revidiert werden

    Die Partei argumentiert, dass der fast zehn Jahre alte Beschluss zum Abriss des BVZ einer Revidierung bedürfe. Die ehemalige Musikschule (früher Realschule) biete ausreichend Räumlichkeiten für mindestens drei Jahrgangsstufen und sei einer Containerlösung überlegen.

    Während dieser Zeit könne das BVZ als teilweise öffentlich genutztes Gebäude saniert und für die Gymnasiumsnutzung angepasst werden. Die Stadtgestalter verweisen dabei auch auf eine Masterthesis von Lennard Förke, die eine Nutzbarkeit als öffentliches Gebäude mit Grundschul-/KiTa-Nutzung aufzeige.

  • Jugendtreff Hofstede: Architekturwettbewerb für Umbau und Sanierung gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat den Architekturwettbewerb für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede an der Riemker Straße 12 ausgeschrieben. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant, das Außengelände soll bis zum zweiten Quartal 2028 folgen.

    Die SPD-Fraktion hatte nach dem aktuellen Stand der seit 2025 geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefragt, nachdem im Jahr 2025 keine sichtbaren Arbeiten stattgefunden hatten. Die Verwaltung teilte mit, dass das Objekt bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben worden war.

    Planungsphase beginnt Mitte 2026

    Das Ergebnis des Architekturwettbewerbs wird laut Jugendamt Mitte 2026 feststehen. Anschließend beginnt die Planungsphase des beauftragten Architekturbüros und entsprechende Bauanträge werden gestellt. Die Fertigstellung von Sanierung und Umbau ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss wird das Außengelände gestaltet, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 geplant ist.

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    Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit

    Für die Neukonzeptionierung des Jugendtreffs hat sich nach Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteilparcours Riemke/Hofstede und der Einschätzung des Jugendamtes der Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit herauskristallisiert. Eine abschließende Konzeption liegt noch nicht vor, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

    Bürgerbeteiligung zeigt breite Akzeptanz

    Bei der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 erfuhr das Jugendamt, dass der Jugendtreff Hofstede als anerkannte Einrichtung wahrgenommen wird und eine Weiterentwicklung nach der Sanierung sehr begrüßt wird. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, dass dort auch Angebote und Räume für andere Zielgruppen außer Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Auf dem großen Außengelände sollen vielfältige Angebote für sportliche Aktivitäten außerhalb von Vereinen möglich sein. Diese Anregungen werden in die Planungen aufgenommen.

    Finanzierung für 2026 und 2027 gesichert

    Die Investitionsmittel für Umbau, Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes sind für das Jahr 2026 vorhanden und eingeplant. Dies gilt unter Vorbehalt des noch zu genehmigenden Haushalts auch für 2027. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Möbeln, technischem Equipment und Sportgeräten müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

    Sozialraumakteure werden weiter einbezogen

    Die Akteure aus dem Sozialraum Riemke und Hofstede wurden bereits im Rahmen des Stadtteilparcours eingeladen und aufgerufen, sich an den Planungen mit Ideen und Vorschlägen zu beteiligen. Das Jugendamt will auch in der Phase der Konzeptentwicklung transparent informieren und beteiligen.

  • SPD-Fraktion fordert Neuausrichtung der August-Bebel-Platz-Planung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid lehnt die bisherige Umbauplanung für den August-Bebel-Platz ab und fordert eine wirtschaftlich tragfähige Alternative. Statt vollständiger Autofreiheit soll der Platz weiterhin befahrbar bleiben und schrittweise aufgewertet werden.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur geplanten Umgestaltung des August-Bebel-Platzes eingereicht. Der Antrag sieht vor, der vorliegenden Planung nicht zuzustimmen und stattdessen eine grundlegend neue Herangehensweise zu verfolgen.

    Bisherige Großplanung soll gestoppt werden

    Die Fraktion spricht sich gegen die Fortführung der umfassenden Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit aus. Stattdessen fordert sie eine wirtschaftlich tragfähige, schrittweise und umsetzbare Planung. Die Verwaltung soll auf Basis von fünf Leitplanken einen realistischen Maßnahmenplan erarbeiten.

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    Fünf-Punkte-Plan für pragmatische Lösung

    Der Änderungsantrag definiert konkrete Anforderungen an die Neuplanung:

    • Keine Fortführung der bisherigen Großplanung: Die umfassende Umbauplanung mit vollständiger Autofreiheit wird nicht weiterverfolgt.
    • Erhalt der Erreichbarkeit: Der August-Bebel-Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr erreichbar und befahrbar bleiben. Verkehrsberuhigende Maßnahmen und Verbesserungen für Fußgänger, Radverkehr und ÖPNV sollen geprüft werden.
    • Sichtbare punktuelle Aufwertung: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität, Sauberkeit, Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung und Barrierefreiheit sollen entwickelt werden.
    • Multifunktionale Nutzung sichern: Der Platz soll flexibel nutzbar bleiben für Parken, Wochenmarkt, Veranstaltungen, Außengastronomie und Aufenthalt.
    • Einbettung in Gesamtkonzept: Die Planung soll in ein Gesamtkonzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, insbesondere mit Blick auf Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

    Kritik an mangelnder Akzeptanz

    In der Begründung führt die SPD-Fraktion aus, dass die bisherige Planung keine ausreichende Akzeptanz finde. Insbesondere die vollständige Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs sowie mögliche Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie und umliegende Wohnstraßen würden erhebliche Fragen aufwerfen. Auch der Umfang der Maßnahme, die Kostenentwicklung und die praktische Umsetzbarkeit sprächen gegen die bisherige Planung.

    Forderung nach pragmatischer Lösung

    Thomas Dißelbeck von der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid betont, dass es nicht darum gehe, eine Aufwertung des August-Bebel-Platzes zu verhindern. Vielmehr solle der Fokus auf eine pragmatische, wirtschaftlich tragfähige und bürgernahe Lösung gelegt werden. „Wattenscheid braucht jetzt keinen weiteren Planungskonflikt, sondern einen machbaren Ansatz mit konkreten Verbesserungen“, heißt es in der Begründung.

    Der Änderungsantrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. Mai 2026 behandelt.

  • Die Linke fragt nach mehr bezahlbarem Wohnraum im Rechener Park West

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stellt sechs Anfragen zum geplanten Neubaugebiet „Rechener Park West“. Dabei geht es um die Erhöhung der Quote für geförderten Mietwohnungsbau, klimafreundliches Bauen und bessere Bürgerbeteiligung.

    Die Fraktionsvorsitzende Ida Paul richtet ihre Anfragen an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung am 21. Mai 2026. Im Zentrum steht der Bebauungsplan Nr. 987 für das Neubaugebiet „Rechener Park West“.

    Mehr geförderten Wohnungsbau gefordert

    Die Anfrage zielt darauf ab, die geplante Quote von mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau zu erhöhen. Die Fraktion möchte wissen, unter welchen Bedingungen noch mehr bezahlbaren Wohnraum bereitgestellt werden könnte.

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    Klimaschutz und Mobilität im Fokus

    Die Linke erkundigt sich, ob der Bebauungsplan ausschließlich klimafreundliche mehrgeschossige Bauweise vorsieht. Zudem fragt sie, ob durch eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots mit verdichteter Buslinientaktung die Anzahl der PKW-Stellplätze für ein klimafreundliches und autoreduziertes Wohnen verringert werden könnte.

    Soziale Infrastruktur und Mehrgenerationenwohnen

    • Einrichtung eines Quartierstrefpunkts ohne Verzehrzwang für das soziale Miteinander
    • Förderung solidarischen Wohnens durch gezielte Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern

    Kritik an mangelnder Bürgerbeteiligung

    Die Fraktion kritisiert, dass die letzte Bürgerbeteiligung laut Verwaltungsvorlage bereits acht Jahre zurückliegt. Sie möchte wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die Belange aller beteiligten Bürger bereits in der Planungsphase kontinuierlich einzubringen.

  • SPD, Grüne und Die Linke beantragen Ertüchtigung des Trampelpfads zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenanlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die drei Fraktionen wollen 15.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für die Wegeverbindung zur Verfügung stellen. Sie sehen den Pfad als beliebte Spazierstrecke, die verschiedene Grünanlagen miteinander verbindet.

    Die SPD-Fraktion, die Grüne Fraktion und die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ertüchtigung des Trampelpfads zwischen Buselohstraße, Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ und Hauptfriedhof eingereicht.

    Antrag sieht Finanzierung aus bezirklichen Mitteln vor

    Der Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage Nr. 20261152 enthält zwei zentrale Punkte:

    • Die Bezirksvertretung soll beschließen, die Wegeverbindung zwischen dem Hauptfriedhof und der Kleingartenanlage „Auf der Prinz“ zu ertüchtigen.
    • Die benötigten 15.000 Euro sollen aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

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    Beliebte Spazierstrecke durch Grünanlagen

    In ihrer Begründung stimmen die Fraktionen der Verwaltungseinschätzung zu, dass der Weg keine notwendige Wegeverbindung zum Friedhof darstellt und daher nicht für Funktionsstrecken genutzt wird. Gespräche mit Bürgern vor Ort hätten jedoch ergeben, dass der Weg eine beliebte Spazierstrecke sei.

    Die Wegeverbindung ermögliche es, vom Hauptfriedhof über die Kleingartenanlage zum Grüngürtel auf der anderen Seite der Buselohstraße zu gelangen, von dem aus die Kleingartenanlage „Auf den Alpen“ erreicht werde. So entstehe ein Spaziergang, der an keiner größeren Straße entlangführe.

    Attraktivierung durch Café und Spielplatz

    Ältere Menschen hätten berichtet, dass die Spazierstrecke durch das seit einiger Zeit im Fritz-Bauer-Forum befindliche Café attraktiviert worden sei. Familien mit Kindern wiesen darauf hin, dass sie so den beliebten Spielplatz Bonhoefferstraße in ihre Spazierstrecke einbauen können, der auch über eine Seilbahn verfügt.

    Den Änderungsantrag haben die Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Johanna Paul (Die Linke) am 18. April 2026 eingereicht. Er soll in der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 behandelt werden.

  • AfD stellt Anfrage zu Redefreiheit in Wattenscheider Bezirksvertretung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hinterfragt das Vorgehen von Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke bei einer Sitzung im April. Fraktionschef Maik Klaus wirft dem Bezirksbürgermeister vor, unrechtmäßig in seine Rede eingegriffen zu haben.

    Die AfD-Fraktion sieht die freie Rede in der Bezirksvertretung Wattenscheid bedroht. In einer 17 Fragen umfassenden Anfrage an Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke kritisiert Fraktionsvorsitzender Maik Klaus dessen Verhalten während der Sitzung vom 21. April 2026.

    Streit um Grundlast-Debatte

    Der Konflikt entzündete sich an Klaus‘ Äußerungen zur Nachhaltigkeitsstrategie. Klaus hatte in seiner Rede ausgeführt: „Zu den grundlastfähigen Energiequellen zählen in erster Linie die Kernenergie sowie die Energiegewinnung über Kohlekraftwerke. Und auch, wenn der Kollege Buschmann das hier in der Bezirksvertretung schon anders behauptet hat, gehören Photovoltaikanlagen und Windmühlen nicht dazu.“

    Nach Klaus‘ Darstellung unterbrach ihn Bezirksbürgermeister Dünnebacke an dieser Stelle. Die AfD-Fraktion sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die parlamentarische Debatte, da es sich um eine sachliche Kritik an der politischen Position eines anderen Fraktionsmitglieds gehandelt habe.

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    Kritik an Verwaltungsvorlage beanstandet

    Auch Klaus‘ scharfe Kritik an der Verwaltungsvorlage zur Nachhaltigkeitsstrategie wurde vom Bezirksbürgermeister moniert. Klaus hatte die Vorlage als „an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten“ bezeichnet und von „infantilen Vorschlägen“ gesprochen. Er argumentiert, dass solche Formulierungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien und zur zulässigen Kritik an der Verwaltungsarbeit gehörten.

    Rechtliche Einordnung gefordert

    In seiner Anfrage führt Klaus zunächst ausführlich die rechtlichen Grundlagen für die freie Mandatsausübung in kommunalen Gremien auf. Nach der Gemeindeordnung NRW seien politische Auseinandersetzungen zwischen Fraktionen nicht nur erlaubt, sondern wesentlicher Bestandteil der kommunalen Willensbildung.

    Die AfD-Fraktion fragt nun nach den konkreten Grenzen der Kritik an Verwaltung und anderen Fraktionen. Klaus will wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bezirksbürgermeister eingegriffen hat und ob dessen persönliche politische Meinung dabei eine Rolle gespielt habe.

    Sorge vor Selbstbeschränkung

    Klaus warnt vor den Auswirkungen der Neuregelung des § 51 der Gemeindeordnung NRW. Die unklaren Rechtsbegriffe wie „Verletzung der Würde des Rates“ könnten zu einer Selbstbeschränkung bei Redebeiträgen führen, wenn zu vorschnell eingegriffen werde. Dies gefährde das freie Mandat und die freie Rede.

    Die AfD-Fraktion fordert eine präzise Definition der Begriffe

      • „Verletzung der Würde des Rates“
      • „nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Rates“
      • „gröbliche Verletzung der Ordnung“

    und verlangt konkrete Beispiele für jeden der drei Tatbestände.

    Die Anfrage soll in der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. Mai behandelt werden.