Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 26.02.2026 | Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 03.06.2026 | Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration | noch nicht beraten |
Die Stadt hat nach eigener Darstellung ihre Ankommens- und Integrationsstrukturen für Geflüchtete kontinuierlich verbessert. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der „Sicherer Hafen“-Erklärung von 2019 sind nicht geplant.
Die Verwaltung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für weitere konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der „Sicherer Hafen“-Erklärung von 2019. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die den Umsetzungsstand der damaligen Ratsbeschlüsse hinterfragt hatte.
Finanzielle Mittel als Haupthindernis
Als Hauptgrund für die bisher begrenzte Umsetzung nennt die Verwaltung fehlende finanzielle Mittel. Dies gelte „insbesondere noch verstärkt angesichts der aktuell dramatischen Entwicklungen in nahezu allen städtischen Haushalten“. Daher müsse bei Aufgaben im Zusammenhang der Seenotrettung an die damit betrauten zivilen und behördlichen Institutionen verwiesen werden.
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Ob seit 2019 Geflüchtete über die reguläre Quote hinaus aufgenommen wurden, kann die Verwaltung nicht beantworten. Bei den Zuweisungen werde „leider nicht explizit ausgewiesen“, ob sie über entsprechende Programme erfolgt seien. Insofern könne hierzu keine quantifizierbare Aussage getroffen werden.
Integration Point als zentrale Neuerung
Als konkrete Maßnahme zur Verbesserung des kommunalen Ankommens verweist die Verwaltung auf den Integration Point des Jobcenters. Dieser dient als zentraler Anlaufpunkt für alle integrationsbezogenen Leistungen und gliedert sich in mehrere Bereiche:
- Eingangszone für Erstorientierung und Weiterleitung
- Leistungserbringung nach SGB II
- Teams Markt und Integration für Sprache, Arbeit und Ausbildung
Jugendliche unter 25 Jahren werden gesondert im Integration Point U25 innerhalb der Jugendberufsagentur betreut. Ein besonderes Merkmal ist der Einsatz von vier Übersetzerinnen und Übersetzern, die für spontane und geplante Übersetzungsleistungen vor Ort zur Verfügung stehen.
Fokus auf Spracherwerb und Vermittlung
In der Arbeitsvermittlung steht zunächst der Spracherwerb im Vordergrund. Geflüchtete werden gezielt in Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie in Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung vermittelt. Parallel wird die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland angestoßen.
Die Angebote des Kommunalen Integrationszentrums zur Förderung der Bildungschancen und zur Begleitung individueller Integrationsprozesse richten sich an die gesamte Stadtgesellschaft und stehen allen Menschen unabhängig von Zuzugsweg und Aufenthaltsdauer zur Verfügung.