Schlagwort: Problemimmobilien

  • Verwaltung erklärt Rolle bei problematischen Mietquartieren in Bochum-Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum fungiert nicht als Mietpartei für Leistungsempfänger in prekären Wohnquartieren und hat daher keine mietrechtlichen Handhaben gegenüber problematischen Vermietern. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktionen SPD, Grüne und Linke hervor.

    Anfrage zu prekären Wohnsituationen

    Die drei Fraktionen hatten sich nach der Rolle der Stadt in problematischen Mietquartieren erkundigt. Konkret ging es um die Terrassenhäuser an der Girondelle, das Unicenter sowie die Wohnquartiere Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg. In diesen Bereichen bestehen laut Anfrage seit Jahren prekäre Wohnsituationen durch systematische Vernachlässigung der Vermieter.

    Die Probleme umfassen:

    • Heizungsausfälle
    • Schimmel- und Ungezieferbefall
    • Mängel in der baulichen und sanitären Substanz
    • Überzogene Mietnebenkosten

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    Stadt ist nicht Mietpartei

    Das Amt für Soziales stellte klar, dass die Stadt bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II, XII oder AsylbLG erhalten, nicht als mietende Partei fungiert. Die Mieten werden lediglich als „Kosten für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt.

    Dadurch entstehen für die Stadt keine mietvertraglichen Rechte und Pflichten. Diese obliegen ausschließlich der anmietenden Person.

    Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

    Bei der Vorlage von Nebenkostenabrechnungen durch Leistungsempfänger prüft die Verwaltung diese nach leistungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die Prüfpunkte umfassen:

    • Vertragliche Grundlage für die Abrechnung
    • Einhaltung der gesetzlichen 12-Monats-Frist
    • Zutreffende Anwendung der Umlagemaßstäbe
    • Zulässige Kostenpositionen
    • Nachvollziehbarkeit der Abrechnung
    • Plausibilität einzelner Positionen

    Bei Unstimmigkeiten wird die leistungsberechtigte Person aufgefordert, ergänzende Angaben beim Vermieter anzufordern oder eine Korrektur zu verlangen. Bei Bedarf kann ein Beratungsschein für den Mieterverein ausgestellt werden.

    Keine mietrechtlichen Möglichkeiten

    Da die Stadt nicht Mietpartei ist, verfügt sie über keine mietrechtlichen Möglichkeiten, um auf Vermietungsunternehmen einzuwirken oder systematische Mängel anzusprechen.

    Kooperation mit Wohnungsaufsicht

    Das Amt für Soziales kooperiert mit der städtischen Wohnungsaufsicht. Werden dem Sozialamt erhebliche Mängel in Mietobjekten bekannt, erfolgt eine entsprechende Information an die Wohnungsaufsicht.

  • Verwaltung informiert über Pläne für ehemaliges Hotel Decker in Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fragen zum leerstehenden Gebäude an der Castroper Straße Ecke Josephinenstraße beantwortet. Das Objekt befindet sich laut Verwaltung in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess mit geplanter Neubebauung für Wohnzwecke.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hatte sich nach den aktuellen Besitzverhältnissen und möglichen Entwicklungsplänen für das seit Jahren leerstehende ehemalige Hotel Decker erkundigt. Das eingezäunte Gebäude sorgt aufgrund von Vermüllung in der Nachbarschaft für Beschwerden.

    Immobilie im Verkaufsprozess

    Das Objekt an der Castroper Straße 263 Ecke Josephinenstraße gehört derzeit einer Immobilien-Gesellschaft. Nach Auskunft der Eigentümer befindet sich das Grundstück in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess. Geplant ist der Abriss des bestehenden Gebäudes und eine Neubebauung zu Wohnzwecken.

    Beim Bauordnungsamt liegen aktuell keine entsprechenden Anträge vor.

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    Keine Einstufung als Problemimmobilie

    Das Gebäude ist im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst, aber nicht als Problemimmobilie eingestuft. Eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt ergab, dass keine wesentlichen Baumängel an der Gebäudekubatur bestehen.

    Verkehrssicherung gewährleistet

    Das Grundstück ist zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die Eigentümer kommen damit ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nach. Es besteht laut Verwaltung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

    Das Objekt wird weiterhin regelmäßig vor Ort überprüft. Aufgrund der genannten Punkte sei ein Einschreiten der Verwaltung aktuell nicht begründet.

  • SPD-Fraktion fragt nach Problemimmobilie und Verkehrssicherheit in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid erkundigt sich nach dem Zustand der Immobilie Weststraße 174 und den Sicherheitsmaßnahmen im Gehwegbereich. Das Gebäude zeigt deutliche Vernachlässigungserscheinungen, der Gehweg ist durch Absperrungen eingeschränkt.

    Vernachlässigter Zustand und Sicherheitsrisiken

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid um Fraktionsvorsitzenden Thomas Dißelbeck macht in ihrer Anfrage auf den vernachlässigten baulichen Zustand der Immobilie Weststraße 174 aufmerksam. Das Gebäude wirkt ungenutzt, weist beschädigte Fassadenteile und unzureichend gesicherte Fenster auf. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich Laubanhäufungen, Schutt, Glassplitter, Baureste und sonstige Ablagerungen, die teilweise unter Blättern verdeckt sind.

    Der Gehwegbereich ist durch Absperrbaken und mobile Baustellenabsperrungen gesichert, aber dadurch erheblich eingeschränkt. Die Fraktion sieht besondere Risiken für Kinder und Jugendliche, die durch offene oder ungesicherte Bereiche angezogen werden könnten.

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    Fragen an die Verwaltung

    Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

    • Seit wann ist der Verwaltung der Zustand der Immobilie bekannt und wie bewertet sie die aktuelle Gefahrenlage für den Gehwegbereich?
    • Welche Maßnahmen wurden bisher gegenüber dem Eigentümer sowie zur Sicherung, Reinigung und Gefahrenabwehr veranlasst?
    • Warum bestehen trotz vorhandener Absperrungen weiterhin erkennbare Risiken durch Schutt, Glassplitter, Müll, Laubanhäufungen und beschädigte Gebäudeteile?
    • Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung, um Gefahren für Fußgänger sowie für Kinder und Jugendliche auszuschließen?
    • Wann ist mit einer sicheren und barrierearmen Wiederherstellung des Gehwegs zu rechnen und gleichzeitig die Weststraße wieder vollständig nutzbar zu machen?

    Ziel: Sichere Nutzung des Gehwegs

    Die SPD-Fraktion betont in ihrer Begründung, dass die vorhandenen Absperrungen zeigen, dass die Problemlage grundsätzlich erkannt wurde. Dennoch bestehen weiterhin sichtbare Risiken. Ziel der Anfrage ist eine kurzfristige Klärung, wie die Gefahrenlage wirksam beseitigt und der Gehweg sowie die Weststraße insgesamt wieder sicher nutzbar gemacht werden können.

  • Grüne fragen nach leerstehenden Wohnungen über Aldi-Markt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest will wissen, warum vier Wohnungen über dem Aldi-Markt an der Hattinger Straße offenbar nicht vermietet werden. Die Wohnungen entstanden als Auflage bei der Baugenehmigung.

    Wohnungen als Bedingung für Markt-Genehmigung

    Bei der Errichtung des Aldi-Markts an der Hattinger Straße 620-632 hatte die Stadt den Bau von Wohnungen im ersten Obergeschoss zur Bedingung gemacht. Diese Auflage war sowohl in den Bebauungsplan als auch in die Baugenehmigung eingeflossen und wurde von der Bezirksvertretung und dem Rat beschlossen.

    Tatsächlich entstanden vier kleine Wohnungen im ersten Obergeschoss des Gebäudes. Allerdings ist laut der Grünen-Anfrage nicht ersichtlich, ob und wann diese Wohnungen vermietet werden sollen.

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    Nachfrage wegen angespanntem Wohnungsmarkt

    Angesichts des „aktuell schwierigen Mietwohnungsmarktes in Bochum“ mit wenigen Angeboten und großer Nachfrage will die Fraktion von der Verwaltung wissen:

    • Ob der Verwaltung die Tatsache des offenbar leerstehenden Wohnraums bekannt ist
    • Welche Möglichkeiten bestehen, die tatsächliche Vermietung der Wohnungen einzufordern

    Die Anfrage stammt von Monika Engel für die Grünen-Fraktion und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Antwort der Verwaltung.

  • Verwaltung informiert über Abriss des Gutes Marmelshagen in Hofstede

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Auskunft über den aktuellen Stand beim Abriss des ehemaligen Gutes Marmelshagen in Hofstede gegeben. Die SPD-Fraktion hatte nach dem Sachstand und den Zukunftsplänen für das Grundstück gefragt.

    Abriss wurde im November 2025 angezeigt

    Der beabsichtigte Gebäudeabbruch wurde dem Bauordnungsamt im November 2025 angezeigt. Ab Dezember 2025 bestand für den Eigentümer die Möglichkeit, mit den Arbeiten zu beginnen. Bei der geplanten Gebäudebeseitigung handelt es sich um eine nicht genehmigungspflichtige Maßnahme nach § 62 Abs. 3 BauO NRW.

    Die Umsetzung vor Ort erfolgte mit geringem zeitlichen Verzug, so dass der Maßnahmenbeginn erst ab Februar 2026 erkennbar war. Der vollständige Abschluss der Arbeiten wird in Kürze erwartet.

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    Keine Bauvoranfragen eingegangen

    Die aktuellen Planungen des Eigentümers sind der Verwaltung nicht bekannt. Dem Bauordnungsamt liegen keine Bauvoranfragen vor, es wurden auch keine Genehmigungen erteilt.

    Rechtliche Grundlage für Neubebauung

    Das Gebiet ist nicht über einen Bebauungsplan erschlossen. Entsprechend der Baunutzungsverordnung sind in reinen Wohngebieten folgende Nutzungen planungsrechtlich zulässig:

    • Wohngebäude
    • Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen

    Ausnahmsweise können zugelassen werden:

    • Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes
    • Sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke

    Das Gebiet ist nicht durch klar abgegrenzte, überbaubare Grundstücksflächen geprägt. Eine größere Bautiefe und damit Ausnutzung des Grundstücks scheint möglich zu sein, der genaue Umfang lässt sich aber nicht eindeutig aus der Umgebungsbebauung ableiten.

    Hintergrund der Anfrage

    Das ehemalige Gut Marmelshagen an der Adresse Marmelshagen 12 befand sich seit Jahren in einem schlechten Zustand und war als Problemimmobilie im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die SPD-Fraktion hatte bereits mehrfach in parlamentarischen Beratungen auf das Objekt hingewiesen, zuletzt mit einer Anfrage im Juni 2025.

    Auf die Frage, warum die Verwaltung nicht proaktiv über den Abriss informiert hatte, verwies diese auf einen bereits angekündigten mündlichen Sachstandsbericht zum Thema Problemimmobilien im Ausschuss für Planung und Grundstücke, der auch Informationen zum Objekt Marmelshagen 12 beinhalten wird.

  • Verwaltung sieht keine rechtlichen Möglichkeiten gegen Rohbau an der Wittener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum kann nach eigenen Angaben nicht gegen den seit über zehn Jahren unvollendeten Rohbau an der Kreuzung Wittener Straße/Goystraße eingreifen. Die Verwaltung begründet dies mit einer gültigen Baugenehmigung und kontinuierlichen Baufortschritten.

    SPD-Fraktion fragt nach Eingriffsmöglichkeiten

    Die SPD-Ratsfraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 nach Möglichkeiten gefragt, gegen den privatwirtschaftlichen Rohbau an der Kreuzung Wittener Straße/Goystraße vorzugehen. Das Gebäude befindet sich seit über zehn Jahren im Rohbauzustand und wird durch gelegentliche, teils geringfügige Baumaßnahmen als Baustelle aufrechterhalten.

    Die Fraktion wollte wissen, ob baurechtliche oder bauordnungsrechtliche Instrumente zur Verfügung stehen und ob das Gebäude als Problemimmobilie eingestuft werden könne.

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    Gebäude im Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst

    Die Verwaltung bestätigte, dass das Objekt Wittener Straße 230 Ecke Goystraße im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst ist. Aufgrund der kontinuierlich fortgeführten Bauarbeiten sei es jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft.

    Die letzte Bauüberwachung mit Bauherrschaft und Bauleiterin fand am 23. Juli 2025 statt. Bei der jüngsten Ortsbesichtigung am 9. Januar 2026 konnte gegenüber der vorherigen Kontrolle vom 12. August 2025 ein Baufortschritt festgestellt werden.

    Rechtsgültige Baugenehmigung verhindert Eingriff

    Nach Darstellung der Verwaltung liegt für das Vorhaben eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Diese gewähre das Recht zu bauen, verpflichte jedoch nicht dazu. Baurechtlich sei keine Frist vorgesehen, in der ein Bauvorhaben abgeschlossen werden müsse.

    Gemäß § 75 der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen erlische die Baugenehmigung erst, wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden sei. Da baurechtlich keine Verstöße vorlägen, habe die Stadt keine Möglichkeit einzugreifen.

    Baugebot und andere Instrumente nicht anwendbar

    Die von der SPD-Fraktion angesprochenen rechtlichen Instrumente seien nicht anwendbar:

    • Ein Baugebot nach § 176 BauGB erfordere die Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der hier nicht vorliege
    • Rückbau- oder Entsiegelungsgebote seien ebenfalls nur bei Vorliegen eines B-Plans möglich
    • Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten sowie § 85 BauGB müsse eine vertiefte Prüfung am konkreten Objekt erfolgen, diese könne nicht kurzfristig beantwortet werden

    Keine bauordnungsrechtlichen Handhaben

    Bauordnungsrechtlich gebe es keine Eingriffsmöglichkeiten, da die Baugenehmigung ordnungsgemäß erteilt worden sei. Novellierungen der Landesbauordnung seien nicht maßgebend, ein „Schönheitsgebot“ komme nicht in Betracht.

    Auch das Wohnraumstärkungsgesetz NRW greife nicht, da es nur bei bewohnbaren Objekten mit bestehenden Mietverhältnissen anwendbar sei.

    Förderprogramme nicht verfügbar

    Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sei nur in politisch beschlossenen Stadterneuerungsgebieten möglich, was hier nicht der Fall sei. Aus der Landeswohnraumförderung könnten keine Förderbausteine genutzt werden, insbesondere nicht nach bereits erfolgtem Maßnahmenbeginn.

    Die Stadt sehe sich auch nicht in der Lage, über die Vermittlung von Käufern oder anderen Anreizen den Eigentümer zum Weiterbau zu bewegen.

  • Leerstehendes Verwaltungsgebäude in der Hunscheidtstraße soll zu Wohnraum werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum kennt den Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft in der Hunscheidtstraße und führt bereits Gespräche mit potenziellen Käufern über eine Umnutzung zu Wohnzwecken. Das denkmalgeschützte Gebäude steht seit Oktober 2024 leer.

    Die Partei DIE LINKE hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach dem Leerstand des Gebäudes gegenüber dem geplanten Neubaugebiet „Rechener Park West“ gefragt und wissen wollen, welche Möglichkeiten die Stadt für eine neue Nutzung sieht.

    Leerstand seit Oktober 2024 bekannt

    Die Verwaltung bestätigte, dass ihr der Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft bekannt ist. Das Gebäude wird seit Oktober 2024 nicht mehr genutzt und soll veräußert werden. Es steht – mit Ausnahme des östlichen Gebäudeflügels – unter Denkmalschutz. Eine Nachnutzung des bedeutenden Gebäudes in Wiemelhausen ist auch für die Stadtverwaltung von Interesse.

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    Gespräche mit Kaufinteressenten laufen

    Die Stadt hat bereits in jüngster Vergangenheit mit potenziellen Kaufinteressenten Gespräche geführt. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnraum ist eine Aktivierung der Gesamtliegenschaft zur Umnutzung zu Wohnen wünschenswert. Die bisherigen Gespräche mit Interessenten liefen alle in diese Richtung.

    Die Verwaltung berät dabei hinsichtlich der planungs-, bauordnungs-, wohnraumförder- sowie denkmalrechtlichen Fragestellungen. Sollte das Gebäude noch länger leerstehen, würde aus denkmalfachlicher Sicht der Schutz der Bausubstanz geprüft und notwendigenfalls angeordnet werden.

    Denkmalrechtliches Vorkaufsrecht wird geprüft

    Im Zuge eines anstehenden Kaufvertrages wird im Rahmen des Denkmalschutzes das Vorkaufsrecht geprüft werden. Nach heutigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt Anwendung finden wird, solange der Erwerber den Erhalt und einen denkmalgerechten Umgang mit der Immobilie zusichert.

    Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten erforderlich

    Für die Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude zu bezahlbarem Wohnraum sind laut Verwaltung mehrere Faktoren erforderlich. Es braucht in der Regel eine Kombination aus Wohnraumförderung, Denkmalförderung und steuerlichen Anreizen. Gleichzeitig müssen pragmatische Lösungen gefunden werden, die sowohl dem Denkmalschutz als auch den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht werden.

    Die Verwaltung ist bemüht, die Entwicklung und Umnutzung des historischen, denkmalgeschützten Gebäudes durch einen neuen Eigentümer zu begleiten.

  • Stadt antwortet auf CDU-Anfrage zu sanierungsbedürftigen Immobilien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu Problemimmobilien geantwortet. Von 13 bekannten Problemimmobilien im Stadtgebiet befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum. Für die Immobilienunterhaltung sind 10,7 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt.

    Die CDU-Fraktion hatte nach dem Fall der geräumten Immobilie „Auf den Holln 1-3“ nachgefragt, wie die Stadt mit sanierungsbedürftigen Gebäuden umgeht. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude musste aufgrund erheblicher bau- und brandschutztechnischer Mängel geräumt werden.

    13 Problemimmobilien im städtischen Kataster

    Das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster weist aktuell 13 sogenannte Problemimmobilien im Stadtgebiet aus. Davon befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum, die jedoch nur nachrichtlich im Kataster geführt werden.

    Die Verwaltung betont, dass es sich bei den städtischen Objekten nicht um Problemimmobilien im eigentlichen Sinne handelt. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe im Gegensatz zu anderen Problemimmobilien nicht. Für diese Objekte seien Folgemaßnahmen wie Überplanung, Abbruch oder Verkauf vorgesehen.

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    Verwaltungsinterne Koordination

    Bei städtischen Immobilien erfolgt die Abstimmung über verwaltungsinterne Strukturen. Der regelmäßige Austausch zwischen Bauordnungsamt, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sowie den Zentralen Diensten sei sichergestellt.

    Verkehrssicherungspflicht wird eingehalten

    Für vermietete städtische Immobilien wird die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht in allen Fällen eingehalten. Notwendige Maßnahmen zur Gebäudesicherung seien durchgeführt worden.

    10,7 Millionen Euro für Immobilienunterhaltung

    Im Haushaltsjahr 2025 sind rund 10,7 Millionen Euro für die Unterhaltung städtischer Immobilien veranschlagt. Eine separate Aufschlüsselung für denkmalgeschützte Gebäude lasse sich jedoch nicht vornehmen, so die Verwaltung.

  • Verdacht auf Schrottimmobilie in Wattenscheid: Gebäude wird beobachtet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt hat ein Eckhaus an der Steinhausstraße/Sommerdellenstraße auf mögliche Verwahrlosung überprüft. Nach einer Ortsbesichtigung wurde das Gebäude zur Beobachtung in das Verdachtsimmobilien-Kataster aufgenommen, jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft.

    Anfrage wegen Abfall und Verwahrlosung

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 hatte FDP-Vertreter Dr. Rolf Heyer auf das Eckhaus in Höhe der ehemaligen Asthmabrücke aufmerksam gemacht. Das Gebäude stehe bereits länger leer, Abfall und Gerümpel lägen meterhoch in der Einfahrt und im Hof bis an die Nachbarn heran. Heyer warnte vor möglichen Umweltgefahren durch Kühlschränke und Ungezieferbefall.

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    Umfangreiche Renovierungsarbeiten festgestellt

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat die Immobilie Steinhausstraße 65 daraufhin vor Ort überprüft. Bei der Besichtigung stellten die Mitarbeiter fest, dass dort aktuell umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

    Eigentümer zur Entsorgung aufgefordert

    Die problematische Situation auf dem Hof des Grundstücks war dem zuständigen Fachamt bereits bekannt. Der Grundstückseigentümer wurde schriftlich zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle aufgefordert. Zusätzlich wurde die Entsorgung in direkten Gesprächen mit den Beteiligten erörtert.

    Das Gebäude wurde zur weiteren Beobachtung in das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster eingetragen, eine Einstufung als Problemimmobilie erfolgte jedoch nicht.

  • Problemimmobilie Auf dem Dahlacker: Verwaltung erklärt Verzögerungen bei Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet Fragen der SPD-Fraktion zur ehemaligen Gaststätte „Haus Budde“ in Riemke. Trotz erteilter Baugenehmigung verzögert sich der Baubeginn wegen fehlender bautechnischer Nachweise.

    Auflagen für Eigentümer festgelegt

    Das Bauordnungsamt hat den Eigentümern der Problemimmobilie Auf dem Dahlacker 43-45 konkrete Auflagen erteilt. Die Baugenehmigung vom 27. November 2024 setzt den Baubeginn für den 3. Februar 2025 fest. Bis zum 20. Januar 2025 müssen alle erforderlichen bautechnischen Nachweise vorgelegt werden. Die Fertigstellung ist bis zum 31. Januar 2027 vorgeschrieben. Zusätzlich muss vor Gebäude Nr. 43 ein Gerüst zur Gefahrenabwehr aufgestellt werden.

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    Verzögerungen durch fehlende Nachweise

    Die Verwaltung kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Auflagen. Bei den vorgeschriebenen bautechnischen Nachweisen, die größtenteils von staatlich anerkannten Prüfsachverständigen erstellt werden müssen, kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Diese liegen nun jedoch fast vollständig vor.

    Für die Liegenschaft Nr. 43 konnte bereits teilweise der Baubeginn gestattet werden. Aus der Bewertung der bautechnischen Nachweise ergab sich die Notwendigkeit eines Nachtrags zur erteilten Baugenehmigung. Der erforderliche Bauantrag wurde am 7. Dezember 2025 eingereicht, war jedoch unvollständig.

    Keine Aufhebung der Baugenehmigung geplant

    Die Nichterfüllung der Auflagen führt nicht zur Aufhebung der rechtmäßig erteilten Baugenehmigung. Stattdessen würde die Ordnungsbehörde die Auflagen vollstrecken. Der ursprünglich geplante Baubeginn musste jedoch verschoben werden, da nicht alle bautechnischen Nachweise vorlagen.

    Die nächste Kontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt aufgrund der Schließungszeit der Verwaltung Mitte bis Ende Januar 2026.