Schlagwort: Agentur für Arbeit

  • Stadt schlägt Mitglieder für Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung bereitet die Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum für die XVIII. Legislaturperiode vor. Der Rat soll drei Vertreter vorschlagen, wobei einer bereits benannt ist.

    Hintergrund der Neuberufung

    Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.

    Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.

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    Aufteilung der Sitze

    Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.

    Vorgeschlagene Kandidaten

    Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.

    Rechtliche Anforderungen

    Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.

    Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Neue Mitglieder für Ausschuss zu anzeigepflichtigen Entlassungen benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt schlägt für die XVIII. Legislaturperiode neue Vertreter für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit vor. Die bisherigen Mitglieder scheiden mit Ende der XVII. Legislaturperiode aus dem Gremium aus.

    Neuberufung wird notwendig

    Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.

    Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.

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    Personalvorschlag der Stadt

    Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:

    Ordentliches Mitglied:

    • Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)


    Stellvertretende Mitglieder:
    • Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

    • Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen


    Aufgaben des Ausschusses

    Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen – je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.

    Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.