Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB) |
| 11.03.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt will die neuen Instrumente des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nutzen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Der Rat soll am 19. März über die Anwendung entscheiden und Zuständigkeiten auf Ausschuss und Verwaltung übertragen.
Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – umgangssprachlich „Wohnungsbauturbo“ – soll in Bochum angewendet werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 19. März dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Neue Möglichkeiten für Wohnungsbau
Das Gesetz ermöglicht es, Genehmigungen für Vorhaben zu erteilen, die bislang planungsrechtlich unzulässig waren oder der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedurft hätten. Konkret geht es um erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen, Abweichungen vom Einfügungs-Gebot im Innenbereich sowie die Genehmigung ganzer Baugebiete ohne vorherigen Bebauungsplan.
Die Regelung des § 246e BauGB ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.
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Jetzt abonnierenGestaffelte Zuständigkeiten geplant
Da die Anwendung der neuen Instrumente die Zustimmung des Rates erfordert, schlägt die Verwaltung vor, diese Zuständigkeit je nach Bedeutung und Umfang der Vorhaben zu übertragen:
- Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung oder größeren Umfangs (ab etwa 1 Hektar) sollen vom Ausschuss für Planung und Grundstücke entschieden werden
- Bei der Entwicklung ganzer Baugebiete außerhalb von Bebauungsplänen beschließt der Ausschuss über den städtebaulichen Entwurf, die Verwaltung stimmt den einzelnen Bauanträgen zu
- Alle anderen Vorhaben sollen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen
Rahmenbedingungen und Ausnahmen
Der Wohnungsbauturbo soll grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Gemeinsamen Flächennutzungsplan für Wohnungsbau dargestellt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke.
In Industrie- und Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, um Betriebe nicht durch Wohnnutzungen einzuschränken. In Gewerbegebieten sind in Randlagen zu Wohnbauflächen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Bedingungen für Zustimmung
Die Zustimmung kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden, darunter die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen, Gestaltung nach Bochumer Grundsätzen sowie ökologischer Ausgleich.
Beschlossene Entwicklungskonzepte wie städtebauliche Rahmenpläne oder das Handlungskonzept Wohnen sollen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.
Evaluierung vorgesehen
Die Verwaltung soll jährlich eine Evaluierung durchführen und dem Rat darüber berichten. Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.
Vor der Ratsentscheidung beraten der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März über die Vorlage.
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