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Bodenuntersuchung für Schulhof-Umgestaltung der Musikschule Linden geplant

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
Dagegen: 2 (AfD)
Dafür: 16 (SPD, CDU, Grüne, LINKE)

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will den asphaltierten Schulhof der Musikschule Linden entsiegeln und ökologisch aufwerten. Dafür sollen zunächst für 5.200 Euro umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.

Entsiegelung und ökologische Aufwertung geplant

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest möchte das Schulhofgelände der Musikschule Linden an der Hattinger Straße 638 umgestalten. Insbesondere soll der asphaltierte Hof möglichst entsiegelt und ökologisch aufgewertet werden. Um zu klären, ob und in welchem Umfang eine Umgestaltung möglich ist, sind zunächst umfangreiche Untersuchungen des vorhandenen Asphaltmaterials sowie des Untergrundes erforderlich.

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Kosten von 5.200 Euro für Voruntersuchungen

Für die bodengutachterlichen Untersuchungen stellt die Bezirksvertretung aus sonstigen bezirklichen Restmitteln des Jahres 2026 rund 5.200 Euro zur Verfügung. Diese Voruntersuchungen sind notwendig, um die mit dem Projekt verbundenen Kosten ermitteln zu können. Ohne diese Untersuchungen können keine belastbaren Kosten für die Umgestaltung ermittelt werden.

Luftschutzanlage als zusätzliche Herausforderung

Eine besondere Herausforderung stellt eine Luftschutzanlage aus dem zweiten Weltkrieg dar, die sich auf dem Grundstück befindet. Die Anlage unterquert den Schulhof, wird von einem anliegenden Schützenverein als Lagerraum genutzt und enthält Versorgungsleitungen für das Schützenheim.

Das Tiefbauamt hat die Luftschutzanlage bereits begutachtet und drei mögliche Vorgehensweisen benannt: Erhalt und Sanierung, Rückbau sowie Verfüllung. Eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Anlage steht jedoch noch aus.

Positive Klimaauswirkungen erwartet

Sollte eine Entsiegelung der Fläche möglich sein, sind laut Verwaltung grundsätzlich positive klimatische Auswirkungen zu erwarten – auch bei einer nur teilweisen Entsiegelung. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird über die Vorlage in ihrer Sitzung am 4. März 2026 entscheiden.

Unterlagen

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