Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
16.07.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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Sozialräumliche Ausrichtung

Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

  • Komplementäre Hilfen
  • Neue Wohn- und Pflegeformen
  • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

Korrektur nach Beanstandungen

Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

Beratungsverfahren

Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

Unterlagen

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