Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Stadt informiert über den aktuellen Planungsstand für den geplanten Kreisverkehr im Dorf Hiltrop. Die Bauarbeiten können frühestens 2029 beginnen, da zunächst Vermessungsarbeiten abgeschlossen werden müssen. Als Zwischenlösung soll die Straße „Im Hagenacker“ im Juni 2026 zur Einbahnstraße werden.
Kreisverkehr nicht vor 2029 realisierbar
Die Verwaltung macht deutlich, dass realistische und effektiv umsetzbare Lösungen zeitlich intensive Planungen und Abstimmungen erfordern. Auch ohne Berücksichtigung des A43-Ausbaus werden die Bauarbeiten für einen Kreisverkehr nicht vor 2029 beginnen können.
Nach dem Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (AMI) vom 18. Dezember 2024 wurde die Planung vom Amt für Stadtplanung und Wohnen an das Tiefbauamt übergeben. Dieses muss nun eine funktionierende Ausführungsplanung erstellen, die andere Ansätze und Planungsunterlagen erfordert als die zuvor erstellte konzeptionelle Planung.
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Jetzt abonnierenVermessungsarbeiten noch nicht abgeschlossen
Zunächst müssen aktuelle Vermessungsunterlagen als solide Planungsbasis erstellt werden. Diese sind erforderlich, da insbesondere die flankierenden geometrischen Randbedingungen wie Grundstücksverhältnisse, erforderliche Fahrbahn- und Gehwegbreiten, die Situation im Untergrund sowie Grundstückszufahrten berücksichtigt werden müssen.
Die Vermessungsunterlagen wurden 2025 beauftragt und sind noch in Arbeit. Sobald diese vorliegen, können die Planungen aufgenommen werden. Zusätzlich sind umfangreiche Abstimmungen mit anderen Ämtern, der Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Bogestra sowie den Versorgungsträgern erforderlich.
Einbahnstraße als Zwischenlösung geplant
Als kurzfristige Maßnahme hat der Ausschuss die Optimierung der Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung der Verkehrsführung „Im Hagenacker“ zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Begener Straße beschlossen.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße gestaltet sich aufgrund der flankierenden Randbedingungen schwierig. Hier sind die Ein- und Ausfahrten, der Busverkehr sowie die Auflagen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind inzwischen ausgeschrieben und sollen im Juni 2026 durchgeführt werden.
Erreichbarkeit von Geschäften bleibt gewährleistet
Die Bezirksvertretung Nord hatte darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit der Sparkassen-Filiale, des katholischen Kindergartens, des Imbissladens sowie einer Hausarzt- und Zahnarztpraxis in der Straße „Im Hagenacker“ gewährleistet bleiben muss. Die Verwaltung bestätigt, dass die Erreichbarkeit der ansässigen Firmen und Institutionen gewährleistet bleibt. Während der Einrichtung der Einbahnstraße kann es temporär zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.
Regelmäßige Berichterstattung zugesagt
Die Auswirkungen auf die benachbarten Straßen werden nach Einrichtung der Einbahnstraße beobachtet. Eine gewisse Eingewöhnungszeit muss vorausgesetzt werden, sodass es in den ersten Tagen zu Verzögerungen in der Verkehrsabwicklung kommen wird.
Falls sich der gutachterliche Ansatz der Einbahnstraße als nicht richtiger Weg erweisen sollte, muss zu gegebener Zeit überlegt werden, diese eventuell auch wieder zurückzubauen. Die Verwaltung sagt einen regelmäßigen Sachstandsbericht zum Verlauf der Planungen zu, der in halbjährlichem Rhythmus in den Sitzungen der Bezirksvertretung mündlich vorgetragen werden soll.
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