Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Linksfraktion wirft der Stadtverwaltung vor, das denkmalgeschützte Gebäude „Villa Kunterbunt“ rechtswidrig verfallen gelassen zu haben. In einer Anfrage kritisiert sie die Räumung des seit Jahrzehnten genutzten Subkultur-Zentrums und fordert Antworten zu den Brandschutzmängeln und künftigen Plänen.
Die Villa Kunterbunt an der Adresse Auf den Holln 1-3 wurde nach monatelangem Tauziehen geräumt. Das seit Juli 1991 unter Denkmalschutz stehende Gebäude war über vier Jahrzehnte ein zentraler Ort der Subkultur im Ruhrgebiet. Die Räumung erfolgte aufgrund von Brandschutzmängeln.
Kritik an städtischem Vorgehen
Die Linksfraktion sieht in dem Vorgehen ein „massives städtisches Versagen“. Sie kritisiert, dass die Stadt als Eigentümerin das Gebäude rechtswidrig verfallen ließ, nur um jetzt eine vermeintliche Unbewohnbarkeit festzustellen. Auch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hatte in einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 kritisiert, dass die Stadt eigene Wohnhäuser verkommen lasse.
Der Rechtsanwalt der Villa hatte darauf verwiesen, dass Ordnungsverfügungen nur dazu berechtigen, eine Nutzung zu untersagen, bis Gefahren beseitigt sind – nicht jedoch die Räumung von Habseligkeiten, da die Berechtigung zum Bewohnen weiterhin fortbestehe.
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In ihrer Anfrage will Die Linke unter anderem wissen, seit wann der Stadt die Instandhaltungs- und Brandschutzmängel bekannt sind und wie sie rechtfertigt, jahrelang ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen zu sein. Weitere Fragen betreffen die langfristigen Pläne mit dem Gebäude und mögliche Verkaufsabsichten.
Kaufangebot für einen Euro
Die Stadt hatte am 15. Dezember 2025 ein Kaufangebot für einen Euro unterbreitet, verbunden mit einer dreijährigen Frist zur Restaurierung und der Bedingung, dass alle Sanierungsmaßnahmen nur in Absprache mit Stadt und Denkmalbehörde durchgeführt werden dürfen.
Die Linke fragt auch, wie sichergestellt werden soll, dass die derzeitigen Bewohner nach einer Sanierung wieder einziehen können und ob eine Erbpacht-Lösung erwogen wurde. Zudem will sie wissen, welche Maßnahmen die Stadt künftig ergreift, um zu verhindern, dass städtischer Wohnraum fahrlässig oder gezielt „verwahrlost“.
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