Kategorie: Mobilität

  • Grüne Fraktion fragt nach Parkdruck, Geschwindigkeiten und Spielplatzzustand im Quartier Gustavstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Grüne Fraktion Bochum-Mitte hat eine schriftliche Anfrage zu Verkehrs- und Infrastrukturproblemen im Wohngebiet Gustavstraße/Präsidentstraße/Richardstraße eingereicht. Anwohnende beklagen zu hohe Fahrgeschwindigkeiten, zugeparkte Gehwege und einen vernachlässigten Spielplatz.

    Parkdruck schränkt Fußverkehr ein

    Laut der von Finn Hüsten für die Grüne Fraktion verfassten Anfrage haben sich Anwohnende des Quartiers über zwei wesentliche Probleme beschwert: Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bewegen sich mit überhöhten Geschwindigkeiten durch die Straßen, und ein hoher Parkdruck führt dazu, dass Fahrzeuge auf den Gehwegen abgestellt werden. Dadurch sei die Nutzbarkeit der Gehwege für den Fußverkehr erheblich eingeschränkt. Ein beigefügtes Foto dokumentiert die Situation: Zwei Pkw stehen so nah an einer Stützmauer, dass der verbleibende Fußweg nur wenige Dezimeter breit ist.

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    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion stellt der Stadtverwaltung vier Fragen:

    • Ist der Verwaltung der Parkdruck im Quartier und die daraus resultierenden Einschränkungen für den Fußverkehr bekannt?
    • Ist der Verwaltung bekannt, dass es in der Gustavstraße sowie der Präsidentstraße zu erhöhten Geschwindigkeiten kommt?
    • Ist der Verwaltung der Zustand des Spielplatzes an der Richardstraße bekannt?
    • Ist es noch möglich, eine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung in den Knotenpunkt Gustavstraße/Eickeler Straße einzubauen, während die Eickeler Straße sich aktuell im Bau befindet?

    Spielplatz und laufende Bauarbeiten im Fokus

    Ergänzend zur Verkehrssituation thematisiert die Anfrage den Zustand des Spielplatzes an der Richardstraße. Ein beigefügtes Foto zeigt einen augenscheinlich renovierungsbedürftigen Spielbereich mit umgefallenem Fußballtor und überwucherter Einfriedung. Die Frage zur Aufpflasterung am Knotenpunkt Gustavstraße/Eickeler Straße zielt darauf ab, die laufenden Bauarbeiten an der Eickeler Straße für eine zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahme zu nutzen. Die Verwaltung ist gebeten, alle Fragen schriftlich zu beantworten.

  • Grüne Fraktion fragt nach Tempo 30 auf der Friederikastraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat eine Anfrage zur Einführung von Tempo 30 auf der Friederikastraße gestellt. Die Straße verbindet die Hattinger Straße mit der Universitätsstraße und liegt seit ihrer Herausnahme aus dem Vorbehaltnetz nicht mehr unter den bisherigen Beschränkungen für Geschwindigkeitsreduzierungen.

    Wohncharakter und sensible Nutzungen als Begründung

    Die Grüne Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf den Charakter der Friederikastraße als überwiegend durch Wohnen geprägte Straße. Entlang der Straße befinden sich ein Krankenhaus sowie eine Grundschule – Einrichtungen, bei denen aus Sicht der Fraktion ein besonderes Schutzbedürfnis für Fußgänger und schwächere Verkehrsteilnehmer besteht. Ein weiteres Argument ist die Herausnahme der Friederikastraße aus dem städtischen Vorbehaltnetz, was nach Ansicht der Fraktion neue Spielräume für verkehrsberuhigende Maßnahmen eröffnet.

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    Die Fragen an die Verwaltung

    Verfasser der Anfrage ist Finn Hüsten von der Grünen Fraktion. Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten:

    • An welchen Stellen auf der Friederikastraße kann Tempo 30 eingerichtet werden?
    • An welchen Stellen kann bestehendes Tempo 30 erweitert oder mit anderen Tempo-30-Abschnitten verbunden werden?
  • Grüne fragen nach Wirtschaftlichkeit und Zukunft des WLAN-Angebots „BOGESTRA MOBIL“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.06.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 24. Juni 2026 eingereicht. Darin stellen sie sechs Fragen zum kostenlosen WLAN-Service „BOGESTRA MOBIL“, dessen Kosten, Nutzungszahlen und Zukunftsperspektiven.

    Hintergrund: WLAN in Bussen und Bahnen

    Die BOGESTRA stellt ihren Fahrgästen seit einigen Jahren in Fahrzeugen und betrieblichen Anlagen das kostenlose WLAN-Angebot „BOGESTRA MOBIL“ zur Verfügung. Vertragspartner ist die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH. Die Nutzung erfolgt über ein One-Click- oder Comfort-Click-Verfahren und ist innerhalb von 30 Tagen auf ein begrenztes Datenvolumen beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine entgeltpflichtige Zugangsvariante mit erweitertem Datenvolumen. Seit einigen Monaten können über das Netz zudem kostenfrei Artikel von WAZ-PLUS abgerufen werden.

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    Die sechs Fragen der Grünen

    Fritjof Schmidt von den Grünen im Rat stellt im Namen der Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:

    • Wie hoch sind die Einnahmen der entgeltpflichtigen Zugangsvariante seit ihrer Einführung – aufgeschlüsselt nach Jahren?
    • Welche jährlichen Kosten – konsumtiv und investiv – entstehen der BOGESTRA durch die Bereitstellung der Services?
    • Wie hoch sind die monatlichen Nutzungszahlen, gegebenenfalls differenziert nach One-Click, Comfort-Click und entgeltpflichtiger Zugangsvariante?
    • Wie schätzt die Verwaltung die Aufrechterhaltung des WLAN-Netzes angesichts steigender privater Flatrates und wachsender Datenvolumina ein?
    • Können durch eine Einschränkung – etwa eine Reduzierung auf bestimmte Linien – oder eine vollständige Aufgabe des Angebots Einsparpotenziale bei der BOGESTRA erzielt werden?
    • Welche Kosten entstehen der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH durch die kostenlose Bereitstellung von WAZ-PLUS-Artikeln, und in welcher Höhe werden diese an die BOGESTRA weitergeleitet?

    Weitergabe der Antworten erbeten

    Die Grünen bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Die Antworten sollen zudem dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

  • SPD und Grüne beantragen Wegesanierung am Ölbach, Ümminger See und an den Werner Teichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Fraktionen von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragen, insgesamt 88.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für die Instandsetzung von drei Naherholungswegen im Stadtbezirk bereitzustellen. Der Antrag soll in der Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen werden.

    Drei Wegeabschnitte mit Sanierungsbedarf

    Grundlage des Antrags sind vorliegende Bestandsaufnahmen, die einen deutlichen Sanierungsbedarf an mehreren viel genutzten Wegen im Stadtbezirk Bochum-Ost belegen. Laut Begründung beeinträchtigen Ausspülungen, Pfützenbildungen, beschädigte Deckschichten und mangelnde Entwässerung die Nutzbarkeit der Wege – insbesondere bei feuchter Witterung.

    Die beantragten Maßnahmen und ihre jeweiligen Kostenansätze im Überblick:

    • Grünverbindung am Ölbach: 17.500 Euro
    • Wegeabschnitt am Ümminger See: 24.500 Euro
    • 2. Bauabschnitt der Wegesanierung an den Harpener (Werner) Teichen: 46.000 Euro

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    Maßnahmen und Zuständigkeiten

    Die Kostenschätzungen basieren auf Kostenvoranschlägen vom März 2026. Neben dem Einbau wassergebundener Deckschichten und der Aufarbeitung von Schottertragschichten sind jeweils auch die Instandsetzung von Wegeeinfassungen sowie die Anlage von Entwässerungsmulden und Flussrinnen vorgesehen.

    Beim 2. Bauabschnitt an den Harpener Teichen wird die vergleichsweise aufwendigere Maßnahme damit begründet, dass dieser Abschnitt zu den am stärksten beanspruchten Wegeverbindungen im Bereich der Werner Teiche gehört. Der Bauabschnitt liegt vollständig im Stadtbezirk Bochum-Ost und fällt damit in die Zuständigkeit der antragstellenden Bezirksvertretung.

    Anfrage an Bezirksvertretung Bochum-Nord

    Der 1. und der 3. Bauabschnitt an den Harpener Teichen liegen hingegen im Stadtbezirk Bochum-Nord. Da diese Abschnitte ebenfalls sanierungsbedürftig sind, richtet die Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Bitte an die Bezirksvertretung Bochum-Nord: Diese möge prüfen, ob eine Instandsetzung im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist. Sollte eine Umsetzung kurzfristig nicht realisierbar sein, wird eine Berücksichtigung in den Folgejahren angeregt.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Björn Backhaus (SPD-Fraktion) und Achim Henkel (Die Grünen), beide in der Bezirksvertretung Bochum-Ost.

  • Verwaltung: Barrierefreier Zugang zur Unterführung Kreuzstraße/Hermannshöhe technisch möglich, aber unverhältnismäßig aufwendig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Barrierefreiheit der Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe beantwortet. Demnach wären die erforderlichen Rampenlängen mit den vorhandenen städtischen Grundstücken nicht realisierbar.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe ist derzeit ausschließlich über Treppen erreichbar. Die Grünen-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 darauf hingewiesen, dass damit Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern von der Nutzung ausgeschlossen sind. Die Fraktion fragte an, ob eine Rampe realisierbar sei und welche Kosten dabei entstehen würden.

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    Antwort der Verwaltung

    Zur technischen Machbarkeit: Bei einer maximal zulässigen Rampenneigung von 6 Prozent ergeben sich aus den vorhandenen Höhenunterschieden folgende erforderliche Entwicklungslängen:

    • Seite Hermannshöhe: ca. 73,30 Meter
    • Seite Kreuzstraße: ca. 25 Meter

    Die derzeit in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke reichen für diese Rampenlängen nicht aus. Die Herstellung der Rampen wäre laut Verwaltung nur mit erheblichem bautechnischen Aufwand und einem vorherigen Grunderwerb möglich. Dieser Aufwand werde als unverhältnismäßig hoch bewertet.

    Zu den Kosten: Eine seriöse Kostenschätzung sei ohne vorherige Planung nicht möglich, da es sich um Flächen handelt, die sich noch in Fremdbesitz befinden.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Grüne Fraktion fragt nach Stand der Umsetzung des Mobilitätskonzepts Bochum-Hamme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat eine schriftliche Anfrage zum Verkehrskonzept für den Stadtteil Hamme gestellt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche der bereits beschlossenen Maßnahmen bisher tatsächlich umgesetzt wurden.

    Hintergrund: Beschlossene Maßnahmen ohne Umsetzung

    Für Bochum-Hamme liegt ein Mobilitätskonzept vor, das verschiedene Maßnahmen zur Mobilitätswende im Quartier vorsieht. Einzelne Maßnahmen wurden nach Angaben der Fraktion bereits in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte beschlossen, bisher jedoch nicht in die Praxis umgesetzt. Dies nimmt die Grüne Fraktion zum Anlass für eine Anfrage an die Stadtverwaltung.

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    Die vier Fragen der Grünen Fraktion

    Verfasser Finn Hüsten stellt im Namen der Grünen Fraktion folgende Fragen:

    • Welche Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wurden bisher umgesetzt – und welche wurden teilweise oder in abgeänderter Form realisiert?
    • Welche Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planung oder Ausschreibung?
    • Wie weit ist die Untersuchung zur Beschilderung des Grünpfeils (ausschließlich für den Radverkehr) im Bochumer Stadtgebiet, insbesondere in Bochum-Hamme, vorangeschritten?
    • Ist der Verwaltung der Parkdruck auf den Radverkehr im Quartier bekannt, und ist die Einrichtung weiterer öffentlicher Radabstellanlagen möglich?

    Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage.

  • Castroper Straße: Bochum plant Vollausbau des zweiten Bauabschnitts zwischen Klinikstraße und Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den zweiten Bauabschnitt der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und Vonovia Ruhrstadion vollständig ausbauen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vor, die Planung zu beschließen. Gesamtkosten: rund 16,9 Millionen Euro brutto.

    Ausgangslage und Anlass

    Die Fahrbahn der Castroper Straße befindet sich im betroffenen Abschnitt teilweise in schlechtem baulichen Zustand. Hinzu kommen noch vorhandene Gleise der ehemals oberirdisch geführten Straßenbahn der Linien 308/318, die seit den 1980er-Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine grundlegende Verbesserung des Straßenzustands ist nach Einschätzung der Verwaltung nur durch einen Vollausbau möglich. Gleichzeitig soll die Umgestaltung genutzt werden, um den Radverkehr zu stärken und Schwammstadtelemente zur Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren.

    Der 2. Bauabschnitt umfasst die Castroper Straße von der Klinikstraße bis zum Ruhrstadion, den Stadionring bis zum Kreisverkehr sowie den Gersteinring bis zur Einfahrt der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Die Planung schließt direkt an den bereits beschlossenen ersten Bauabschnitt vom Schwanenmarkt bis zur Klinikstraße an.

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    Verkehrsführung für Kraftfahrzeuge

    Die Castroper Straße ist Bestandteil des städtischen Vorbehaltsnetzes und verbindet die Innenstadt mit den Stadtteilen Grumme, Harpen, Gerthe und Hiltrop sowie den Autobahnen A40 und A43. Die geplante Verkehrsführung sieht für den Abschnitt zwischen Klinikstraße und Karl-Lange-Straße je einen Geradeausfahrstreifen pro Richtungsfahrbahn vor. An den Knotenpunkten bleiben Aufweitungen für Abbiegefahrstreifen bestehen. Die beiden Richtungsfahrbahnen werden durch einen begrünten Mittelstreifen mit einer Baumreihe getrennt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt bei 50 km/h.

    Östlich des Stadtbahn-Rampenauges auf Höhe des Ruhrstadions wird zunächst ein Provisorium eingerichtet, das die einstreifige Führung und Radfahrstreifen bis zum Knotenpunkt Karl-Lange-Straße/Quellenweg vorsieht.

    Radverkehr und Fußverkehr

    Ein zentrales Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung komfortabler Radverkehrsanlagen. Geplant sind beidseitig 2,50 Meter breite Radfahrstreifen über die gesamte Länge des Abschnitts, die nahtlos an den ersten Bauabschnitt anschließen. Am Knotenpunkt Stadionring/Gersteinring erhalten Radfahrende in beiden Richtungen die Möglichkeit zum direkten Linksabbiegen über separate, rot eingefärbte Abbiegefahrstreifen.

    Zwischen Park- und Radfahrstreifen ist grundsätzlich ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern vorgesehen, um Dooring-Unfälle zu verringern. Im Stadionring werden Querschnittsanpassungen vorgenommen, um dort ebenfalls Radfahrstreifen zu ermöglichen.

    Für Fußgängerinnen und Fußgänger werden Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern realisiert. Durch den begrünten Mittelstreifen entstehen zwei zusätzliche Querungshilfen; alle Querungen werden barrierefrei nach Bochumer Standard ausgebaut.

    Ruhender Verkehr

    Im Bestand stehen insgesamt rund 107 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, davon 77 baulich hergestellte Plätze in Schrägaufstellung in der Mittellage sowie weitere geduldete Parkplätze auf den Fahrspuren. Nach der Neugestaltung werden auf beiden Seiten Längspark­streifen mit rund 77 öffentlichen Stellplätzen eingerichtet, unterbrochen durch Baumstandorte, Zufahrten und Bushaltestellen. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist zusätzlich eine 2,50 Meter breite Ladezone vorgesehen.

    • Bestand: 107 öffentliche Stellplätze
    • Nach Planung: 77 öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung

    Ergänzend steht auf dem angrenzenden Kirmesplatz ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der geplanten Großsporthalle auf dem Kirmesplatz soll dort zudem ein Parkhaus entstehen.

    Regelquerschnitt

    Der Regelquerschnitt des 2. Bauabschnitts stellt sich zwischen Klinikstraße und Stadionring wie folgt dar:

    • ≥ 2,50 m Gehweg
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m begrünter Mittelstreifen
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • ≥ 2,50 m Gehweg

    Entwässerung und Schwammstadt

    Ergänzend zur bestehenden Mischwasserkanalisation wird ein Regenwasserkanal neu gebaut, der dezentrale Speicherelemente wie Mulden, Tiefbeete, Rigolen und Baumrigolen zu einem vernetzten Regenwassersystem verbindet. Die Maßnahme ist Teil eines Regenwassersystems, das die Innenstadt mit dem Grummer Bach im Norden verbindet. Eine Förderung über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurde beantragt.

    Bäume

    Im 2. Bauabschnitt stehen aktuell 23 Platanen. Von diesen müssen 13 gefällt werden, da ihre Wurzeln bereits Gehwegflächen anheben und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 10 Bäume werden erhalten. Zum Ausgleich sind 45 Neupflanzungen vorgesehen, sodass nach Abschluss der Maßnahme insgesamt 55 Baumstandorte vorhanden sein werden.

    • Bestand: 23 Bäume
    • Fällungen: 13
    • Erhalt: 10
    • Neupflanzungen: 45
    • Summe nach Planung: 55 Bäume

    Die Baumreihe entlang des Kirmesplatzes bleibt teilweise erhalten; in diesem Bereich wird auf Stellplätze zugunsten eines durchgängigen Grünstreifens verzichtet.

    ÖPNV und Beleuchtung

    Die Buslinie 354 verkehrt im Bereich des 2. Bauabschnitts. Die Bushaltestelle „Gersteinring“ wird in beiden Fahrtrichtungen niederflurgerecht ausgebaut. Unterhalb der Castroper Straße verläuft die Stadtbahnlinie 308/318. Ein vorhandener Schachtdeckel eines nicht genutzten Notausstiegs muss im Zuge der Kanalarbeiten um rund 3,5 Meter tiefer gelegt werden.

    Die Straßenbeleuchtung wird zwischen Klinikstraße und der Kreuzung Gersteinring/Castroper Straße vollständig erneuert. Neue Beleuchtungsmasten werden im Mittelstreifen aufgestellt. Im Bereich vor dem Ruhrstadion bleibt die bestehende abgehängte Beleuchtung erhalten.

    Sicherheitskonzept an Spieltagen

    Der Abschnitt hat als Hauptverbindung zwischen Hauptbahnhof und Ruhrstadion eine besondere Bedeutung für das polizeiliche Sicherheitskonzept an VfL-Spieltagen. Fanmärsche werden von der Polizei auf der Fahrbahn begleitet. Der geplante Querschnitt – identisch mit dem ersten Bauabschnitt – bietet dafür ausreichend Breite. An Spieltagen werden weiterhin Halteverbote im öffentlichen Straßenraum durchgesetzt. Während der Bauarbeiten direkt vor dem Stadion erfolgt die Baustellensicherung in Abstimmung mit der Polizei.

    Kosten und Finanzierung

    Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung vom 29. Mai 2026 rund 16,93 Millionen Euro brutto. Sie gliedern sich wie folgt:

    • Straßenbau (inkl. Lichtsignalanlagen, Markierungen, Haltestellen): ca. 4,57 Mio. Euro
    • Entwässerung inkl. Schwammstadtelemente: ca. 9,12 Mio. Euro
    • Versorgungsleitungen und Beleuchtung: ca. 0,52 Mio. Euro
    • Konstruktiver Ingenieurbau (Notausstieg): ca. 0,51 Mio. Euro
    • Bauzeitliche Verkehrsführung: ca. 2,21 Mio. Euro

    Für die Maßnahme wurden Fördermittel beantragt:

    • Kommunaler Straßenbau: ca. 4,01 Mio. Euro (Förderung 75 %)
    • KRIS-Programm: ca. 4,30 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • ÖPNV: ca. 0,17 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • KAG-Zuschüsse: ca. 5,48 Mio. Euro

    Die erwarteten Einnahmen belaufen sich auf insgesamt rund 12,96 Millionen Euro. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt beträgt damit rund 3,97 Millionen Euro. Die Förderanträge befinden sich noch in der Prüfung.

    Bauzeit und Ablauf

    Der rund 600 Meter lange Abschnitt wird in drei Teilabschnitte unterteilt:

    • Klinikstraße bis Haltestelle Planetarium (Castroper Str. 97)
    • Haltestelle Planetarium bis Kreuzung Gersteinring
    • Kreuzung Gersteinring bis Ruhrstadion

    Die Bauzeit wird auf rund vier Jahre veranschlagt; der Ausführungszeitraum ist für 2027 bis 2030 vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit ist eine 1+1-Verkehrsführung mit je einem Fahrstreifen pro Richtung geplant. Als Umleitstrecken sind die Harpener Straße/Karl-Lange-Straße sowie die Küppersstraße/Klinikstraße vorgesehen.

    Politisches Verfahren

    Der Grundsatzbeschluss zur Maßnahme wurde am 17. April 2024 unter der Beschlussnummer 20233430 im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität gefasst. Die aktuelle Beschlussvorlage wird zunächst am 25. Juni 2026 der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Anhörung vorgelegt, bevor am 2. Juli 2026 der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die abschließende Entscheidung trifft.

  • UWG beantragt Parkverbotsschilder in der Emdenstraße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksfraktion der UWG fordert die Aufstellung von Parkverbotsschildern in der Emdenstraße. Die schmale Verbindungsstraße wird trotz eines faktischen Parkverbots nach StVO regelmäßig zugeparkt, was die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr behindert.

    Schmale Straße, großes Problem

    Die Emdenstraße verbindet die Mühlenstraße mit der Vincensstraße im Stadtbezirk Wattenscheid und weist eine Fahrbahnbreite von lediglich etwa vier Metern auf. Nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf der Fahrbahn bei dieser Breite nicht zulässig, da eine ausreichende Restfahrbahnbreite für den Begegnungs- und Durchgangsverkehr nicht gewährleistet werden kann.

    Dennoch werden nach Angaben der UWG regelmäßig Fahrzeuge auf der Nordseite der Emdenstraße entlang der Böschung zur angrenzenden Kleingartenanlage abgestellt. Da bislang keine Parkverbotsschilder vorhanden sind, entstehe bei Verkehrsteilnehmern der Eindruck, dass das Parken dort erlaubt sei.

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    Gefährdung für Rettungsdienste und Müllabfuhr

    Die UWG-Bezirksfraktion macht geltend, dass die aktuelle Situation zu kritischen Verkehrslagen führt. Besonders betroffen seien Rettungsfahrzeuge, die Feuerwehr sowie Entsorgungsfahrzeuge, deren Durchfahrt durch die zugeparkten Bereiche teilweise erheblich erschwert oder vollständig blockiert werde. Ein beigefügtes Foto dokumentiert einen Notarzt-Einsatzwagen, der in der engen Straße neben einem geparkten Pkw zum Stehen kam.

    Antrag an die Bezirksvertretung

    Die Fraktion beantragt zur 7. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 die Aufstellung eindeutiger Parkverbotsschilder in der Emdenstraße, insbesondere im Bereich der Nordseite entlang der Böschung zur Kleingartenanlage. Zur Begründung führt die UWG an:

    • Die bestehende StVO-Regelung zum faktischen Parkverbot wird in der Praxis regelmäßig nicht beachtet.
    • Fehlende Beschilderung erweckt den Eindruck der Zulässigkeit des Parkens.
    • Die aktuelle Parksituation stellt ein erhebliches Risiko für die Durchfahrt von Einsatzkräften und Entsorgungsfahrzeugen dar.
    • Eine eindeutige Beschilderung erhöhe die Verkehrssicherheit und schaffe Rechtsklarheit.

    Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Hans-Josef Winkler unterzeichnet. Eine weitergehende Begründung soll mündlich in der Sitzung erfolgen.

  • SPD-Fraktion Wattenscheid fragt nach Zuständigkeiten für Waldweg zwischen Stalleickenweg und Am Hosiepen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, in der Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und Handlungsbedarf für einen Verbindungsweg im Wäldchen zwischen Stalleickenweg und Am Hosiepen geklärt werden sollen. Der Weg ist nach Angaben der Fraktion durch Reitnutzung stark verunreinigt und bei Nässe für Spaziergänger kaum begehbar.

    Hintergrund: Reitspuren und Pferdeäpfel erschweren Nutzung

    Der Verbindungsweg wird nach Darstellung der Fraktion im Alltag von Spaziergängerinnen und Spaziergängern regelmäßig genutzt. Gleichzeitig hinterlässt die Reitnutzung des Weges deutliche Spuren: Reitspuren und Pferdeäpfel verunreinigen den Weg laut Anfrage häufig erheblich. Bei feuchter Witterung sei der Weg für Fußgänger kaum noch passierbar.

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck betont, dass eine Klärung der Zuständigkeiten und des Handlungsbedarfs erforderlich sei, um Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen zu vermeiden und den Bereich sachgerecht zu unterhalten.

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    Vier Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Bezirksfraktion bittet die Verwaltung, zur Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 folgende Fragen zu beantworten:

    • In wessen Eigentum befindet sich der Waldweg bzw. Verbindungsweg zwischen Stalleickenweg und Am Hosiepen?
    • Welche Zuständigkeiten bestehen für Unterhaltung, Reinigung, Verkehrssicherung und Pflege des Weges?
    • Welche rechtlichen und praktischen Folgen ergeben sich aus der Nutzung bzw. Entstehung zusätzlicher informeller Wege im Wäldchen?
    • Welche Maßnahmen hält die Verwaltung aus Sicht von Verkehrssicherung, Umweltschutz und Erholungsnutzung für erforderlich oder sinnvoll?

    Themenfeld mit mehreren Dimensionen

    Die Anfrage berührt dem Schreiben zufolge ein breites Spektrum an kommunalen Zuständigkeitsfragen: Eigentumsverhältnisse, Verkehrssicherungspflichten, Reinigungsverantwortung, Naturschutz, Reitnutzung sowie Haftungsfragen spielen nach Einschätzung der Fraktion gleichermaßen eine Rolle.

  • SPD-Fraktion Wattenscheid fragt nach Falschparkern an der Emdenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Thema ist die Parksituation an der Emdenstraße vor der dortigen Kleingartenanlage. Falschparker auf dem Seitenstreifen sollen die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge behindern.

    Schmale Straße als Rettungsweg

    Die Emdenstraße verläuft als schmale Straße parallel zur Hönnebecke. Sie dient als Zufahrt zu den rückwärtigen Eingängen der Wohnhäuser an der Hönnebecke, die im Notfall regelmäßig von Rettungskräften angefahren werden. Nach Darstellung der Fraktion wird der Seitenstreifen vor dem Gelände der Kleingartenanlage jedoch wiederholt verbotswidrig beparkt, sodass die Häuser für Einsatzfahrzeuge nicht mehr erreichbar sind.

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    Drei Fragen an die Verwaltung

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck stellt der Verwaltung im Namen der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid drei konkrete Fragen:

    • Ist der Verwaltung bekannt, dass die Seitenstreifen der Emdenstraße vor der Kleingartenanlage verbotswidrig beparkt werden und dadurch die Zufahrt für Rettungswagen beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird?
    • Welche Möglichkeiten bestehen, das Parken dort durch bauliche Maßnahmen einzuschränken oder zu verhindern?
    • Werden Maßnahmen der Verkehrsüberwachung an dieser Stelle bereits durchgeführt oder sind solche geplant?

    Die Anfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026 behandelt.