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Bürgeranregung zu Surfwelle in der Ruhr wird nicht weiterverfolgt

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, eine Bürgeranregung zum Bau einer kostenlosen Surfwelle in der Ruhr bei Dahlhausen abzulehnen. Grund sind zahlreiche rechtliche, technische und finanzielle Hürden sowie geringe Nutzerzahlen.

Ein Bürger hatte im April 2025 vorgeschlagen, in der Ruhr im Stadtteil Dahlhausen eine künstlich erzeugte stehende Welle zum Surfen zu errichten. Die Verwaltung hat den Vorschlag nun geprüft und kommt zu einem negativen Ergebnis.

Rechtliche und technische Hindernisse

Der Bau neuer Querbauwerke in der Ruhr ist aufgrund des Verschlechterungsverbots der EU-Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich nicht erlaubt. Eine stehende Welle wäre demnach nur durch einen Umbau des bestehenden Wehrs möglich, das jedoch verschiedenen Zuständigkeitsbereichen unterliegt – der Bezirksregierung Arnsberg, der Bezirksregierung Düsseldorf, Gelsenwasser und der Stadt.

Das Wehr dient vorrangig der Trinkwassergewinnung und dem Hochwasserschutz. 2026 wird zusätzlich ein Fischaufstieg errichtet. In Niedrigwasserzeiten im Sommer könnte mit dem verbleibenden Abflusswasser voraussichtlich nur eine vier Meter breite Welle betrieben werden – kleiner als vergleichbare Anlagen.

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Naturschutz als weitere Hürde

Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Ruhraue/Ruhrsteilhang/Chursbusch“, wo die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten ist. Die Installation einer Surfwelle würde den Nutzungsdruck erhöhen und den angrenzenden geschützten Landschaftsbestandteil „Ruhrinsel südlich des Bahnhofs Dahlhausen“ negativ beeinträchtigen.

Nutzerkonflikte und Sicherheitsbedenken

Nach der Bochumer Sicherheitsverordnung ist das Schwimmen in der Ruhr grundsätzlich verboten – nur an der nahegelegenen Badestelle ist Baden zu bestimmten Zeiten erlaubt. Für einen ganzjährigen Surfbetrieb müsste diese Regelung geändert werden, was Konflikte mit Badegästen, Anglern und Wassersportlern zur Folge haben könnte.

Bei erhöhtem Besucheraufkommen würde voraussichtlich eine durchgehende Wasseraufsicht erforderlich, die die ehrenamtliche DLRG nicht leisten könnte. Die Verwaltung verweist auch auf Risiken für das Image der Stadt – beispielsweise war die Welle in München nach einem Todesfall Mitte 2025 gesperrt.

Geringe Nutzerzahlen, hohe Kosten

Vergleichbare Anlagen in Nürnberg und Hannover haben rund 500 dauerhafte Nutzer pro Jahr. Der touristische Effekt für die Stadt wird als gering eingeschätzt. Gleichzeitig rechnet die Verwaltung mit Kosten im siebenstelligen Eurobereich – deutlich mehr als vom Bürger angenommen.

Zusätzlich würde die mangelnde Infrastruktur Probleme bereiten: Der Bereich ist zwar per S-Bahn erreichbar, verfügt aber über keine Parkplätze. Ein hohes Besucheraufkommen könnte zu starkem Parksuchverkehr führen, da Surfer mit Ausrüstung eher mit dem Auto anreisen würden.

Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird am 23. Januar 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden.

Unterlagen

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