Schlagwort: Zuschuss

  • FC Vorwärts Kornharpen erhält 700 Euro Zuschuss für Kinderfußball-Aktionstag

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll dem FC Vorwärts Kornharpen e.V. einen Zuschuss von 700 Euro für einen Kinderfußball-Aktionstag gewähren. Die Veranstaltung findet am 19. Juni 2026 in Kooperation mit örtlichen Kindergärten statt.

    Spielfest für Kindergartenkinder geplant

    Der FC Vorwärts Kornharpen e.V. organisiert am 19. Juni 2026 einen „Tag des Kinderfußballs“ auf der vereinseigenen Platzanlage. Dazu wurden Kindergärten aus dem Stadtteil eingeladen, um gemeinsam mit den Kindern ein Spielfest durchzuführen.

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    Zuwendungsrichtlinien erfüllt

    Nach Angaben der Verwaltung sind die Voraussetzungen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord erfüllt. Der Verein muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord vorlegen.

    Entscheidung am 2. Juni

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 2. Juni 2026 über den Zuschussantrag. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gremiums. Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert.

  • Nachbarschaftsinitiative erhält Zuschuss für Sommerfest an der Josephstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll der Nachbarschaftsinitiative „Josephstraße“ 1.500 Euro für ihr zweites Sommerfest am 18. Juli 2026 bewilligen. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

    Förderung für Nachbarschaftsveranstaltung

    Die Nachbarschaftsinitiative an der Josephstraße plant für den 18. Juli 2026 ihr zweites Sommerfest und hat dafür einen Zuschussantrag bei der Stadt gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I empfiehlt der Bezirksvertretung, die beantragte Förderung in Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen.

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    Rechtliche Grundlage und Bedingungen

    Die Förderung erfolgt auf Basis der bezirklichen Zuschussrichtlinie für Vereine, Verbände, Schulen, Kirchen, Bürgerinitiativen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte. Der Zuschuss ist zweckgebunden und muss nach der Veranstaltung durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

    Die Bezirksverwaltungsstelle wird beauftragt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu prüfen. Falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Entscheidung durch Bezirksvertretung

    Über den Antrag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 21. Mai 2026. Die Gewährung eines Zuschusses liegt grundsätzlich im Ermessen der Bezirksvertretung.

    Weitere Details zur geplanten Veranstaltung und den prognostizierten Kosten sind in einer Anlage zum Zuschussantrag dokumentiert.

    Fediverse-Reaktionen
  • Förderverein Schulkultur Hordel beantragt 1.500 Euro für Sommerfest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Der Förderverein Schulkultur Hordel e.V. hat bei der Bezirksvertretung Mitte einen Zuschuss von 1.500 Euro für sein geplantes Sommerfest am 26. Juni 2026 beantragt. Die Entscheidung über die Förderung soll am 23. April 2026 fallen.

    Verwaltung empfiehlt Bewilligung

    Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Gewährung des beantragten Zuschusses befürwortet. Verfasser Herr Zakrzewski schlägt vor, dem Verein die vollständige Fördersumme für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

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    Verwendungsnachweis erforderlich

    Sollte die Bezirksvertretung Bochum-Mitte dem Antrag zustimmen, wird die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt. Nach Abschluss des Sommerfests muss der Förderverein einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser umfasst Rechnungen und Quittungen über alle Ausgaben und Einnahmen der Veranstaltung.

    Rückforderung bei Zweckentfremdung möglich

    Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt auch der Anspruch auf Auszahlung der Förderung.

    Die rechtliche Grundlage für die Förderung bildet § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie die städtischen und bezirklichen Zuschussrichtlinien.

  • Polizeisportverein Ruhr erhält Zuschuss für Weihnachtsmarkt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll dem Polizeisportverein Ruhr e.V. einen Zuschuss von 1.200 Euro für die Ausrichtung eines Weihnachtsmarktes im Dezember 2026 bewilligen.

    Antrag zur Entscheidung vorgelegt

    Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Beschlussvorlage zur Gewährung des Zuschusses vorgelegt. Der Polizeisportverein Ruhr e.V. plant für Dezember 2026 die Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes und hat hierfür finanzielle Unterstützung beantragt.

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    Entscheidung steht noch aus

    Über den Zuschussantrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 23. April 2026 entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag stattzugeben und die 1.200 Euro zu bewilligen.

    Kontrolle der Mittelverwendung vorgesehen

    Falls der Zuschuss gewährt wird, soll die Bezirksverwaltungsstelle nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen. Der Verein muss einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen vorlegen. Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Die Gewährung erfolgt auf Basis der städtischen Zuschussrichtlinien für Vereine und Organisationen im Stadtbezirk Mitte.

  • Zuschuss für historische Tafeln: GeschichtsGruppeGrumme erhält 1.500 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll der ehrenamtlichen GeschichtsGruppeGrumme einen Zuschuss von 1.500 Euro für weitere historische Informationstafeln im Stadtteil Grumme bewilligen. Die Initiative hat bereits 19 Tafeln aufgestellt und möchte ihr Projekt fortsetzen.

    Erfolgreiche Stadtteilarbeit wird fortgesetzt

    Die GeschichtsGruppeGrumme ist ein Zusammenschluss historisch interessierter Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte des Stadtteils Grumme beschäftigen. Ihr Ziel ist es, die lokale Geschichte sichtbar zu machen und für eine breite Öffentlichkeit, insbesondere auch für jüngere Generationen, zugänglich zu gestalten.

    Die Initiative konnte ihr Projekt bereits erfolgreich umsetzen: Inzwischen stehen 19 historische Tafeln an verschiedenen Standorten im Stadtteil. Eine Übersicht der bisherigen Standorte ist auf der Webseite https://ggg.grumme.de einsehbar.

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    Neue Tafeln geplant

    Im kommenden Sommer möchte die Gruppe weitere Tafeln aufstellen, darunter zwei an der Heinrich-Böll-Gesamtschule. Dafür hat sie sich am 14. März 2026 per E-Mail an die Bezirksverwaltungsstelle gewandt und um finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro gebeten.

    Die Kosten gliedern sich in drei Bereiche: 500 Euro für die Anfertigung der Tafeln, 500 Euro für Halterungen und Befestigungsmaterial sowie 500 Euro für die Herstellung beziehungsweise den Kauf der Ständer.

    Breites Spektrum ehrenamtlicher Arbeit

    Zu den zentralen Aufgaben der Initiative gehören die Recherche zur Geschichte von Orten, Gebäuden, Betrieben und Personen im Stadtteil, die Auswertung von Archivalien und Zeitzeugenberichten sowie die verständliche Aufbereitung historischer Inhalte. Darüber hinaus pflegt die Gruppe eine Webseite zur digitalen Dokumentation der Stadtteilgeschichte und arbeitet mit Schulen und anderen Initiativen zusammen.

    Die Bezirksvertretung Mitte entscheidet am 23. April 2026 über den Zuschussantrag. Nach der bezirklichen Zuschussrichtlinie ist eine Bewilligung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro grundsätzlich möglich.

  • Zuschuss für Tag der offenen Tür im Alevitischen Kultur- und Cemhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll einen Zuschuss von 1.500 Euro für den Tag der offenen Tür des Alevitischen Kultur- und Cemhauses bewilligen. Die Veranstaltung ist für den 6. Mai 2026 geplant.

    Antrag auf bezirkliche Förderung

    Das Alevitische Kultur- und Cemhaus Bochum und Umgebung gem. e.V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für seinen Tag der offenen Tür gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

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    Rechtliche Grundlage und Verfahren

    Der Zuschussantrag basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den städtischen Zuwendungsrichtlinien. Nach § 3 der bezirklichen Zuschussrichtlinie können Zuwendungen für Veranstaltungen gewährt werden.

    Die Bezirksverwaltungsstelle soll bei einer Bewilligung den Zuschuss auszahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Der Verein muss die Verwendung des Zuschusses und die tatsächlich entstandenen Kosten nach der Veranstaltung durch einen Verwendungsnachweis belegen. Dazu gehören Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen.

    Sollte der geförderte Zweck nicht verfolgt oder die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Entscheidung der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gremiums.

  • Bezirksvertretung Mitte bewilligt Zuschuss für Kita-Musikanlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 23. April 2026 über einen Zuschussantrag des Fördervereins Kita Finefraustraße. Der Verein beantragt finanzielle Unterstützung für die Anschaffung einer mobilen Musikanlage im Wert von 2.800 Euro.

    Verwaltung empfiehlt 1.500 Euro Zuschuss

    Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte schlägt der Bezirksvertretung vor, dem Förderverein der Kita Finefraustraße e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Damit würde etwa die Hälfte der geplanten Anschaffungskosten von 2.800 Euro für eine transportable Musikanlage gefördert.

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    Auszahlung nach Rechnungsvorlage

    Falls die Bezirksvertretung dem Vorschlag zustimmt, soll die Bezirksverwaltungsstelle den Zuschuss nach Vorlage der entsprechenden Rechnung auszahlen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der bezirklichen Zuschussrichtlinie, die Zuwendungen bis zu 1.500 Euro für besondere Aufwendungen vorsieht.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Entscheidung über die Zuschussgewährung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Gemäß den geltenden Bestimmungen kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder erforderliche Verwendungsnachweise nicht fristgerecht erbracht werden.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid stockt Zuschuss für Adventsmarkt um 500 Euro auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt einen zusätzlichen Zuschuss von 500 Euro für den „Adventsmarkt der Möglichkeiten“. Das Geld soll gestiegene Kosten und neue Nachhaltigkeitsmaßnahmen kompensieren.

    Umstellung auf umweltfreundliche Verpackungen

    Der Wattenscheider „Adventsmarkt der Möglichkeiten“ auf der Kirchenburg rund um die Propsteikirche St. Gertrud führt in diesem Jahr neue Umweltstandards ein. Gemeinsam mit den Ausstellern sollen ausschließlich ökologisch abbaubare Verpackungen für Speisen und Getränke verwendet werden. Diese umweltfreundlichen Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.

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    Bewährte Veranstaltung mit hoher Attraktivität

    Der Antrag würdigt den Adventsmarkt als „atmosphärisch einen der schönsten Weihnachtsmärkte im Ruhrgebiet“. Die Veranstaltungen der vergangenen Jahre waren stets sehr gut besucht. Zahlreiche engagierte Einrichtungen, Verbände und Vereine aus Wattenscheid und Umgebung zeigen jedes Jahr großes Interesse an einer Teilnahme.

    Fraktionsübergreifende Unterstützung

    Den Antrag stellten gemeinsam Vertreter von fünf verschiedenen Fraktionen: Josef Winkler (UWG-Fraktion), Wolfgang Rohmann (Wattenscheider Chance), Gerd Kipp (CDU-Fraktion), Oliver Buschmann (Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion) und Kai Menningmann (Die Linke). Der einmalige Zuschuss wird gegen Vorlage von Rechnungen und Kostennachweisen ausgezahlt.

  • Zuschuss für Weihnachtsmarkt und Festtagstafel der Einigkeits-Gemeinde

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Evangelisch-Lutherische Einigkeits-Gemeinde erhält 600 Euro Zuschuss für ihren Weihnachtsmarkt in Hamme. Der Erlös der Veranstaltung soll einer Festtagstafel für bedürftige Menschen zugutekommen.

    Unterstützung für sozialen Zweck

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember über den Zuschussantrag der Einigkeits-Gemeinde entscheiden. Diese hatte am 29. November 2025 einen Weihnachtsmarkt in Hamme veranstaltet und bittet nun um finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

    Die Verwaltung empfiehlt, der Kirchengemeinde einen Zuschuss von 600 Euro zu gewähren. Laut Beschlussvorlage sind alle Voraussetzungen der städtischen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte erfüllt.

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    Festtagstafel für Bedürftige geplant

    Besonders bemerkenswert ist der geplante Verwendungszweck: Die Kirchengemeinde beabsichtigt, den Erlös der Weihnachtsmarkt-Veranstaltung für die „Festtagstafel Weihnacht 2025“ zu verwenden. Diese findet am 24. Dezember ab 16 Uhr in der Kreuz-Kirche in Bochum-Hamme statt.

    Eingeladen sind wohnungslose Menschen, Menschen mit geringem Einkommen und alle, die am Festtag alleine sind. Nach der städtischen Richtlinie können Zuschüsse an Kirchen auch dann gewährt werden, wenn deren Erlös gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Die Einigkeits-Gemeinde muss nach der Veranstaltung einen detaillierten Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser soll durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen die ordnungsgemäße Mittelverwendung belegen.

    Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.

  • Zuschuss für Osteraktion im Tierpark beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Sportjugend im Stadtsportbund Bochum e.V. hat einen Zuschuss von 1.500 Euro für eine Osteraktion am 4. April 2026 im Tierpark beantragt. Die Bezirksvertretung Mitte soll über die Förderung entscheiden.

    Bewegung und Spaß für Kinder und Jugendliche

    Wie bereits in den Vorjahren plant die Sportjugend im Stadtsportbund gemeinsam mit dem Tierpark eine Osteraktion am Samstag vor Ostern. Das Event soll Bewegung, Spaß und soziale Begegnung miteinander verbinden und gleichzeitig sportliche Werte wie Fairness, Teamgeist und Respekt fördern.

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    Vielfältiges Programm geplant

    Das Projekt umfasst eine abwechslungsreiche Mischung aus sportlichen und kreativen Angeboten. Geplant sind eine Oster-Rallye mit Bewegungsstationen, sportliche Workshops zum Kennenlernen verschiedener Sportarten sowie kreative Aktivitäten wie das Basteln von Osterdekorationen und das Bemalen von Ostereiern.

    Entscheidung am 22. Januar

    Die Bezirksvertretung Mitte wird am 22. Januar 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Der beantragte Zuschussanteil für die Versorgung der Ehrenamtlichen ist jedoch nicht zuschussfähig und wird bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs nicht berücksichtigt.

    Die Sportjugend muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle vorlegen. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.