Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 09.12.2025 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Stadt Bochum kennt den Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft in der Hunscheidtstraße und führt bereits Gespräche mit potenziellen Käufern über eine Umnutzung zu Wohnzwecken. Das denkmalgeschützte Gebäude steht seit Oktober 2024 leer.
Die Partei DIE LINKE hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach dem Leerstand des Gebäudes gegenüber dem geplanten Neubaugebiet „Rechener Park West“ gefragt und wissen wollen, welche Möglichkeiten die Stadt für eine neue Nutzung sieht.
Leerstand seit Oktober 2024 bekannt
Die Verwaltung bestätigte, dass ihr der Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft bekannt ist. Das Gebäude wird seit Oktober 2024 nicht mehr genutzt und soll veräußert werden. Es steht – mit Ausnahme des östlichen Gebäudeflügels – unter Denkmalschutz. Eine Nachnutzung des bedeutenden Gebäudes in Wiemelhausen ist auch für die Stadtverwaltung von Interesse.
Gespräche mit Kaufinteressenten laufen
Die Stadt hat bereits in jüngster Vergangenheit mit potenziellen Kaufinteressenten Gespräche geführt. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnraum ist eine Aktivierung der Gesamtliegenschaft zur Umnutzung zu Wohnen wünschenswert. Die bisherigen Gespräche mit Interessenten liefen alle in diese Richtung.
Die Verwaltung berät dabei hinsichtlich der planungs-, bauordnungs-, wohnraumförder- sowie denkmalrechtlichen Fragestellungen. Sollte das Gebäude noch länger leerstehen, würde aus denkmalfachlicher Sicht der Schutz der Bausubstanz geprüft und notwendigenfalls angeordnet werden.
Denkmalrechtliches Vorkaufsrecht wird geprüft
Im Zuge eines anstehenden Kaufvertrages wird im Rahmen des Denkmalschutzes das Vorkaufsrecht geprüft werden. Nach heutigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt Anwendung finden wird, solange der Erwerber den Erhalt und einen denkmalgerechten Umgang mit der Immobilie zusichert.
Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten erforderlich
Für die Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude zu bezahlbarem Wohnraum sind laut Verwaltung mehrere Faktoren erforderlich. Es braucht in der Regel eine Kombination aus Wohnraumförderung, Denkmalförderung und steuerlichen Anreizen. Gleichzeitig müssen pragmatische Lösungen gefunden werden, die sowohl dem Denkmalschutz als auch den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht werden.
Die Verwaltung ist bemüht, die Entwicklung und Umnutzung des historischen, denkmalgeschützten Gebäudes durch einen neuen Eigentümer zu begleiten.
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