Schlagwort: Jugend

  • Jugendtreff Hofstede: Architekturwettbewerb für Umbau und Sanierung gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat den Architekturwettbewerb für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede an der Riemker Straße 12 ausgeschrieben. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant, das Außengelände soll bis zum zweiten Quartal 2028 folgen.

    Die SPD-Fraktion hatte nach dem aktuellen Stand der seit 2025 geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefragt, nachdem im Jahr 2025 keine sichtbaren Arbeiten stattgefunden hatten. Die Verwaltung teilte mit, dass das Objekt bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben worden war.

    Planungsphase beginnt Mitte 2026

    Das Ergebnis des Architekturwettbewerbs wird laut Jugendamt Mitte 2026 feststehen. Anschließend beginnt die Planungsphase des beauftragten Architekturbüros und entsprechende Bauanträge werden gestellt. Die Fertigstellung von Sanierung und Umbau ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss wird das Außengelände gestaltet, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 geplant ist.

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    Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit

    Für die Neukonzeptionierung des Jugendtreffs hat sich nach Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteilparcours Riemke/Hofstede und der Einschätzung des Jugendamtes der Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit herauskristallisiert. Eine abschließende Konzeption liegt noch nicht vor, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

    Bürgerbeteiligung zeigt breite Akzeptanz

    Bei der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 erfuhr das Jugendamt, dass der Jugendtreff Hofstede als anerkannte Einrichtung wahrgenommen wird und eine Weiterentwicklung nach der Sanierung sehr begrüßt wird. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, dass dort auch Angebote und Räume für andere Zielgruppen außer Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Auf dem großen Außengelände sollen vielfältige Angebote für sportliche Aktivitäten außerhalb von Vereinen möglich sein. Diese Anregungen werden in die Planungen aufgenommen.

    Finanzierung für 2026 und 2027 gesichert

    Die Investitionsmittel für Umbau, Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes sind für das Jahr 2026 vorhanden und eingeplant. Dies gilt unter Vorbehalt des noch zu genehmigenden Haushalts auch für 2027. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Möbeln, technischem Equipment und Sportgeräten müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

    Sozialraumakteure werden weiter einbezogen

    Die Akteure aus dem Sozialraum Riemke und Hofstede wurden bereits im Rahmen des Stadtteilparcours eingeladen und aufgerufen, sich an den Planungen mit Ideen und Vorschlägen zu beteiligen. Das Jugendamt will auch in der Phase der Konzeptentwicklung transparent informieren und beteiligen.

  • Jugendamt informiert über Stand der Jugendräume in Kornharpen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Das Jugendamt der Stadt Bochum wird in der Bezirksvertretung Bochum-Nord über den aktuellen Sachstand der Jugendräume in Kornharpen berichten.

    Mündlicher Bericht in der Bezirksvertretung

    Am 2. Juni 2026 wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord der Sachstand zu den Jugendräumen in Kornharpen mündlich erläutert. Die Mitteilung der Verwaltung vom 18. Mai 2026 kündigt diese Information zur Kenntnisnahme durch das Gremium an.

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    Verweis auf vorherige Vorlage

    Die aktuelle Mitteilung bezieht sich auf eine vorhergehende Vorlage des Jugendamtes (20252711) zum gleichen Thema. Der Verfasser Bernd Laschitzki vom Jugendamt wird die Bezirksvertreter über die Entwicklungen bei den Jugendräumen in dem Bochumer Stadtteil informieren.

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

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    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.

  • Stadt reduziert Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege von drei auf zwei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Aufgrund sinkender Nachfrage nach Kindertagespflege und dem weiteren Kita-Ausbau wird die Stadt ab November 2026 nur noch zwei statt drei Vertretungsstützpunkte betreiben. Der Kooperationsvertrag mit dem bisherigen Träger läuft zum Jahresende aus.

    Weniger Bedarf durch Kita-Ausbau

    Die Verwaltung hat den Ausbau der Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege neu bewertet. Grund sind tendenziell sinkende Zahlen bei den Kindertagespflegepersonen und teilweise dauerhaft freibleibende Plätze. Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten wird der Bedarf im Bereich der Kindertagespflege zurückgehen.

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    Aktueller Stand der Vertretungsstützpunkte

    Seit 2018, als der Ausbau von Vertretungsstützpunkten beschlossen wurde, sind drei Einrichtungen eröffnet worden – in Wattenscheid, Ost und Mitte. Jeder Stützpunkt beschäftigt drei Kindertagespflegepersonen oder Erzieher und kann maximal neun Kinder betreuen.

    Anspruch auf Vertretung

    Die Stadt ist verpflichtet, Erziehungsberechtigten bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine adäquate Vertretung zu bieten. Anspruch haben:

    • Bochumer Erziehungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren in bestehenden Kindertagespflegeverhältnissen
    • Erziehungsberechtigte von außerhalb, deren Kinder unter drei Jahren bei einer Bochumer Kindertagespflegeperson betreut werden

    Die Vertretung greift bei Betreuungsausfall wegen Krankheit oder Urlaub der eigentlichen Kindertagespflegeperson.

    Neuausschreibung ab November

    Der Kooperationsvertrag mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bochum (SkF Bochum) läuft zum 31. Oktober 2026 aus. Ab dem 1. November 2026 werden zwei Vertretungsstützpunkte neu ausgeschrieben.

    Die Mitteilung wird am 20. Mai 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings 2025 wird vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Kinder- und Jugendring Bochum legt seinen Jahresbericht für 2025 vor. Das Dokument wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie präsentiert und zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Präsentation im Jugendausschuss

    Am 20. Mai 2026 wird der Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings Bochum für das Jahr 2025 den Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) vorgestellt. Zu der schriftlichen Vorlage erfolgt zusätzlich eine kurze mündliche Präsentation der Ergebnisse.

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    Kenntnisnahme durch Ausschussmitglieder

    Die Verwaltungsmitteilung vom 11. Mai 2026 sieht vor, dass der Bericht den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Verfasser der Mitteilung ist Bernd Laschitzki aus dem Jugendamt.

    Der Kinder- und Jugendring ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Jugendarbeit und berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten und Entwicklungen im vergangenen Jahr.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Verfahrensabläufe bei Kita-Baumaßnahme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Verfahrensabläufe der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ untersucht. Der Bericht wird im Mai dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Baumaßnahme

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Sandra Soltau hat eine Untersuchung der Verfahrensabläufe bei der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ durchgeführt. Der entsprechende Bericht trägt die Nummer 20260599 und wurde am 26. Februar 2026 erstellt.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich am 22. Mai 2026 mit dem Bericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnisnahme entgegen. Als Anlage liegt dem Bericht die detaillierte Untersuchung „Bericht_Baumaßnahme_KITA_Zechenstraße“ bei.

    Die Vorlage hat den Status „öffentlich“ und ist damit für die Öffentlichkeit zugänglich.

  • SPD-Fraktion erkundigt sich nach Zebrastreifen an der Riemker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte fragt nach den Möglichkeiten für einen Fußgängerüberweg vor dem Jugendtreff Hofstede. Grund sind geänderte Richtlinien, die Zebrastreifen bei geringerem Fußgängeraufkommen ermöglichen sollen.

    Hintergrund der Anfrage

    An der Riemker Straße 12 befindet sich der Jugendtreff Hofstede, der perspektivisch ausgebaut und erweitert werden soll. Direkt daneben liegen ein Pocket-Park sowie ein sanierter Kinderspielplatz.

    Bereits in der Bezirksvertretungssitzung vom 12. Januar 2024 wurde über einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW abgestimmt, der eine sichere Fußgängerüberquerung an dieser Stelle forderte. Ein interfraktioneller Antrag in derselben Sitzung verlangte die Suche nach alternativen Überquerungsmöglichkeiten. Die SPD-Fraktion stellte am 18. April 2024 eine weitere Anfrage zu diesem Thema.

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    Verwaltung lehnte bisher ab

    Die Verwaltung lehnte sowohl die Anregung als auch den Antrag ab, da gemäß den damaligen Richtlinien die Verkehrsbelastung zu hoch beziehungsweise die Anzahl der Fußgänger zu gering gewesen sei.

    Geänderte Richtlinien als neue Grundlage

    Mittlerweile wurde die Richtlinie für Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) geändert. Demnach können Fußgängerüberwege auch bei geringerem Fußgängeraufkommen eingerichtet werden, wenn besonders schutzbedürftige Personen die Stelle regelmäßig nutzen. Dies sei angesichts des Jugendtreffs, des Pocket-Parks und des Kinderspielplatzes gegeben, argumentiert die SPD-Fraktion.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion zwei Fragen:

    • Wie hoch ist das Fußgängeraufkommen an der beschriebenen Stelle?
    • Ist ein Zebrastreifen vor dem Jugendtreff Hofstede unter Berücksichtigung der schutzbedürftigen Personen möglich?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage, die für die Bezirksvertretungssitzung am 21. Mai 2026 vorgesehen ist.

  • Verein ZDM erhält befristete Anerkennung als Träger der Jugendhilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt schlägt die dreijährige Anerkennung des „Zentrums für Demokratie und Menschenrechte e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe vor. Der Verein bietet seit 2021 verschiedene Projekte für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund an.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll am 20. Mai 2026 über die befristete Anerkennung des Vereins „ZDM – Zentrum für Demokratie und Menschenrechte e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt eine Anerkennung bis zum 20. Mai 2029.

    Vereinsprofil und Struktur

    Der Verein wurde am 1. Januar 2021 von ehrenamtlichen Mitgliedern mit aserbaidschanischen Wurzeln gegründet. Er hat seinen Sitz am Südring 36 und ist mit 26 Mitgliedern und Ehrenamtlichen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum unter VR 5111 eingetragen. Die Satzungsziele umfassen neben der Kinder- und Jugendhilfe auch Altenhilfe, Naturschutz sowie die Förderung von Flüchtlingen und Menschen mit Behinderung.

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    Projekte und Angebote seit 2021

    Der Verein führt seit 2021 kontinuierlich den „Leseklub“ durch, in dem Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre deutschen Sprachfähigkeiten verbessern können. Zusätzlich bietet er regelmäßig „Fit in Deutsch“-Kurse für ukrainische Flüchtlinge an.

    Im Rahmen des Projekts „Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten“ organisierte der Verein 2022 Ferienaktivitäten wie Besuche des Deutschen Fußballmuseums und des Sea Life Aquariums. Sportliche Angebote wie Basketball- und Handballtraining sowie Klavierunterricht ergänzten das Programm.

    Inklusive und digitale Bildungsangebote

    Besonders hervorzuheben sind die inklusiven Projekte des Vereins:

    • 2023: Ebru-Kurse für 20 Kinder mit und ohne Behinderung
    • 2024: „Naturtalente Inklusiv“ – barrierefreie Holzwerkstatt für 33 teilnehmende Kinder
    • 2024: Dame-Spiel-Kurse mit 42 Kindern verschiedener Fähigkeiten
    • 2025: „KI für Alle“ – Workshops zu Künstlicher Intelligenz
    • 2025: „Schach Gemeinsam“ – barrierefreie Schachkurse

    Im Bereich der Medienkompetenz führte der Verein Workshops zum Umgang mit YouTube und digitalen Plattformen durch, an denen wöchentlich 18-20 Jugendliche teilnahmen.

    Umwelt- und Demokratiebildung

    Zur Förderung des Umweltbewusstseins initiierte der Verein das Projekt „Heimat für Vögel“, bei dem Kinder Nistkästen bauten und aufstellten. Eine Informationsveranstaltung vermittelte Jugendlichen Kenntnisse über internationale Umweltschutzabkommen.

    Aktuelle Projekte widmen sich der Demokratiebildung: „Brücken für Toleranz“ soll 60 Geflüchtete und Migranten über Antisemitismus aufklären. Das Projekt „Integration fördern, Radikalismus verhindern“ zielt auf die Stärkung demokratischer Werte bei jungen Geflüchteten mit muslimischem Hintergrund ab.

    Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt

    Die Verwaltung bestätigt, dass der Verein alle Voraussetzungen des § 75 SGB VIII erfüllt. Die erforderlichen Unterlagen wie Vereinsregistereintrag, Gemeinnützigkeitsbescheid und Führungszeugnisse des Vorstandes liegen vor. Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten die befristete Anerkennung.

    Berichtspflichten während der Anerkennungszeit

    Die Anerkennung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

    • Beschränkung auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe
    • Vorlage detaillierter Tätigkeitsberichte zum 20. Mai 2027, 2028 und 2029
    • Kein Anspruch auf öffentliche Förderung durch die Anerkennung
    • Möglichkeit des Widerrufs bei Wegfall der Voraussetzungen

    Der Verein kooperiert mit anderen Organisationen und hat bereits bei Projekten des Kinder- und Jugendrings Bochum mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

  • Verein „Ronak e.V.“ soll als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die unbefristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein unterstützt seit 2018 die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote.

    Befristete Anerkennung läuft aus

    Der Verein „Ronak e.V.“ war bereits im Oktober 2022 vom Jugendhilfeausschuss für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nun hat der Verein die unbefristete Anerkennung gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches VIII beantragt.

    Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, dieser Bitte zu entsprechen. Der Verein habe durch seine Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vielfältige Angebote für Integration

    „Ronak e.V.“ entstand aus einer Initiative von Geflüchteten aus Syrien, insbesondere von kurdischen Flüchtlingen. Der 2018 gegründete Verein mit Sitz in der Bochumer Straße 112 hat derzeit 50 Mitglieder und ehrenamtlich Tätige. Rund 150 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von sechs bis 30 Jahren nehmen an den verschiedenen Angeboten teil.

    Das Spektrum der Vereinsaktivitäten umfasst:

    • Musikalischen Unterricht für Kinder und Jugendliche
    • Nachhilfekurse in Deutsch, Mathematik und Englisch
    • Freizeitreisen und Ausflüge zu Parks, Zoos und Museen
    • Kulturelle Veranstaltungen und Musikabende
    • Sportkurse wie Yoga, Taekwondo und Karate
    • Sprachkurse und ein Sprach-Café
    • Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen

    Breite Vernetzung und Kooperationen

    Der Verein kooperiert mit anderen Vereinen und Organisationen, ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und hat bei Projekten des Kinder- und Jugendrings mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

    Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine unbefristete Anerkennung des Vereins.

    Entscheidung mit Auflagen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung mit drei Nebenbestimmungen zu versehen:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über den Antrag.

  • Jugendamt empfiehlt unbefristete Anerkennung für GEMI e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Verein „GEMI e.V.“ soll nach dreijähriger befristeter Anerkennung nun unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Das Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung, da der Verein seine Eignung durch vielfältige Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit nachgewiesen hat.

    Übergang von befristeter zu unbefristeter Anerkennung

    Der Jugendhilfeausschuss hatte den Verein „GEMI e.V.“ am 31. August 2022 zunächst für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Nach Vorlage der Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 sieht die Verwaltung nun alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vereinsprofil und Struktur

    Der Verein „GEMI – Forum gemeinsam für Integration e.V.“ wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in der Otto-Brenner-Straße 25. Er ist mit 15 Mitgliedern, 5 Mitarbeitern und über 50 Ehrenamtlichen in der migrantischen Community des Bezirks etabliert. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und kooperiert mit dem Kinder- und Jugendring Bochum e.V.

    Vielfältige Aktivitäten in der Jugendarbeit

    Die Vereinsarbeit umfasst zahlreiche Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit:

    • Veranstaltungen zur Demokratiebildung und Integration
    • Bildungsreisen nach Weimar, Düsseldorf und Berlin
    • Sozial- und Orientierungsberatung
    • Sportliche Aktivitäten wie Chi Gong und Gesundheitssport
    • Regelmäßiger kostenloser Nachhilfeunterricht für Schüler der 1. bis 10. Klasse
    • Lesecafé mit mehrsprachigen Angeboten

    Besondere Projekte und Auszeichnungen

    Der Verein organisierte in den vergangenen Jahren verschiedene herausragende Projekte. Dazu gehörten die Teilnahme am Bergwaldprojekt in Hemer, gemeinsame Aktivitäten mit ukrainischen Geflüchteten und die Verleihung des GEMI-Jugendpreises für besonderes Engagement zur Gleichberechtigung der Geschlechter. 2025 fand die Preisverleihung unter dem Motto „Jugendbeteiligung stärken und demokratisches Miteinander gestalten“ statt.

    Positive Bewertung durch Fachgremien

    Die AG 78 Jugendförderung sowie die AG 78 Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung des Vereins. Das Jugendamt bestätigt, dass alle Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind.

    Nebenbestimmungen der Anerkennung

    Die empfohlene unbefristete Anerkennung enthält drei wichtige Hinweise:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird dadurch nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über die unbefristete Anerkennung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.