Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 10.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 09.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum fungiert nicht als Mietpartei für Leistungsempfänger in prekären Wohnquartieren und hat daher keine mietrechtlichen Handhaben gegenüber problematischen Vermietern. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktionen SPD, Grüne und Linke hervor.
Anfrage zu prekären Wohnsituationen
Die drei Fraktionen hatten sich nach der Rolle der Stadt in problematischen Mietquartieren erkundigt. Konkret ging es um die Terrassenhäuser an der Girondelle, das Unicenter sowie die Wohnquartiere Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg. In diesen Bereichen bestehen laut Anfrage seit Jahren prekäre Wohnsituationen durch systematische Vernachlässigung der Vermieter.
Die Probleme umfassen:
- Heizungsausfälle
- Schimmel- und Ungezieferbefall
- Mängel in der baulichen und sanitären Substanz
- Überzogene Mietnebenkosten
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenStadt ist nicht Mietpartei
Das Amt für Soziales stellte klar, dass die Stadt bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II, XII oder AsylbLG erhalten, nicht als mietende Partei fungiert. Die Mieten werden lediglich als „Kosten für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Dadurch entstehen für die Stadt keine mietvertraglichen Rechte und Pflichten. Diese obliegen ausschließlich der anmietenden Person.
Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Bei der Vorlage von Nebenkostenabrechnungen durch Leistungsempfänger prüft die Verwaltung diese nach leistungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die Prüfpunkte umfassen:
- Vertragliche Grundlage für die Abrechnung
- Einhaltung der gesetzlichen 12-Monats-Frist
- Zutreffende Anwendung der Umlagemaßstäbe
- Zulässige Kostenpositionen
- Nachvollziehbarkeit der Abrechnung
- Plausibilität einzelner Positionen
Bei Unstimmigkeiten wird die leistungsberechtigte Person aufgefordert, ergänzende Angaben beim Vermieter anzufordern oder eine Korrektur zu verlangen. Bei Bedarf kann ein Beratungsschein für den Mieterverein ausgestellt werden.
Keine mietrechtlichen Möglichkeiten
Da die Stadt nicht Mietpartei ist, verfügt sie über keine mietrechtlichen Möglichkeiten, um auf Vermietungsunternehmen einzuwirken oder systematische Mängel anzusprechen.
Kooperation mit Wohnungsaufsicht
Das Amt für Soziales kooperiert mit der städtischen Wohnungsaufsicht. Werden dem Sozialamt erhebliche Mängel in Mietobjekten bekannt, erfolgt eine entsprechende Information an die Wohnungsaufsicht.
Unterlagen
- Anfrage (20260717)
Stadt als Mietpartei in prekären Mietquartieren (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem - Antwort der Verwaltung (20260946)
Stadt als Mietpartei in prekären Mietquartieren (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem