Schlagwort: Sportstätten

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Umfangreiche Modernisierung des Unibads geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die WasserWelten GmbH hat eine weitreichende Sanierungsstrategie für das Unibad in Querenburg entwickelt. Statt nur defekte Schränke und Kabinen zu reparieren, soll eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche erfolgen. Die Arbeiten beginnen im Sommer 2026 und werden über 3-4 Jahre gestaffelt durchgeführt.

    Die CDU-Fraktion hatte in einer Anfrage auf erhebliche Mängel im Umkleidebereich des Unibads hingewiesen. Viele Schränke seien kaputt und nicht mehr nutzbar, auch die Kabinen zeigten deutliche Abnutzungserscheinungen. Die Fraktion wollte wissen, ob die Mängel schnellstmöglich behoben werden und welche weiteren Verbesserungen möglich seien.

    Komplette Neugestaltung statt Reparatur

    Die WasserWelten GmbH plant nicht nur eine reine Mängelbehebung, sondern eine umfassende Modernisierung. Das Konzept umfasst eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche sowie der Gruppenräume im Ober- und Untergeschoss. Zusätzlich wird die Treppe zwischen den Gruppenräumen vom Unter- ins Obergeschoss erneuert.

    Für den Schul- und Hochschulsport entstehen neue Funktionsbereiche:

    • Ein neuer Sammelbereich für Schulklassen an der Stelle der jetzigen Wettkampftoiletten
    • Neue Lagerflächen für Material der Universität und des Hochschulsports im Bereich der „Personaltoilette“ im Eingangsbereich

    Darüber hinaus werden der Schwimmmeisterraum sowie der Sanitätsraum vollständig erneuert.

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    Gestaffelter Zeitplan über mehrere Jahre

    Um den Badebetrieb für Öffentlichkeit, Schulen und Vereine aufrechtzuerhalten, werden die Arbeiten in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Die Bauphasen sind gezielt für die Sommer- und Semesterferien geplant, um Einschränkungen zu minimieren.

    Für die Umsetzung aller Maßnahmen ist ein Zeitraum von 3 bis 4 Jahren veranschlagt. Der erste Bauabschnitt startet bereits im Sommer 2026 mit drei Prioritäten:

    • Neugestaltung der Treppe vom Unter- ins Obergeschoss
    • Einrichtung des Sammelbereichs für Schulklassen im Untergeschoss
    • Erneuerung des Schwimmmeister- und Sanitätsraums

    Die WasserWelten GmbH will durch diese gestaffelte Vorgehensweise sicherstellen, dass die Attraktivität und Funktionalität des Unibads nachhaltig gesteigert wird, während die Einschränkungen für die Badegäste so gering wie möglich bleiben.

  • Olympia-Bewerbung: Bochum als Austragungsort für Fußball und Modernen Fünfkampf geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.

    Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.

    Geplante Sportstätten

    Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:

    • Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
    • Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
    • Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs

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    Zustand und Kosten der Sportstätten ungewiss

    Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.

    Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung

    Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.

    Prozessbezogene Vorgaben vom Land

    Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.

  • CDU Wattenscheid fragt nach Verteilung der Landessportförderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid möchte wissen, wie die 3,89 Millionen Euro aus dem neuen Sportförderprogramm des Landes NRW in Bochum verteilt werden und ob konkrete Pläne für Wattenscheid existieren.

    200 Millionen Euro vom Land für Sportstätten

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines neuen Sportförderprogramms insgesamt rund 200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten bereit. Nach der kommunalen Aufteilung erhält Bochum eine Verteilmasse von 3.887.700 Euro, über die der Stadtrat in Zusammenarbeit mit Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen entscheiden kann.

    Die Mittel sind Teil der nordrhein-westfälischen Sportmilliarde und sollen Vereine dabei unterstützen, eigene Sportanlagen zu modernisieren, zu sanieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

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    Anfrage zur angemessenen Verteilung

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid begrüßt das Programm ausdrücklich und fordert, dass die Vereine in Wattenscheid frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informiert werden. Die Fraktion erwartet von Rat und Verwaltung, den Stadtbezirk Wattenscheid mit angemessenen Geldern auszustatten.

    In ihrer Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 will die Fraktion wissen:

    • Wie die Vereine im Stadtbezirk Wattenscheid über die neuen Fördermöglichkeiten informiert werden
    • Wie die Gelder verteilt werden
    • Ob die Verwaltung bereits konkrete Pläne und Projekte für Wattenscheid hat

    Die Anfrage ist von Gerd Kipp für die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid unterzeichnet.