Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.01.2026 | Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 29.05.2026 | Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.
Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.
Geplante Sportstätten
Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:
- Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
- Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
- Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs
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Jetzt abonnierenZustand und Kosten der Sportstätten ungewiss
Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.
Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.
Infrastruktur und Verkehrsanbindung
Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.
Prozessbezogene Vorgaben vom Land
Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.
Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.
Unterlagen
- Anfrage (20260066)
Durchführung der Olympischen Spiele (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem - Antwort der Verwaltung (20260611)
Durchführung der Olympischen Spiele (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem