Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 13.11.2025 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung hat Bedenken von Anwohnern zerstreut: Die im Bebauungsplan festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche zwischen den Grundstücken Großer Einberg 13b und 13c wird wie geplant angelegt. Der Investor hat sich vertraglich zur Umsetzung verpflichtet.
Die SPD-Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Mitte die Sorgen der Anwohner aufgegriffen, wonach der Investor die Grünfläche möglicherweise nicht realisieren werde. In ihrer schriftlichen Antwort stellt die Verwaltung nun klar: Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht vorgesehen.
Städtebaulicher Vertrag sichert Umsetzung
Mit der Bollmann Bauen und Wohnen GmbH wurde ergänzend zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser verpflichtet den Investor zur Herrichtung und dauerhaften Unterhaltung der Gemeinschaftsgrünfläche entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan. Geplant ist eine Grünfläche mit naturnah gestalteten Spielmöglichkeiten.
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Die Verzögerung hat einen praktischen Grund: Das Areal wird noch bis Herbst 2027 als Baustelleneinrichtung genutzt. Erst danach soll die Anlage der Grünfläche erfolgen. Die Firma Bollmann werde die Anlieger über den zeitlichen Ablauf informieren, heißt es in der Vorlage.
Durchsetzungsmöglichkeiten der Stadt
Sollte der Bebauungsplan nicht umgesetzt werden, könnte die Verwaltung ein ordnungsbehördliches Verfahren einleiten. Eine Befreiung von Festsetzungen ist nach dem Baugesetzbuch nur unter strengen Voraussetzungen möglich – etwa bei Gründen des Allgemeinwohls oder unbeabsichtigten Härten.
Die Bezirksvertretungen Mitte und Süd nehmen die Antwort in ihren November-Sitzungen zur Kenntnis.
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