Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
Die Stadt antwortet auf eine Anfrage der Grünen zum geplanten Schwimmbad im Südpark. Ein Anwohner klagt gegen das Projekt – die Berufung liegt beim Oberverwaltungsgericht. Der Bauantrag soll dennoch im Sommer eingereicht werden.
Berufungsverfahren ohne festen Zeitplan
Das geplante Schwimmbad im Südpark als Ersatz für das abgerissene Höntroper Bad steht weiterhin unter rechtlichem Vorbehalt. Ein Anwohner der Straße „In der Mark“ hatte gegen den Ratsbeschluss geklagt und nach der Abweisung in erster Instanz Berufung eingelegt.
Aktuell befindet sich das Verfahren in der Zulassungsprüfung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann die Verwaltung derzeit nicht angeben.
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Jetzt abonnierenZwei Szenarien für den weiteren Verlauf
Je nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Wird die Berufung nicht zugelassen, wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig und die WasserWelten Bochum GmbH erhält Planungssicherheit. Bei einer Zulassung der Berufung käme es zu einer erneuten inhaltlichen Verhandlung, was den Zeitplan weiter belasten könnte.
Weitere Klagemöglichkeiten bestehen
Selbst nach Abschluss der aktuellen Klage gegen den Bauvorbescheid besteht für den Anwohner die Möglichkeit, anschließend gegen eine erteilte Baugenehmigung vorzugehen. Dies stellt ein zusätzliches Risiko für das Projekt dar.
Planung läuft parallel weiter
Trotz der rechtlichen Unsicherheiten arbeitet die WasserWelten Bochum GmbH intensiv mit einem Totalübernehmer zusammen. Derzeit läuft die Detailplanung. Als nächster Meilenstein ist die Einreichung des Bauantrags für Mai oder Juni 2026 geplant.
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