Stadt lehnt Zebrastreifen am Friedhof Stockum ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
dagegen: 3 (Linke, UWG:FB)
dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, AfD)
Enthaltungen: 0

Die Verwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einen Bürgerantrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Stockumer Straße abzulehnen. Die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen seien ausreichend.

Ein Bürger hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, auf Höhe der Münsterlinde am Friedhofseingang einen Zebrastreifen einzurichten. Das Tiefbauamt sieht dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.

Voraussetzungen nicht erfüllt

Nach Einschätzung der Verwaltung fehlen die notwendigen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg. Die Stockumer Straße sei in diesem Abschnitt bereits mit Tempo 30 ausgewiesen, zudem sorge eine bauliche Fahrbahnverengung für reduzierte Geschwindigkeiten. Ein Zebrastreifen komme laut Straßenverkehrsordnung nur in Betracht, wenn Fußgänger die Straße sonst nicht sicher überqueren können.

Keine Unfälle bekannt

Die Polizei habe keine Hinweise auf Unfälle oder sonstige Vorkommnisse mit Fußgängerbeteiligung an der Stelle. Auch werde der Friedhof nach Erkenntnissen der Verwaltung weder als Schulweg noch als Spielroute von Kindern aus dem nahegelegenen Wohngebiet genutzt.

Laufender Verkehrsversuch wird beobachtet

Die Stadt verweist auf den seit März 2025 laufenden Verkehrsversuch „Schulstraße“ an der Rudolf-Steiner-Schule. Die Hochschule Bochum evaluiere dabei auch die Auswirkungen auf umliegende Straßenbereiche. Bislang seien keine negativen Erkenntnisse über Querungen am Friedhofseingang bekannt.

Als Kompromiss will die Verwaltung die vorhandenen Leitbaken durch halbhohe Ausführungen ersetzen, um die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Autofahrern zu verbessern.

Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

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