Schlagwort: Jugend

  • ESF-Programm „ElternChanceN“ unterstützt über 8.000 Familien in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Bundesprogramm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zeigt positive Bilanz: Seit 2023 erreichte das im Familienpädagogischen Zentrum angesiedelte Programm mit über 350 Angeboten rund 8.680 Eltern, Kinder und Fachkräfte. 135 qualifizierte Elternbegleiter arbeiten stadtweit in verschiedenen Einrichtungen.

    Programm läuft bis 2028

    Das ESF-plus-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startete am 1. Januar 2023 in Bochum. Die zweite Förderphase begann am 1. Juni 2025 und endet am 31. Mai 2028. Das Programm baut auf den Vorgängerprogrammen „Elternchance I“ und „Elternchance II“ auf, die bereits seit 2015 das „Bochumer Netzwerk – mit Elternbegleitung Familien stärken“ entwickelt haben.

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    Fokus auf Familien in besonderen Lebenslagen

    Das Programm richtet sich insbesondere an:

    • Familien mit kleinem Einkommen
    • Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund
    • Von Armut bedrohte Familien
    • Alleinerziehende

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei wichtigen Lebensphasenübergängen, insbesondere beim Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule.

    Drei Zugangswege für passgenaue Angebote

    Das Programm arbeitet über drei Säulen:

    • Fachbezogene Unterstützung der Elternbegleiter vor Ort über den Arbeitskreis Bochumer Elternbegleiter des Familienpädagogischen Zentrums
    • Ausbau des bestehenden „Bochumer Netzwerk Elternbegleitung“ (2017-2020)
    • Auf- und Ausbau des Konzepts „Schulstart“: Vernetzte Angebote verschiedener Fachbereiche für jahrgangsbezogene Eltern-, Kind- und Familiengruppen

    Neue Kooperationspartner erweitern Netzwerk

    Seit 2025 ist das Gesundheitsamt neuer wichtiger Kooperationspartner. In der zweiten Förderphase konnten weitere Familienzentren, Kindertagesstätten sowie zwei Familiengrundschulzentren des Startchancen-Programms Deutschland in das Netzwerk aufgenommen werden.

    135 qualifizierte Elternbegleiter im Einsatz

    Die Elternbegleiter sind pädagogische Fachkräfte, die eine zusätzliche Bundesqualifikation zur Elternbegleitung erworben haben. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen:

    • Familienzentren und Kitas
    • Einrichtungen der Familienbildung
    • Begrüßungsteam
    • Familiengrundschulzentren und Schulen
    • Sozialer Dienst
    • Schul- und Kitasozialarbeit
    • Als Inklusionskräfte
    • Mehrgenerationenhäuser und Stadtteiltreffs
    • Unterstützende Vereine der Jugendhilfe

    Positive Evaluationsergebnisse

    Eine bundesweite Elternbefragung 2024 zeigt die Wirksamkeit des Programms:

    • 94 Prozent der Eltern fühlten sich in den Angeboten wohl
    • Fast 90 Prozent sagen, dass die Angebote ihnen helfen, ihre Kinder besser zu fördern
    • Über 86 Prozent erleben eine konkrete Entlastung im Familienalltag

    Teil der Bochumer Präventionsketten

    Das Programm „ElternChanceN“ ist ein wichtiger Bestandteil der Bochumer Präventionsketten unter dem Leitbild „Prävention für bessere Bildungschancen von Kindern und ein gesundes Aufwachsen in Bochum“. Es trägt dazu bei, die Bedarfe von Familien frühzeitig in die kommunale Präventionsarbeit einzubeziehen.

    Der Jugendhilfeausschuss wird am 20. Mai 2026 über das Programm informiert. Der Bericht erfolgt mündlich und präsentationsgestützt.

  • Verfahrenslotsen berichten über Unterstützung bei Eingliederungshilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt stellt die Arbeit der Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor. Die seit 2024 tätigen Fachkräfte unterstützen Familien beim Zugang zu Leistungen und beraten das Amt bei der Weiterentwicklung inklusiver Hilfen.

    Neue Funktion seit 2024 eingeführt

    Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Juni 2021 wurde der Grundstein gelegt, um Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung künftig Hilfen aus einer Hand anzubieten. Die bisher getrennte Organisation der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX stellte Familien häufig vor erhebliche Herausforderungen durch unterschiedliche Zuständigkeiten.

    Seit 2024 sind daher nach § 10b SGB VIII Verfahrenslotsen in den Jugendämtern tätig. Sie sollen Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen, Zugänge zu Leistungen verbessern und die inklusionsorientierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

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    Aufgaben auf zwei Ebenen

    Die Verfahrenslotsen haben ein doppeltes Aufgabenspektrum:

    • Unabhängige Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien im Einzelfall
    • Beratende Funktion gegenüber dem Jugendamt auf struktureller Ebene

    Dabei begleiten sie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich im Prozess der Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach des Jugendamtes.

    Berichtspflicht und Präsentation

    Nach § 10b Abs. 2 SGB VIII sind die Verfahrenslotsen verpflichtet, regelmäßig über ihre Aufgabenwahrnehmung, gewonnenen Erfahrungen und beobachteten strukturellen Entwicklungen zu berichten.

    Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 20. Mai 2026 geben die Verfahrenslotsinnen einen Überblick über ihre bisherigen Erfahrungen seit Einführung des Angebots. Dabei berichten sie über zentrale Themen, die Familien beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bewegen.

    Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2025 und enthält vollständige Auswertungen, Fallzahlen, Themenschwerpunkte und fachliche Beobachtungen.

  • Flex-Kitas betreuen Kinder ab zwei Jahren mit hoher Auslastung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung hat detaillierte Informationen zu den flexiblen Kindertagesstätten in Bochum vorgelegt. Die acht Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten und sind nahezu vollständig ausgelastet. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht geplant.

    Altersgruppen und Öffnungszeiten

    Das Angebot „Flexible Kita im Stadtbezirk“ richtet sich an Kinder ab zwei Jahren. Die Einrichtungen können ihre Öffnungszeiten flexibel gestalten – montags bis freitags von 6:30 bis 19 Uhr sowie samstags von 7:30 bis 13 Uhr. Pro Einrichtung werden bis zu zehn Plätze mit einer maximalen täglichen Verweildauer von neun Stunden angeboten.

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    Hohe Auslastung in allen Standorten

    Die Abfrage bei den Flex-Kitas ergab für die Kitajahre 2024/25 und 2025/26 eine nahezu vollständige Auslastung:

    • Pastor Viertmann (Ev. Kirchenkreis): 9 Flex-Verträge
    • Kita Harkortstraße (Ev. Kirchenkreis): 10 Plätze
    • Kita Liebfrauen (Kita-Zweckverband): 10-12 Plätze
    • Kita Fischerstraße (Stadt): 6-10 Plätze
    • Kita Hermannstraße (AWO): 10 Plätze
    • Kita Wasserstraße (AWO): 10 Plätze

    Die Kita Querenburger Höhe (Outlaw) setzt die Mittel gezielt ein, um die Bildungsmöglichkeiten der Kinder zu erhöhen. Die Kita „Kinderwelt“ des Trägers Plan B ist aufgrund baulicher Verzögerungen erst unterjährig in Betrieb gegangen.

    Frühe Öffnungszeiten besonders gefragt

    Aus den Erfahrungsberichten zeigt sich, dass Betreuung am Wochenende nicht nachgefragt wird. Besonders die frühen Öffnungszeiten ab 6:30 Uhr und bis etwa 18 Uhr werden von den Eltern benötigt. Die konkreten Öffnungszeiten richten sich nach den jeweiligen Bedarfen der Familien und können sich monatlich unterscheiden.

    Kein weiterer Ausbau geplant

    Mit der geplanten Eröffnung der Kita an der Dannenbaumstraße (Träger: PME Familienservice) und der Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der städtischen Kita „Am Sattelgut“ wird der Ausbau zunächst abgeschlossen. Dann ist in jedem der sechs Stadtbezirke mindestens eine Flex-Kita in Betrieb. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht vorgesehen.

    Höhere Personalausstattung erforderlich

    Flex-Kitas verfügen über zusätzliche 97,5 Personalkraftstunden, was etwa 2,5 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die erweiterten Öffnungszeiten erfordern flexible Dienstzeiten des Personals, was laut Verwaltung teilweise sogar als Mehrwert wahrgenommen wird.

    Positive Rückmeldungen von Eltern

    Im Juni 2025 fand nach längerer Zeit wieder ein Austausch mit den Einrichtungsleitungen statt. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Flex-Kita-Plätze für Eltern einen wichtigen Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit darstellen und zu großer Entlastung führen.

  • Unterhaltsvorschuss: Steigende Fallzahlen und sinkende Rückgriffquoten in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zu Entwicklung, Kosten und Kontrolle des Unterhaltsvorschusses. Die Zahl der Kinder im Leistungsbezug stieg von 3.439 im Jahr 2021 auf 4.248 im Jahr 2025, während die Rückforderungen von über einer Million Euro auf unter 660.000 Euro sanken.

    Deutlicher Anstieg der Fallzahlen

    Die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2021 noch 3.439 Kinder Leistungen bezogen, waren es 2025 bereits 4.248 Kinder. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen, die von 1.196 Fällen im Jahr 2021 auf 1.716 Fälle im Jahr 2025 anwuchs.

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    Ausgaben erreichen fast 14 Millionen Euro

    Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss stiegen deutlich an:

    • 2021: 9,99 Millionen Euro
    • 2022: 9,93 Millionen Euro
    • 2023: 10,70 Millionen Euro
    • 2024: 13,41 Millionen Euro
    • 2025: 13,65 Millionen Euro

    Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 Prozent der Gesamtausgaben und belief sich 2025 auf über vier Millionen Euro.

    Rückforderungen gehen zurück

    Während die Ausgaben stiegen, sanken die realisierten Rückforderungen von unterhaltspflichtigen Elternteilen kontinuierlich. 2021 konnte die Stadt noch über eine Million Euro zurückholen, 2025 waren es nur noch knapp 660.000 Euro. Eine prozentuale Rückgriffquote kann seit 2019 nicht mehr berechnet werden, da das Landesamt für Finanzen die Einziehung in Neufällen übernommen hat und erzielte Einnahmen teilweise direkt an das Land fließen.

    Kontrollinstrumente wenig genutzt

    Die Verwaltung führt in 289 bis 326 Fällen jährlich den Rückgriff dauerhaft ein, weil Unterhaltspflichtige als nicht leistungsfähig gelten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten wurden in den Jahren 2022 bis 2025 nicht eingeleitet. Auch Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht gestellt.

    Ablehnungen und Aufhebungen nehmen zu

    Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 422 im Jahr 2021 auf 664 im Jahr 2025. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgründen ist statistisch nicht verfügbar. Die Aufhebungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nahmen von 649 Fällen (2021) auf 830 Fälle (2025) zu. Häufigste Gründe waren ausreichende Bezüge des Kindes, Vollendung des 18. Lebensjahres und fehlende Voraussetzungen ab dem 12. Lebensjahr.

    Statistikdefizite bei wichtigen Daten

    Mehrere Fragen konnte die Verwaltung nicht beantworten, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit der Kinder im Leistungsbezug, die Bezugsdauer und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland.

  • Hilfen zur Erziehung: Kosten steigen deutlich trotz Steuerungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert über die dramatische Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung. Die Ausgaben für stationäre Hilfen stiegen 2025 um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro, obwohl umfassende Steuerungsmechanismen zur Kostenkontrolle etabliert sind.

    Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) bereitet dem Jugendamt erhebliche finanzielle Sorgen. Während die Fallzahlen der stationären Hilfen um 9,1 Prozent auf 1.211 Fälle anstiegen, explodierten die Kosten um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro. Bei den ambulanten Hilfen war der Anstieg moderater: Die Fallzahlen stiegen um 3,5 Prozent auf 735 Fälle, die Kosten um 5,3 Prozent auf 11,3 Millionen Euro.

    Bundesweiter Trend trifft auch Bochum

    Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.

    Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.

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    Schulbegleitung als größter Kostentreiber

    Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.

    Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert

    Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.

    Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:

    • Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
    • Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
    • Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
    • Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
    • Durchführung vergaberechtlicher Verfahren

    Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

    Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

    Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:

    • Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
    • Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
    • Die Hilfe ist notwendig
    • Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden

    Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:

    • Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
    • 12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
    • Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene

    Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.

    Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen

    Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als „Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung“ fungiert.

    Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.

  • Kindertagespflege in Bochum kämpft mit freien Plätzen und sinkender Auslastung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung bestätigt wachsende Probleme bei der Kindertagespflege: Aktuell sind 188 von 1.850 Plätzen unbesetzt, 50 Tagespflegepersonen haben seit 2023 ihre Selbständigkeit aufgegeben. Die Ursache liegt in stagnierenden Geburtenzahlen und dem parallelen Ausbau der Kita-Plätze.

    Die Stadtverwaltung hat eine ausführliche Analyse zur Situation der Kindertagespflege vorgelegt. Dabei wird deutlich, dass sich die Lage für die selbständigen Tagespflegepersonen zunehmend verschärft.

    Dramatischer Anstieg freier Plätze

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze in der Kindertagespflege frei waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 und im August 2025 sogar auf 171 freie Plätze. Aktuell (Stand April 2026) sind noch 188 von insgesamt 1.850 Plätzen unbesetzt – das entspricht 10,2 Prozent aller Plätze.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa 50 Plätze dauerhaft frei bleiben werden. Dies sei ein Signal dafür, dass das Angebot die Nachfrage übersteigt und Familien derzeit keine weiteren Plätze nachfragen.

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    Existenzängste bei Tagespflegepersonen

    Die wirtschaftlichen Folgen sind bereits spürbar: Seit 2023 haben insgesamt 50 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Die Gesamtzahl ging von 550 auf 500 Personen zurück, die Anzahl der Betreuungsplätze sank von 1.900 auf 1.850.

    Mehrere Tagespflegepersonen haben sich bereits bei der Fachabteilung gemeldet und wurden zu Gesprächen eingeladen. Als Selbständige sind sie auf eine hohe Auslastung angewiesen – dauerhaft freibleibende Plätze gefährden ihre wirtschaftliche Existenz.

    Ausbauziel wird hinterfragt

    Bochum hat durch den konsequenten Ausbau der U3-Plätze eine Versorgungsquote von 52 Prozent erreicht. Das ursprünglich für 2025 geplante Ziel von 50 Prozent ist damit übertroffen. Bis 2030 soll die Quote auf 60 Prozent steigen.

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine „vertiefende Diskussion bezüglich des Ausbauziels“. Zudem signalisierten Eltern den Wunsch nach einem größeren Angebot im U3-Bereich in Kindertageseinrichtungen.

    Steuerungsmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung hat bereits konkrete Gegenmaßnahmen eingeleitet:

    • Standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen, analog zum Kitaausbau
    • Bessere Steuerung der Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke
    • Bei neuen Kindertageseinrichtungen soll das Verhältnis zwischen U3- und Ü3-Plätzen gezielter gesteuert werden
    • Beratung der Tagespflegepersonen zu möglichen Weiterentwicklungen und Weiterqualifizierungen

    Zukunft der Kindertagespflege

    Trotz der aktuellen Herausforderungen betont die Verwaltung die wichtige Rolle der Kindertagespflege in der Bochumer Betreuungslandschaft. Bei der Einrichtung neuer Kindertageseinrichtungen könne durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als „tragende Säule der Betreuungslandschaft“ unterstrichen werden.

    Die stagnierenden Bevölkerungszahlen verstärken jedoch den Trend zu einem Überangebot an Betreuungsplätzen – eine Entwicklung, die auch andere Kommunen bereits melden.

  • Vier Fraktionen schlagen gemeinsam Besetzung für Präventionsgremium vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    SPD, CDU, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Besetzung des Entscheidungsgremiums für präventive Maßnahmen in den Sozialräumen eingereicht. Der Antrag soll im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Interfraktioneller Änderungsantrag

    Die vier Ratsfraktionen SPD, CDU, Grüne und Die Linke haben am 20. April 2026 einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Wahl des Entscheidungsgremiums für die Förderung von präventiven Maßnahmen in den Sozialräumen.

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    Vorgeschlagene Besetzung

    Die Fraktionen schlagen für das Entscheidungsgremium folgende Besetzung vor:

    Mitglieder:

    • Markus Knapp (SPD)
    • Sophie-Charlotte Sommer (CDU)

    Stellvertretungen:

    • Mustafa Calikoglu (Grüne)
    • Gavin Währisch (Die Linke)

    Beratung im Jugendhilfeausschuss

    Der Änderungsantrag soll in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 als Tagesordnungspunkt 1.1 behandelt werden. Er bezieht sich auf die Vorlage 20260490, die ursprünglich zur Wahl des Entscheidungsgremiums vorgelegt wurde.

    Der Antrag ist von allen vier Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet: Markus Knapp (SPD), Christian Haardt (CDU), Mustafa Calikoglu (Grüne) und Gavin Währisch (Die Linke).

  • Bezirksvertretung bewilligt Zuwendung für Jugendfreizeit des SV Waldesrand

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll eine Zuwendung von 1.000 Euro für eine viertägige Jugendfreizeit des SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern zur Burg Bilstein beschließen.

    Unterstützung für Vereinsjugendarbeit

    Der Sportverein SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern 1928 e.V. hat bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine finanzielle Unterstützung für eine gemeinsame Jugendfreizeit beantragt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und 1.000 Euro für die viertägige Fahrt zur Burg Bilstein zu bewilligen.

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    Rechtliche Grundlagen für Vereinsförderung

    Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach den geltenden Bestimmungen entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

    Die Verwaltung bestätigt, dass der vorliegende Antrag den Anforderungen der Förderrichtlinien entspricht, die Art und Umfang der Unterstützung regeln.

    Abwicklung und Kontrolle

    Falls die Bezirksvertretung dem Vorschlag zustimmt, werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Jugendfreizeit soll die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft werden.

    Die Entscheidung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 getroffen werden.

  • Bezirksvertretung Südwest bewilligt 1.500 Euro für Jugendprojekt „Future Base JAWO“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest entscheidet am 29. April über eine Förderung des Jugendfreizeithauses JAWO. Das Geld soll für das Projekt „Future Base JAWO“ verwendet werden.

    Zuwendung für Jugendarbeit im Stadtbezirk

    Das Jugendfreizeithaus JAWO erhält eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro für die Durchführung des Projektes „Future Base JAWO“. Die Mittel werden im Rahmen der Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk Südwest bereitgestellt.

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    Verwaltung empfiehlt Bewilligung

    Die Verwaltung begründet ihre Empfehlung damit, dass der vorliegende Antrag den Förderrichtlinien der Bezirksvertretung entspricht. Nach der Hauptsatzung der Stadt sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen zuständig.

    Prüfung der Mittelverwendung vorgesehen

    Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden beauftragt, die Zuwendung auszuzahlen und nach Abschluss der Maßnahme deren ordnungsgemäße Verwendung zu überprüfen.

    Die Entscheidung über die Förderung fällt die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 29. April 2026.

  • Neues Wohnquartier mit Kita an der Hunscheidtstraße soll entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung will den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße öffentlich auslegen. Auf dem ehemaligen Industriegelände sollen ein hochwertiges Wohngebiet und eine mindestens vierzügige Kindertagesstätte entstehen.

    Entwicklung der ehemaligen Industriebrache

    Das rund 2,5 Hektar große Areal war bis 2016 Standort der Jahnel-Kestermann Getriebewerk GmbH, einem Traditionsunternehmen des Maschinenbaus. Nach der Schließung erwarb die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) die Grundstücke, ließ die Gebäude abreißen und den Boden für eine Folgenutzung sanieren.

    In einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren definierte die WEG Rahmenbedingungen für die Quartiersentwicklung. Dazu gehören unter anderem:

    • Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau
    • Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertagesstätte
    • Unterbringung der Bewohnerstellplätze in Tief- oder Quartiersgaragen
    • Erhalt des Baumbestands am Waldring
    • Abfallentsorgung über Unterflurcontainer

    Das ehemalige Betriebsgelände wurde anschließend an die Projektgesellschaft JK Wohnpark Bochum GmbH und Co. KG veräußert.

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    Erweiterung des Plangebiets

    Der Geltungsbereich wurde 2019 erweitert und umfasst nun auch Grundstücke an der Mozartstraße und weitere Bereiche an der Hunscheidtstraße. Entlang der Mozartstraße weisen die dortigen Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf auf. Hier werden vier Baudenkmale (Mozartstraße 37-43) als Teil des Denkmalbereichs „Siedlung Mozartstraße und Wagnerplatz“ gesichert.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Planinhalte und Besonderheiten

    Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete fest und trifft detaillierte Regelungen zu Erschließung, Gebäudestellungen und gestalterisch-ökologischen Qualitäten. Prägende Bäume am Waldring werden durch Erhaltungsfestsetzungen geschützt.

    Aufgrund der Altlastensanierung sind Teilbereiche mit einer Untergrundabdichtung versehen, die eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Das Niederschlagswasser soll daher oberflächennah über Rinnen und Mulden abgeleitet und unterirdischen Speicherrigolen zugeführt werden.

    Verkehr und Immissionsschutz

    Ein Verkehrsgutachten bestätigt die ausreichende Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte für das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Zum Schutz vor Straßenverkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Innenpegelfestsetzungen getroffen.

    Ein Mobilitätskonzept sieht Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel vor, darunter hochwertige Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote und quartiersbezogene Informationsangebote.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Durch Entsiegelung und Begrünung des bisherigen Werksgeländes steigt der Vegetationsanteil deutlich. Geplant sind unter anderem Dachbegrünungen und grünordnerische Festsetzungen. Die Kompensationsberechnung ergibt einen Überschuss von 21.806 Wertpunkten, womit der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen gilt.

    Das Plangebiet soll insgesamt 310 Wohneinheiten aufnehmen, davon 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau. Die geplante fünfgruppige Kindertagesstätte kann neben dem quartierseigenen Bedarf auch Betreuungsplätze für den umgebenden Stadtteil schaffen.

    Weiteres Verfahren

    Der Veröffentlichungsbeschluss soll am 3. Juni 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst werden. Zuvor beraten die Bezirksvertretungen Bochum-Süd (28. April) und Bochum-Mitte (21. Mai) die Vorlage. Die öffentliche Auslegung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal.

    Mit dem Investor soll bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der unter anderem die Quotierungsregel für den geförderten Wohnungsbau, Mobilitätsmaßnahmen und die Errichtung der Kindertagesstätte regelt.