Schlagwort: Digitalisierung

  • Verwaltung bestätigt fehlenden Mobilfunkempfang in Tiefgarage P3 Rathaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus am Westring kein Mobilfunkempfang besteht. Auf eine entsprechende CDU-Anfrage zur Notruffähigkeit in städtischen Parkhäusern verwies die Verwaltung auf alternative Sicherheitsmaßnahmen und lehnte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung als Mindeststandard ab.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Nutzer der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) am Westring bereits bei der Einfahrt vollständig den Mobilfunkempfang verlieren. Dr. Benedikt Gräfingholt kritisierte, dass dadurch im Ernstfall keine Notrufe über 112 oder 110 abgesetzt werden könnten.

    Mobilfunkversorgung nur in Hochgaragen zuverlässig

    Die Verwaltung bestätigte nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) den fehlenden Mobilfunkempfang in der Tiefgarage P3. Auch in den übrigen städtischen Tiefgaragen P1 bis P9 ist laut Antwort kein Mobilfunkempfang möglich. Zuverlässigen Empfang gibt es nur in den Hochgaragen P5 Brückstraße, P7 Kurt-Schumacher-Platz und P8 Konrad-Adenauer-Platz.

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    Alternative Notrufsysteme vorhanden

    Als Ersatz für die fehlende Mobilfunkversorgung verwies die Verwaltung auf bereits installierte Sicherheitsmaßnahmen:

    • Notrufmelder im Bereich der Frauenstellplätze, die direkt die Aufsicht alarmieren
    • Sicherheitsdienst mit mobilfunkunabhängiger Funkgeräteausstattung
    • Rund um die Uhr besetzte Leitstelle „Parken in Bochum“
    • Regelmäßige Kontrollrunden der Parkhausbetreuer
    • Flächendeckende Videoüberwachung

    Der Sicherheitsdienst übernimmt dabei Erste-Hilfe-Leistungen, fordert Rettungsdienste an und betreut Parknutzer als Ansprechpartner in allen Situationen.

    Hohe Kosten verhindern Mobilfunknachrüstung

    Eine nachträgliche Ausstattung aller Tiefgaragen mit Signalverstärkern lehnte die Verwaltung wegen der erheblichen Kosten ab. Pro Parkhaus würden Kosten im hohen sechsstelligen Bereich anfallen. Der durch alternative Maßnahmen erreichte Sicherheitsstandard bleibe auf hohem Niveau.

    Als Beleg führte die Verwaltung einen Fall aus dem vergangenen Jahr an, bei dem ein Parkhausbetreuer durch schnelles Eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen ein Menschenleben retten konnte.

    Keine Mindeststandard-Verpflichtung gesehen

    Die Frage der CDU, ob flächendeckende Notruffähigkeit als Mindeststandard öffentlicher Sicherheitsinfrastruktur anzusehen sei, verneinte die Verwaltung. Ein flächendeckender Mobilfunkempfang werde nicht als Mindeststandard betrachtet.

    Stattdessen kündigte die WEG weitere Investitionen in die Sicherheitstechnik an: Die Leitstelle wird erweitert, alle Sprechstellen mit Videoüberwachung vernetzt und in die Gebäudeleittechnik investiert.

    Keine bekannten Sicherheitsvorfälle

    Auf die Frage nach sicherheitsrelevanten Vorfällen durch fehlenden Mobilfunkempfang antwortete die Verwaltung, dass keine derartigen Fälle bekannt seien, bei denen die Alarmierung von Rettungskräften erschwert oder verhindert worden wäre.

  • Stadt erklärt Parkplätze für E-Autos ohne Ladesäule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zur Ausweisung von Elektrofahrzeug-Stellplätzen ohne Ladeinfrastruktur. 26 solcher Parkplätze sollen zeitnah zurückgebaut werden.

    Die Stadt Bochum verfügt derzeit über insgesamt 468 ausgewiesene Stellplätze für Elektrofahrzeuge. Davon befinden sich 369 im öffentlichen Straßenraum und 99 in den von der WEG betriebenen Parkhäusern mit Elektrolademöglichkeit.

    26 Parkplätze ohne Ladesäule

    Aktuell gibt es noch 26 Parkplätze, die zwar für Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind, aber über keine Ladeeinrichtung verfügen. Diese Situation erklärt die Verwaltung mit der ursprünglichen Planung: Insgesamt wurden 50 Parkplätze für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule ausgewiesen, um die Attraktivität zu steigern.

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    Rückbau bereits eingeleitet

    Von diesen 50 Parkplätzen konnten bereits 24 nachträglich mit einer Ladesäule ausgestattet werden. An den verbleibenden 26 Standorten war eine Installation aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Rückbau dieser Parkplätze wurde bereits veranlasst und wird nach Angaben der Verwaltung in Kürze abgeschlossen.

    Keine neuen Parkplätze ohne Ladesäule

    Zukünftig wird es keine Parkflächen für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule im Stadtgebiet geben, versichert die Verwaltung. Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf einen Bericht aus dem Jahr 2024 über entsprechende Stellplätze sowie auf Kritik des Bundesrechnungshofs an der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

  • Geschäftsordnung für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie aktualisierte Regelungen zu Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an neue Standards

    Der Rat soll am 18. Juni 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entscheiden. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 eine Vorberatung durchführen.

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    Modernisierung der Abläufe

    Die Neufassung berücksichtigt die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates und nimmt entsprechende redaktionelle Anpassungen vor. Wesentliche Änderungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen

    Grundlage für die Überarbeitung

    Die Neufassung basiert auf einem Ratsbeschluss vom 19. März 2026. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter Leitung von Luisa Maria Volz hat die Vorlage erstellt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Umsetzung der neuen Geschäftsordnung verursacht keine zusätzlichen Kosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die vollständige Geschäftsordnung sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Beirat Leben im Alter erhält neue Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum überarbeitet die Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter. Die Änderungen umfassen vor allem die Digitalisierung des Versands sowie Aktualisierungen bei Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an moderne Standards

    Die Verwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter vorgelegt. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 19. März 2026 und orientiert sich an den Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates.

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    Wesentliche Änderungen

    Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands von Dokumenten
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen
    • Redaktionelle Anpassungen an moderne Standards

    Beratungsverfahren

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni 2026 vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

    Die neue Geschäftsordnung soll die Arbeit des Beirats Leben im Alter effizienter gestalten und an die aktuellen technischen Möglichkeiten anpassen. Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Änderungen nicht.

  • Verwaltung beantwortet Anfrage zur Software-Nutzung und digitalen Souveränität

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturHerr Dr. Reinirkens regt an, die Beantwortung im zuständigen Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss vorzunehmen.Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum gibt Auskunft über ihre Microsoft 365-Nutzung und erklärt ihre Strategie bei der Auswahl von Software-Lösungen. Etwa 5.500 Mitarbeitende nutzen täglich US-basierte Software, die Verwaltung prüft kontinuierlich europäische Alternativen.

    Die Verwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der Fraktion Die Linke zur Software-Nutzung und digitalen Souveränität beantwortet. Die Fraktion hatte vor dem Hintergrund europäischer Trends zur Reduzierung der Abhängigkeit von US-Technologieunternehmen sechs Fragen zu den städtischen IT-Systemen gestellt.

    Kosten für US-Software betragen mehrere Millionen Euro

    Bei den Gesamtkosten für US-basierte Software nennt die Verwaltung die größten aktuellen Ausgaben:

      • Microsoft: rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr
      • Palo Alto: etwa 550.000 Euro
      • VMware/Broadcom: circa 420.000 Euro
      • Citrix: etwa 240.000 Euro
      • Adobe: rund 220.000 Euro

    Die Verwaltung bewertet bei Alternativen nicht nur Lizenzpreise, sondern die gesamte Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus einer Lösung. Open-Source- oder regionale Produkte könnten trotz günstiger Einstiegskosten höhere Integrations-, Betriebs- und Wartungsaufwände verursachen.

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    Datenschutz durch EU-Rechenzentren und Verschlüsselung

    Zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung führt die Verwaltung mehrere Maßnahmen auf: Alle Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Lösungen datenschutzkonform arbeiten und die Speicherung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU erfolgt. Zusätzlich kommen moderne Verfahren zur Datenverschlüsselung zum Einsatz.

    Jede technische Lösung wird vor ihrem Einsatz durch den behördlichen Datenschutz geprüft, dabei werden auch mögliche Risiken durch den US-amerikanischen „CLOUD Act“ bewertet. Bei Microsoft-Diensten hat die Stadt ein externes Gutachten eingeholt und eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt.

    Microsoft 365 nach systematischer Prüfung eingeführt

    Die Entscheidung für Microsoft 365 basiert auf einem Vorprojekt aus 2021, in dem verschiedene europäische, offene und proprietäre Lösungen systematisch geprüft wurden. Als aussichtsreichster europäischer Ansatz galt die dPhoenixSuite von Dataport, die jedoch in zentralen Funktionen fünf bis zehn Jahre hinter Microsoft lag. Das Projekt wurde inzwischen eingestellt.

    Entscheidend waren für die Stadt Funktionalität, Interoperabilität und Support. Über 50 Fachverfahren sind technisch auf Microsoft-Schnittstellen angewiesen oder funktionieren nur mit vollständiger MS-Office-Kompatibilität. Alternative Lösungen wie Nextcloud oder LibreOffice erfüllten die Anforderungen an Kollaboration, Interoperabilität und Makro-Unterstützung nicht ausreichend.

    Strategie zur Reduzierung von US-Abhängigkeiten

    Die Stadt arbeitet fortlaufend daran, Abhängigkeiten von großen US-Anbietern zu reduzieren. Dazu gehört eine kontinuierliche Beobachtung des Marktes für europäische oder nationale Alternativen. In einzelnen Bereichen wurde bewusst auf US-Dienste verzichtet – etwa bei der städtischen Telefonie, wo eine deutsche Lösung genutzt wird.

    Innerhalb der städtischen IT wurde eine eigene Stelle geschaffen, die neue Technologien systematisch prüft und bewertet. Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit anderen Kommunen und Fachverbänden und nimmt an bundesweiten Fachveranstaltungen teil.

    Kooperation mit Forschungseinrichtungen auf Konzernebene

    Ein strukturierter Austausch mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu digitaler Souveränität findet regelmäßig auf Konzernebene mit zahlreichen Partnern der IT-Wissenschaft und Wirtschaft statt. Der operative Schwerpunkt liegt derzeit auf der Umsetzung laufender Digitalisierungsprojekte sowie der Einführung zentraler Fachverfahren und Infrastrukturen.

    Parallel finden auf kommunaler Ebene Abstimmungen und strategische Diskussionen zum Thema digitale Souveränität statt, insbesondere im Rahmen interkommunaler Netzwerke und über Fachverbände.

    Vollständiger Umstieg auf Open-Source derzeit nicht realisierbar

    Die Stadt prüft regelmäßig, ob ein vollständig auf Open-Source-Software basierendes IT-System für die Verwaltung möglich und sinnvoll wäre. Nach heutigem Stand gibt es jedoch keine vollumfänglichen Lösungen am Markt, die alle für eine Großverwaltung notwendigen Bereiche gleichzeitig abdecken.

    Ein kompletter Umstieg würde hohe Schulungskosten verursachen, die Systeme stark fragmentieren und erhebliche Risiken für den laufenden Betrieb mit sich bringen. Die Verwaltung betont, dass eine Kommune diese Aufgabe nicht allein lösen kann, sondern auf gemeinsame Entwicklungen und tragfähige Angebote angewiesen ist.

  • Stadtgestalter/Volt beantragt erweiterte E-Bike-Ladeinfrastruktur am Hauptbahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt schlägt eine kurzfristige Lösung im Parkhaus P7 und langfristig eine neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz vor. Der Änderungsantrag sieht vor, die bestehende Radstation deutlich zu erweitern.

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt hat einen Änderungsantrag zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Bike-Akkus am Hauptbahnhof eingereicht. Der Antrag behandelt eine Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und sieht sowohl kurzfristige als auch langfristige Lösungen vor.

    Kurzfristige Lösung im Parkhaus P7

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll der Verwaltung den Auftrag erteilen, gemeinsam mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft zu prüfen, ob im Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz eine Ladeinfrastruktur für E-Bike-Akkus eingerichtet werden kann. Das Prüfergebnis soll bis zum 1. September 2026 vorgelegt werden.

    Als Standort ist der unmittelbare Eingangsbereich des Parkhauses vorgesehen. Nach Ansicht der Antragsteller sind dort bereits alle notwendigen Anforderungen vorhanden, da das Gebäude über Ladepunkte für elektrische Pkw verfügt.

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    Neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz geplant

    Langfristig soll die bestehende Radstation durch eine neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz ersetzt werden. Die Verwaltung soll eine Entwurfsplanung für eine Erweiterung auf dem Platz oder auf der ersten Etage des darunterliegenden Parkhauses erstellen.

    Die neue Station soll umfassende Angebote im Bereich Verkehr und Mobilität bündeln und zentral verorten. Neben Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus sollen auch folgende Services integriert werden:

    • Fernbushalt
    • Car-Sharing
    • Kiss+Ride-Bereich
    • Leih- und Reparaturangebote

    Begründung: Aktuelle Radstation zu klein

    Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit der räumlichen Begrenzung der aktuellen Radstation, die den Bedarf an Abstellplätzen nicht decken könne. Sie verweisen auf eine Forderung der Grünen aus dem Jahr 2020, die eintausend Fahrradparkplätze am Hauptbahnhof als minimale Kapazität beziffert hatten.

    Am Buddenbergplatz stehen bereits Container für 60 Fahrräder, die nach Angaben der Antragsteller zeigen, dass es sich um einen verkehrsgünstigen Standort handelt, der von den Bürgern angenommen wird.

    Die Umgestaltung des Buddenbergplatzes ist bereits als Maßnahme „B 12 – Rahmenplan Neustrukturierung Umfeld Hbf-Süd und Aufwertung Buddenbergplatz“ in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt aufgenommen worden. Verschiedene Fraktionen hatten entsprechende Anträge bereits 2019 gestellt.

  • Bochum zieht positive Bilanz beim Handlungsplan Leben im Alter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    30.06.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Ein Jahr nach Beschluss des Handlungsplans Leben im Alter 2025-2030 berichtet die Verwaltung über erste Erfolge. Die Stadt ist dem WHO-Netzwerk für altersfreundliche Städte beigetreten, hat ein digitales Seniorenportal konzipiert und die alterspsychiatrische Versorgung verbessert.

    Die Stabsstelle Leben im Alter hat im ersten Umsetzungsjahr des Handlungsplans wesentliche Meilensteine erreicht. Wie die Verwaltung in ihrem ersten Statusbericht mitteilt, konnten sowohl strukturelle Grundlagen geschaffen als auch konkrete Angebote für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden.

    WHO-Netzwerk und internationale Vernetzung

    Ein wichtiger Schritt war der Beitritt zum Global Network for Age-friendly Cities and Communities der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser Schritt unterstreicht das Bekenntnis der Stadt, altersfreundliche Strukturen nachhaltig zu verankern und ermöglicht den internationalen Austausch über Best-Practice-Lösungen.

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    Digitales Seniorenportal in Vorbereitung

    Für das geplante Bochumer Seniorenportal wurde ein umfassendes inhaltliches Konzept sowie die technische Struktur erarbeitet. Das Portal soll als zentrale Informationsplattform dienen und Angebote in den Bereichen Pflege, Wohnen, Freizeit und Beratung bündeln sowie niedrigschwellig zugänglich machen. Die Grundlage für die technische Umsetzung in 2026 ist damit geschaffen.

    Alterspsychiatrische Versorgung abgeschlossen

    Die Maßnahme zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgungsstruktur in Bochum wurde erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich konnten gezielte Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für eine diversitätsorientierte Altenhilfe gestartet werden.

    Weitere Maßnahmen und Quartiersarbeit

    Neben den Schwerpunktmaßnahmen befinden sich weitere Projekte in der Umsetzung, darunter die Erarbeitung neuer Quartierskonzepte sowie mobile Beratung zur Hitzeprävention. Maßnahmen, die in der Federführung anderer Fachbereiche liegen, werden durch die Stabsstelle begleitet.

    Ein detaillierter Projektreport bietet eine vollständige Übersicht über den Status aller 22 ab 2025 umgesetzten Maßnahmen des Handlungsplans.

    Ausblick auf 2026

    Im laufenden Jahr liegt der Fokus auf der operativen Umsetzung der konzipierten Projekte. Priorität haben:

    • die technische Realisierung und der Launch des Seniorenportals
    • Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen
    • die Weiterentwicklung der Quartiersarbeit

    Die Mitteilung wird zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (2. Juni), den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Juni) und den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ (30. Juni) eingebracht.

  • CDU fragt nach Ausschilderung der Veloroute 1 und Engstelle an Grummer Teichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will wissen, warum fertige Abschnitte der Veloroute 1 noch nicht ausgeschildert sind und fordert Lösungen für die problematische Engstelle im Bereich der Grummer Teiche.

    Fehlende Beschilderung trotz fertiger Abschnitte

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur zentralen Radverkehrsverbindung Veloroute 1 gestellt. Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt kritisiert, dass bereits fertiggestellte oder verkehrlich nutzbare Teilstrecken bislang nicht ausgeschildert wurden. Dies erschwere Radfahrern die zuverlässige Orientierung auf der wichtigen Fahrradinfrastruktur.

    Die Fraktion möchte wissen:

    • Welche Teilstrecken bereits fertiggestellt oder verkehrlich nutzbar sind und warum diese nicht ausgeschildert wurden
    • Wann mit einer Ausschilderung zu rechnen ist und welche Stellen dafür zuständig sind
    • Ob eine provisorische Beschilderung möglich ist, bevor die Gesamtstrecke fertig ist

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    Sicherheitsproblem an den Grummer Teichen

    Besondere Aufmerksamkeit gilt einer Engstelle im Bereich der Grummer Teiche. Dort verengt sich der Weg so stark, dass ein gefahrloser Begegnungsverkehr zwischen Fahrrädern und Fußgängern kaum möglich sei. Die CDU sieht die Situation sowohl für den Radverkehr als auch für die Naherholung als unbefriedigend an.

    Forderung nach konkreten Lösungen

    Die Fraktion will außerdem wissen, wie die Verwaltung die Verkehrssicherheitslage an der Engstelle bewertet und welche konkreten Maßnahmen zur Entschärfung geplant sind. Mögliche Lösungsansätze könnten eine Weiterentwicklung der Wegführung, bauliche Anpassungen oder Verkehrsregelungen sein.

    Die Anfrage soll in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 behandelt werden.

  • Verwaltung lehnt Ladeinfrastruktur für E-Bikes in Radstation ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Bürgeranregung zur Installation von E-Bike-Ladestationen am Hauptbahnhof abzulehnen. Als Grund wird ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis genannt.

    Antrag fordert brandschutzkonforme Lösung

    Ein Bürger hatte angeregt, in der Radstation am Bochumer Hauptbahnhof Ladeinfrastruktur für Pedelecs zu installieren. Das Laden von E-Bike-Akkus ist dort derzeit aus Brandschutzgründen untersagt, da die vorhandene Infrastruktur die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.

    Der Antragsteller verwies auf die besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem umfassen:

    • VdS 3103 (Richtlinien zur Schadenverhütung bei Lithium-Batterien)
    • DGUV-Informationen zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
    • Anforderungen der Musterbauordnung und Landesbauordnung NRW
    • DIN EN Normen für elektrische Sicherheit und Ladeeinrichtungen

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    Verwaltung sieht geringen Bedarf

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit der geringen Nachfrage. Nach Rücksprache mit der Betreiberin ViA Ruhr e.V. und dem Personal vor Ort gebe es nur vereinzelte Anfragen zum Laden von Pedelec-Akkus.

    Die Einschätzung der Verwaltung: Im Alltag beim Pendeln bestehe kaum Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Pedelecs, da die Reichweite für gängige Alltagsstrecken ausreiche. Bedarf entstehe hauptsächlich bei weiten Einzelfahrten oder touristischen Unternehmungen.

    Zusätzliche Einschränkungen

    Die Verwaltung führt weitere Argumente gegen die Installation an:

    • Das Laden wäre auch mit speziellen Schränken nur während der Öffnungszeiten möglich, nicht in den Nachtstunden
    • In der Radstation stehen keine geeigneten Flächen für Ladeschränke zur Verfügung
    • Die Stadt ist Mieterin der Fläche, dem Betreiber fehlen die finanziellen Mittel

    Positive Entwicklung der Radstation

    Die Radstation wird nach Angaben der Verwaltung so gut angenommen, dass vor dem Gebäude eine Ergänzungsfläche eingerichtet werden musste. Zusätzlich wurde auf dem Buddenbergplatz eine Fahrradparkanlage im DeinRadschloss-System installiert.

    Die Stadt Bochum hat die Grundausstattung vorgenommen und stellt die Flächen dem Verein für integrative Arbeit Ruhr zum Betrieb zur Verfügung. Die Radstation bietet neben dem Parken von Fahrrädern auch Leihräder und Reparaturen an.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 27. Mai 2026 über die Anregung.

  • Radverkehrssensorik an der Veloroute 1: Thermalkameras erfassen Fahrräder für bedarfsgerechte Ampelschaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum setzt an der Veloroute 1 im Bereich Vierhausstraße Wärmebildkameras zur Erfassung des Radverkehrs ein. Die CDU-Fraktion hatte nach dem Schutz der Sensoren gefragt, nachdem bei einer Ortsbesichtigung die Installation als unzureichend geschützt erschien.

    Thermalsensorik statt Radar oder Induktion

    Die Radverkehrserkennung an der Veloroute 1 funktioniert über videobasierte Detektoren mit Wärmebildkameras. Diese erfassen die von Verkehrsteilnehmern abgegebene Infrarot-Wärmestrahlung. Radar-, LIDAR- oder Induktionsschleifentechnik kommen dort nicht zum Einsatz.

    Die Detektion erfolgt in Echtzeit über eine integrierte Bildanalyse mit mindestens 20 Bildern pro Sekunde und einer Mindestauflösung von 336 × 256 Pixel. Durch Weitwinkeloptik können mindestens acht frei definierbare Erkennungszonen überwacht werden.

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    Erfassungsbereich bis zu 100 Meter

    Der Erfassungsbereich erstreckt sich von null bis 20 Meter vor dem Haltebereich. Eine Vordetektion ist etwa 50 bis 100 Meter vor der Anlage möglich. Das System kann zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern unterscheiden und verfügt zusätzlich über eine Zählfunktion sowie Falschfahrererkennung.

    Die Datenübertragung erfolgt IP-basiert über Ethernet an das Steuergerät der Lichtsignalanlage. Zweck der Sensorik ist ausschließlich die verkehrsabhängige Signalsteuerung für bedarfsgerechte Grünanforderungen und dynamische Anpassung an das tatsächliche Verkehrsaufkommen.

    Schutz nach IP67-Standard

    Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um für den Außeneinsatz zugelassene Sensorik gemäß Herstellervorgaben handelt. Das Gehäuse ist witterungsbeständig ausgeführt für einen Temperaturbereich von etwa -34°C bis +80°C und erfüllt mindestens Schutzart IP67. Zudem ist das Gerät stoß- und vibrationsfest ausgelegt.

    Die Montage der Kameras erfolgte an den Signalmasten in einer Höhe von etwa 4,50 bis 5,00 Metern. Ein Zugriff vom Boden aus ist nicht unmittelbar möglich. Für Wartungsarbeiten ist ein Hubsteiger erforderlich.

    Zum Zeitpunkt der Antwort waren der Verwaltung keine Störungen, Fehlmessungen, Beschädigungen oder Manipulationsversuche bekannt. Weitere Schutzmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

    Weitere Standorte bereits in Betrieb

    An der Veloroute 1 befindet sich eine weitere Anlage mit gleichen Sensoren am Knoten Nordring/Widumestraße. Weitere Anlagen mit ähnlicher Technik sind an den Knoten RS 1/Blücherstraße sowie Herner Straße/BAB 40 (Nord und Süd) in Betrieb.

    Bei Neu- oder Umbauten von Lichtsignalanlagen prüft die Verwaltung grundsätzlich, ob eine Detektion mit dieser Technik sinnvoll ist. Entsprechend werden künftig weitere Anlagen mit derartigen Sensoren ausgestattet.

    Grundlage für digitale Verkehrssteuerung

    Die Verwaltung sieht in einem umfangreichen Sensornetzwerk die Grundlage für eine künftige digitale Verkehrssteuerung oder ähnliche Systeme zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem weiteren Ausbau dieser Technologie werden die entsprechenden Grundlagen geschaffen.

    Die Verwaltung steht hierzu mit Herstellern sowie anderen Kommunen im Austausch und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Der mögliche Einsatz solcher Systeme im Rahmen von Teststrecken wird derzeit geprüft.