Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 25.02.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur geplanten Osterweiterung des Technologiequartiers am Campus geantwortet. Das Verkehrsgutachten befindet sich noch in der Überarbeitung, die Ergebnisse sollen Ende April vorgestellt werden.
Hintergrund der Anfrage
Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 nach dem Stand des Verkehrsgutachtens für die Osterweiterung des Technologiequartiers (B-Plan 1039) gefragt. Anlass war eine Bürgerinformationsveranstaltung am 29. Januar 2026, bei der Anwohner Bedenken zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit von Straßen und Knotenpunkten, insbesondere der Schattbachstraße, geäußert hatten.
Verkehrsgutachten noch nicht abgeschlossen
Die Verwaltung teilte mit, dass das ursprünglich im März 2025 vorgelegte Verkehrsgutachten des Büros abvi noch überarbeitet wird. Im Zuge der Prüfung seien zusätzliche Varianten erforderlich geworden, um Lösungsansätze für die verkehrlichen Herausforderungen an der Schattbachstraße darzustellen.
Die Ergebnisse des Nachtragsauftrags liegen inzwischen vor und werden derzeit in das Gesamtgutachten eingearbeitet. Die Erkenntnisse sollen mündlich in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28. April 2026 vorgestellt werden. Das finale Gutachten wird den Gremien anschließend zur Verfügung gestellt.
Protokoll der Bürgerveranstaltung in Arbeit
Die Verwaltung hat alle in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Bedenken, Fragen und Anregungen aufgenommen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, auf dieser Grundlage wird derzeit ein schriftliches Protokoll erstellt. Dieses soll voraussichtlich vor der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd dem Bezirksbürgermeister zur Prüfung vorgelegt und danach in anonymisierter Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Mehrere Verkehrslösungen entwickelt
Im Rahmen des Nachtragsauftrags hat das Gutachterbüro mehrere Varianten möglicher Gesamtlösungen entwickelt. Diese wurden in Form von verkehrsplanerischen Skizzen mit Berücksichtigung von Kfz-, Rad- und Fußverkehrsführungen dargestellt und hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsqualität anhand des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen bewertet.
Das Gutachten zeigt nach Angaben der Verwaltung, dass sowohl ein Kreisverkehr als auch eine signalgeregelte Lösung grundsätzlich leistungsfähig wären. Die darauf aufbauenden vertieften Planungen sollen der Weiterentwicklung und Optimierung mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer dienen.
Vorzugsvariante noch nicht absehbar
Eine abschließende Vorzugsvariante kann die Verwaltung noch nicht vorlegen. Die komplexe Gesamtsituation und die anspruchsvolle topographische Situation im Plangebiet erfordern weitere detaillierte Prüfungen im Rahmen einer Vorplanung. Diese Schritte sind nicht Bestandteil des Gutachtens und können parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Wann eine Vorzugsvariante vorgelegt werden kann, ist laut Verwaltung gegenwärtig noch nicht abschätzbar.
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