Kategorie: Sport

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll 1.500 Euro für Vereinsjubiläum des DBC Bochum 1926 bewilligen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Der DBC Bochum 1926 e. V. begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums beantragt der Verein eine Zuwendung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest für ein öffentliches Turnier und einen Informationstag.

    Antrag und Verwendungszweck

    Der DBC Bochum 1926 e. V. hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro beantragt. Die Mittel sollen zur Durchführung zweier Veranstaltungen im Vereinsheim eingesetzt werden:

    • ein öffentliches Turnier
    • ein Informationstag

    Beide Veranstaltungen stehen im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Vereinsjubiläum.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Grundlage ist § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Danach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen. Die Zuwendungsrichtlinie räumt der Bezirksvertretung eine Entscheidungskompetenz bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein.

    Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendung in voller beantragter Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest sollen anschließend sowohl die Auszahlung als auch die Verwendungsprüfung nach Abschluss der Maßnahmen übernehmen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Finanzierung des Sportparks Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost zur Finanzierung des geplanten Sportparks Feldmark geantwortet. Für das Projekt sind im Zeitraum 2025 bis 2027 insgesamt rund 4,3 Millionen Euro veranschlagt.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost hatte in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 vier Fragen zur Kostensituation und Finanzierungsstruktur des Projekts gestellt. Anlass war die angespannte Haushaltslage der Stadt sowie der Umstand, dass im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 bereits Ausgleichszahlungen für die Inanspruchnahme von Waldflächen geleistet worden waren.

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    Gesamtkosten und Finanzierung

    Laut Antwort der Verwaltung sind für den Sportpark Feldmark in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2025/26 insgesamt 4.285.000 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2027 eingeplant. Die Mittel sind im investiven Budget der Sportverwaltung auf der Finanzstelle 6000006674201 etatisiert.

    Die Finanzierung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

    • Eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022″ ist bereits bewilligt.
    • Für eine umfassendere Ausbauvariante wurde ein Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Im ersten Förderaufruf wurde das Projekt nicht berücksichtigt; eine zweite Fördertranche wird jedoch erwartet.

    Eine abschließende Darstellung aller Finanzierungsquellen sei zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des noch offenen Finanzierungsrahmens nicht möglich.

    Berücksichtigung der Haushaltslage

    Die Verwaltung erklärt, die Haushaltssituation sei bei der Planung berücksichtigt worden: Der Projektumfang hänge ausdrücklich vom verfügbaren Budget ab. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet, die eine Anpassung an die jeweilige Finanzierungs- und Haushaltslage ermöglichen.

    Abschnittsweise Umsetzung vorgesehen

    Eine reduzierte oder abschnittsweise Realisierung des Projekts wurde laut Verwaltung geprüft und ist vorgesehen:

    • Es wurden unterschiedliche Projektvarianten erarbeitet, darunter eine Basisvariante, die sich auf die funktionalen Kernelemente beschränkt.
    • Die Realisierung ist in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten geplant.
    • Bestimmte vorbereitende Maßnahmen wie Erschließung und Baureifmachung sind unabhängig von der endgültigen Ausbauvariante bereits festgelegt und bilden den ersten Umsetzungsschritt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnis nehmen. Ergänzend verweist die Verwaltung auf die Mitteilung Nr. 20260610 zum Sachstand Sportpark Feldmark, die dem Ausschuss für Sport und Bewegung am 29. Mai 2026 vorgelegt wurde.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zu Baumfällungen und Kompensationskosten beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter/Volt hatte sieben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Die Verwaltung beantwortet davon vier vollständig; drei weitere Fragen bleiben aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist zunächst offen.

    Aufforstungskosten in Gesamtprojektkosten enthalten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte im Vorfeld der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 unter anderem gefragt, ob die Aufforstungskosten von rund 2,6 Mio. Euro separat zu den veranschlagten 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten des Projekts hinzukommen. Die Verwaltung stellt klar: Die Aufforstungskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Da die Projektkosten damit unter der Schwelle von 5 Mio. Euro liegen, ist eine externe Projektsteuerung nach dem 2015 beschlossenen Verfahren zur Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben nicht vorgeschrieben.

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    Forstrechtlicher Ausgleich nicht förderfähig

    Ein weiterer Fragepunkt betraf die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung beantwortet dies eindeutig: Die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro sind nicht förderfähig. Sie sind vollständig dem kommunalen Eigenanteil zuzurechnen und müssen allein aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Das SKS-Programm sieht eine Förderung von 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vor.

    Durchführungsbeschluss für September 2026 geplant

    Auf die Frage, wann die politischen Gremien einen Realisierungsbeschluss treffen sollen, teilt die Verwaltung mit: Der Durchführungsbeschluss für die Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden. Fragen nach der Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses für den bereits erfolgten Mittelabfluss von 2,6 Mio. Euro sowie etwaigen Konsequenzen bleiben in dieser Antwort unbeantwortet.

    Fällungen nicht in regulärer Baumfällungs-Vorlage aufgeführt

    Die Ratsgruppe hatte außerdem gefragt, warum die Fällungen am Walter-Lohmann-Ring nicht in der Vorlage 20252552 zu Baumfällungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/2026 erwähnt wurden. Die Verwaltung erklärt: Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war noch nicht sicher, ob die Maßnahme im Winterhalbjahr 2025/2026 umgesetzt werden kann.

    Ausgleichsflächen in Beckum, Stadtlohn und Telgte

    Auf die Frage nach den konkreten Flurstücken für die Ersatzaufforstungen im Umfang von 121.711 Quadratmetern nennt die Verwaltung folgende Flächen:

    • Gemarkung Beckum, Flur 315, Flurstücke 809, 810, 811, 812 sowie 884 (teilweise)
    • Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn, Flur 404, Flurstück 16 (teilweise)
    • Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 32, Flurstücke 147 (teilweise) und 148 (teilweise)

    Die Fragen 2 und 4 – zur Durchführung der Berichterstattung gemäß dem Projektsteuerungs- und Controlling-Verfahren sowie zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Kenntnisnahme der Ausgleichskosten – werden in der Antwort nicht beantwortet. Die Verwaltung verweist auf die kurze Bearbeitungsfrist.

  • SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid fragt nach Bänken mit Rückenlehne an der „Grünen Dickebank“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um zu klären, ob die Freizeitanlage „Grüne Dickebank“ mit Sitzbänken mit Rückenlehne ausgestattet werden soll. Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck begründet das Anliegen mit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität – insbesondere für ältere Besucher.

    Drei Fragen an die Verwaltung

    In der Anfrage vom 10. Juni 2026, die als Vorlage für die Bezirksvertretungssitzung am 30. Juni 2026 eingereicht wurde, bittet die Fraktion die Verwaltung um Antworten auf folgende Fragen:

    • Ist vorgesehen, die Anlage „Grüne Dickebank“ mit Bänken mit Rückenlehne in unmittelbarer Nähe der Trainings- bzw. Spielbereiche auszustatten – beziehungsweise ist dies seitens der Verwaltung bereits geplant?
    • Welche Standorte kämen hierfür in Betracht, und mit welchem Kostenrahmen wäre je nach Variante zu rechnen?
    • Wäre eine Umsetzung aus Mitteln der Stadtbildpflege möglich?

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    Begründung: Aufenthaltsqualität und generationenübergreifender Zusammenhalt

    Die Fraktion begründet ihre Anfrage damit, dass bequeme Sitzbänke vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger von Bedeutung seien, die ihre Enkelkinder zur Anlage begleiten und beaufsichtigen. Solche Maßnahmen verbesserten nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern stärkten auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Altersgruppen hinweg.

  • Sportförderprogramm des Landes NRW: Verwaltung erklärt Informationsstrategie und Verteilungsverfahren für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.07.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines neuen Sportförderprogramms rund 200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten bereit. Auf die Stadt Bochum entfallen dabei 3.887.700 Euro. Die Verwaltung hat nun erläutert, wie Vereine im Stadtbezirk Wattenscheid über die Fördermöglichkeiten informiert werden und wie die Mittelverteilung erfolgen soll.

    Hintergrund und Anlass

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 angefragt, wie die Vereine im Stadtbezirk über die Fördermöglichkeiten informiert werden, wie die Gelder verteilt werden und ob bereits konkrete Planungen und Projekte für Wattenscheid vorlägen. Die Verwaltung hat die Anfrage nun mit Datum vom 10. Juni 2026 beantwortet.

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    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Sportstätte sind. Auch Vereine als Mieter oder Pächter können Anträge stellen, sofern sie als wirtschaftlicher Träger der Anlage für Instandhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Für die Antragstellung gelten folgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen:

    • Zum 1. Januar 2026 muss der Verein Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund oder in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sein und über eine Vereinskennziffer verfügen.
    • Bei Antragstellung muss zusätzlich eine Doppelmitgliedschaft – sowohl in einem Sportbund als auch in einem Fachverband – bestehen.

    Information der Vereine

    Die Verwaltung setzt auf eine mehrstufige Informationsstrategie. Diese umfasst:

    • Weitergabe von Förderinformationen über den Landessportbund NRW sowie den Stadtsportbund Bochum an die angeschlossenen Vereine
    • Zentrale Informationsveranstaltungen und digitale Formate zur Programmvorstellung
    • Kontinuierliche Veröffentlichung von Förderhinweisen über die Kommunikationskanäle von Landessportbund, Stadtsportbund und Sportverwaltung
    • Individuelle Beratung interessierter Vereine durch die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Bochum, gegebenenfalls mit fachlicher Begleitung des Referates für Sport und Bewegung

    Verteilung der Fördermittel

    Die endgültige Auswahl der Förderprojekte liegt bei der Staatskanzlei des Landes NRW. Die Mittelzuweisung erfolgt auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen. Vereine müssen je nach Förderhöhe einen Eigenanteil leisten. Förderfähig sind insbesondere:

    • Neubau, Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von Sportstätten und Schwimmbädern
    • Umbauten, Ersatzneubauten und Ausstattungsmaßnahmen
    • Sportfachlich notwendige Infrastruktur wie Umkleiden, Aufenthalts- und Schulungsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen

    Die Verwaltung erklärt, sich dafür einsetzen zu wollen, dass auch Projekte im Stadtbezirk Wattenscheid angemessen berücksichtigt werden.

    Konkrete Projekte noch nicht festgelegt

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Planungen noch in einem frühen Stadium. Eine abschließende Liste konkreter Projekte für Wattenscheid liegt noch nicht vor. Aktuell werden Bedarfe erfasst und Gespräche mit Vereinen geführt. Vereine im Stadtbezirk sind ausdrücklich aufgefordert, mögliche Projekte und Förderbedarfe einzubringen. Die Verwaltung will die Bezirksvertretungen zu gegebener Zeit über den Fortgang der Planungen und konkrete Projektvorschläge informieren.

  • Volt/Stadtgestalter beantragen Fokus auf Radsportpark bei Bebauungsplan Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1027 „Sportpark Feldmark“ eingebracht. Der Antrag sieht vor, das Projekt auf einen Radsportpark zu konzentrieren und auf mehrere ursprünglich geplante Einrichtungen zu verzichten.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen, den Beschlusstext zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans um zwei Punkte zu ergänzen:

    • Die Umsetzung des Sportparks soll mit dem Fokus auf einen Radsportpark erfolgen. Auf die Realisierung von Calisthenics-Anlagen, einem Spielplatz sowie Duschen und Umkleideräumen soll verzichtet werden. Stattdessen wird lediglich eine Trockentoilette errichtet.
    • Der durch den Verzicht gewonnene Raum soll wieder mit Bäumen aufgeforstet werden.

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    Konzept für den Radsportpark

    Dem Antrag liegt eine handgezeichnete Skizze als Anlage bei, die das Konzept des Radsportparks veranschaulicht. Darin eingezeichnet sind unter anderem:

    • Eine BMX-Strecke mit Startpunkt, Start- und Zielbrücke sowie BMX-Sprüngen
    • Eine überdachte Multifunktionsfläche
    • Fahrradständer und ein Gerätelager
    • Ein möglicher Übungsparcours um bestehende Bäume herum
    • Waldflächen, die erhalten bleiben sollen
    • Ein WC-Gebäude

    Beratung und Begründung

    Der Antrag wird zur 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 1.16 behandelt. Eine schriftliche Begründung ist dem Antrag nicht beigefügt; die Antragsteller haben angekündigt, die Begründung mündlich in der Sitzung vorzutragen.

  • Jahresabschluss 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll dem Jahresabschluss 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) zustimmen. Die Gesellschaft erzielte einen Jahresüberschuss von 88.490,87 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 75,9 Millionen Euro.

    Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den Jahresabschluss 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH zur Beschlussfassung vor. Das Gremium soll in seiner Sitzung am 24. Juni 2026 über die Zustimmung entscheiden.

    Gesellschaftsstruktur und Aufgaben

    Die BoSB wurde am 28. August 2024 im Rahmen einer Ausgliederung neu gegründet. Das Stammkapital wird zu 99,9 Prozent von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) und zu 0,1 Prozent von der Stadt gehalten.

    Die Gesellschaft ist verantwortlich für den Besitz von Sportstätten und deren Vermietung sowie Verpachtung an Sportvereine, die Stadt und weitere Nutzer. Zu ihren Aufgaben gehören:

    • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
    • Vermietung und Verpachtung der Vermögensgegenstände
    • Belegungsplanung für Schulsport, Breitensport, Events und Drittnutzungen

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    Jahresabschluss mit positivem Ergebnis

    Der Jahresabschluss wurde von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die BoSB erzielte 2025 einen Jahresüberschuss von 88.490,87 Euro, nachdem im Vorjahr noch ein Verlust von 2,617 Millionen Euro angefallen war.

    Die Bilanzsumme beläuft sich auf 75.919.499,64 Euro. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

    Geschäftsverlauf und wichtige Meilensteine

    Das Geschäftsjahr 2025 war geprägt von verschiedenen Ausschreibungsverfahren und Projektfortschritten:

    • Beauftragung einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Februar 2025
    • Vergabe der Projektsteuerung für Stadion und Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) im September 2025
    • Start des Ausschreibungsverfahrens für einen Totalunternehmer zur Stadionsanierung im Mai 2025
    • Beauftragung eines Unternehmens für den Bau des neuen Naturrasenplatzes H4 am NLZ im Oktober 2025
    • Beauftragung des Totalunternehmers Ende März 2026

    Umsatzentwicklung und Ertragslage

    Die Umsatzerlöse stiegen deutlich von 532.000 Euro im Vorjahr auf 1,948 Millionen Euro. Diese resultieren hauptsächlich aus Pachtverträgen mit der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA für das Stadiongelände und Sportgelände an der Hiltroper Straße sowie Verträgen mit der Stadt für die Rundsporthalle.

    Der starke Anstieg erklärt sich dadurch, dass 2025 in allen zwölf Monaten Miet- und Pachterlöse erzielt werden konnten, während dies 2024 nur in den Monaten September bis Dezember möglich war.

    Beschlussvorschlag

    Der Ausschuss soll dem Jahresabschluss zustimmen und den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, folgenden Punkten zuzustimmen:

    • Feststellung des Jahresabschlusses 2025
    • Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
    • Entlastung der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2025
    • Entlastung des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2025
  • Stadt verkauft Grundstücke für VfL-Talentwerk an Hiltroper Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum veräußert landwirtschaftliche Flächen in Grumme für den Bau zusätzlicher Trainingsplätze des VfL Bochum 1848. Die Grundstücke liegen nördlich der Hiltroper Straße, angrenzend an die Autobahn A 43.

    Verkauf für Sportflächenerweiterung

    Die Verwaltung hat den geplanten Verkauf diverser Grundstücksflächen an der Hiltroper Straße in Bochum-Grumme bekannt gegeben. Die betroffenen Flächen befinden sich nördlich der Hiltroper Straße und grenzen direkt an die Autobahn A 43 an. Derzeit werden sie als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

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    Neue Trainingsplätze für VfL-Talentwerk

    Auf den zu verkaufenden Grundstücken sollen im Rahmen von Umbaumaßnahmen weitere Trainingsplätze für das Talentwerk des VfL Bochum 1848 entstehen. Die Maßnahme dient dem Umbau und der Modernisierung von Sportflächen des Vereins.

    Beratung in mehreren Gremien

    Die Vorlage wird in drei Gremien behandelt:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. Juni 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli 2026

    Alle drei Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt nach Angaben der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu wahren.

  • Verwaltung sieht keine Handhabe gegen Sportwettenwerbung im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Reglementierung von Sportwettenwerbung in städtischen Sportstätten ab. Beim Ruhrstadion fehle der Stadt die rechtliche Zuständigkeit, bei anderen Anlagen sei solche Werbung grundsätzlich zulässig.

    Die Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt hatte sich kritisch zur neuen Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem Sportwettenanbieter geäußert und Möglichkeiten zur Untersagung entsprechender Werbung erfragt. Die Verwaltung sieht jedoch keine rechtlichen Spielräume für Beschränkungen.

    Pachtvertrag beschränkt städtischen Einfluss

    Für das Ruhrstadion bestehen zwischen der städtischen Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) und dem VfL Bochum klare vertragliche Regelungen. Der Pachtvertrag sieht vor, dass für „normale“ Vermarktungsverträge einschließlich Banden- und Flächenwerbung keine vorherige Abstimmung mit der BoSB erforderlich ist.

    Die städtische Tochtergesellschaft prüft oder genehmigt keine Werbeverträge des Vereins. Lediglich bei der Benennung des Stadions oder einzelner Gebäudeteile muss der VfL das Einvernehmen mit der BoSB herstellen.

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    Sportwettenwerbung grundsätzlich zulässig

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist Sportwetten- und Glücksspielwerbung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. An städtischen Sportanlagen wird lediglich darauf geachtet, dass Werbung den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

    Spezielle Regelungen, die bestimmte Branchen wie Sportwetten- oder Glücksspielanbieter von der Werbung auf städtischen Sportstätten ausschließen, existieren nicht.

    Keine Beschlussvorlage geplant

    Eine Beschlussvorlage zur Reglementierung von Sportwettenwerbung wird die Verwaltung nicht erarbeiten. Beim Ruhrstadion ergebe sich dies aus den bestehenden vertraglichen Grundlagen und der Zuständigkeitsverteilung. Für andere städtische Sportanlagen bestehe aufgrund der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Werbung keine Notwendigkeit für gesonderte Regelungen.

    Keine Daten zu Wettsüchtigen vorhanden

    Auf die Frage nach der Anzahl wettsüchtiger Personen in der Stadt konnte die Verwaltung keine Angaben machen. Belastbare Zahlen lägen nicht vor. Auch über die Inanspruchnahme von Hilfs- und Beratungsstellen durch Menschen mit Spiel- oder Wettsucht in den vergangenen drei Jahren verfügt die Stadt über keine Daten.

    Die Stadtgestalter/Volt hatten in ihrer Anfrage auf das hohe Suchtpotenzial von Online-Sportwetten hingewiesen und kritisiert, dass die Stadt einerseits das Angebot an Sportwetten reduzieren wolle, andererseits aber entsprechende Werbung im städtischen Stadion ermögliche.

  • Grüne fragen nach ungleichen Öffnungszeiten im Hallenbad Querenburg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Süd kritisiert die stark eingeschränkten Öffnungszeiten des Hallenbads Querenburg im Vergleich zu anderen städtischen Bädern. Sie fordert eine gerechtere Verteilung der Schwimmbadzeiten.

    Deutliche Benachteiligung des Bochumer Südens

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Süd hat eine Anfrage zu den Öffnungszeiten des Hallenbads Querenburg gestellt. Mehrfach hätten sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Süden über das geringe Angebot beschwert, insbesondere fehlten kostengünstige Möglichkeiten, um jüngeren Kindern das Schwimmen beizubringen.

    Die Recherche der Grünen ergab erhebliche Unterschiede: Das Hallenbad Querenburg, das einzige Angebot der Wasserwelten Bochum im Süden, hatte im Juni 2026 lediglich für das Frühschwimmen von 6:30 bis 8:00 Uhr geöffnet. Die Hallenbäder Langendreer und Hofstede waren dagegen überwiegend von 6:30 bis 20:00 Uhr zugänglich.

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    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion stellt drei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Welche Gründe gibt es für die ungleiche Verteilung der Öffnungszeiten zwischen den verschiedenen Hallenbädern?
    • In welchem zeitlichen Umfang sind Absprachen mit der Ruhr-Universität Bochum (RUB) notwendig und wann ist das Bad durch universitäre Trainingszeiten vollständig belegt?
    • Wäre es trotz der Abstimmungsnotwendigkeiten möglich, an mindestens zwei bis drei Tagen pro Woche zusätzliche Zeitfenster im Nachmittagsbereich zu öffnen?

    Besondere Belastung für einkommensschwache Familien

    Die Grünen sehen in der aktuellen Situation eine „offensichtliche Ungleichverteilung“, die alle Menschen im Bochumer Süden erheblich benachteilige. Besonders betroffen seien solche, die sich keine weiten Fahrten zu anderen Bädern leisten können.

    Die Anfrage wurde von Birgit Fligge als Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksvertretung Süd eingereicht. Als Beleg für ihre Kritik fügte die Fraktion Screenshots der Internetseite der Wasserwelten Bochum bei, die die unterschiedlichen Öffnungszeiten dokumentieren.

    Fediverse-Reaktionen