Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
16.07.2026Ratnoch nicht beraten

Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

  • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
  • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
  • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
  • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

  • Am Hessenteich (Priorität 1)
  • Gahlensche Straße (Priorität 2)
  • Waldesrand (Priorität 3)
  • Stadtgartenring (Priorität 4)

Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

  • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
  • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
  • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
  • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
  • Technikraum und Material-/Geräteraum

Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

Unterlagen

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