Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 02.06.2026 | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | noch nicht beraten |
| 03.06.2026 | Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration | noch nicht beraten |
| 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
| 07.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
| 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.
Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose
Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.
Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.
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Jetzt abonnierenSozialräumliche Ausrichtung
Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:
- Komplementäre Hilfen
- Neue Wohn- und Pflegeformen
- Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur
Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.
Korrektur nach Beanstandungen
Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.
Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.
Beratungsverfahren
Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.
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