Schlagwort: Bodenpolitik

  • SPD und Grüne fordern Erbbaurecht für Mehrfamilienhäuser im Bezirk Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (CDU)
    Dagegen:4 (AfD)Dafür 12 (SPD, Grüne, Linke)Siehe auch Protokollierung zu TOP 1.6

    Die SPD- und Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost wollen die städtische Bodenpolitik konsequent umsetzen und beantragen für vier Grundstücke die Vergabe im Erbbaurecht statt Verkauf. Zusätzlich soll an der Krachtstraße/Adrianistraße ein Mehrfamilienhaus mit altengerechtem Wohnen entstehen.

    Erbbaurecht für vier Grundstücke gefordert

    In einem gemeinsamen Änderungsantrag zur Bezirksvertretungssitzung am 4. März 2026 fordern SPD und Grüne die Anwendung der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik. Diese sieht vor, städtische Grundstücke bevorzugt im Erbbaurecht zu vergeben statt zu verkaufen.

    Konkret betroffen sind die Grundstücke „Auf dem Helwe 10“, „Krachtstraße/Hölterweg“, „Krachtstraße/Adrianistraße“ und „Langendreerstraße 10“. Die Fraktionen argumentieren, dass die bereits 2021 beschlossenen Vergabekriterien auch für Grundstücke gelten sollten, die bereits vor diesem Zeitpunkt zum Verkauf vorgesehen waren.

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    Altengerechtes Wohnen und Pocket-Park geplant

    Für das Grundstück an der Krachtstraße/Adrianistraße haben die Antragsteller besondere Pläne: Dort soll ein Mehrfamilienhaus entstehen, das wenn möglich für altengerechtes Service-Wohnen genutzt wird. Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein Teil des Grundstücks für einen Pocket-Park abgetrennt werden kann.

    Bedarf an Service-Wohnungen im Bezirk Ost

    Die Begründung stützt sich auf den aktuellen Pflegebericht des ISG, der für den Bezirk Ost einen erheblichen Bedarf aufzeigt: Bislang gibt es dort keine Service-Wohnungen, bis 2035 werden jedoch 139 entsprechende Wohnungen benötigt. Das Grundstück sei durch seine Lage neben einer SBO-Senioreneinrichtung für diesen Zweck prädestiniert. Der geplante Pocket-Park könnte über eine Wegeverbindung auch den Bewohnern der Senioreneinrichtung zugutekommen.

    Die Antragsteller Björn Backhaus (SPD) und Achim Henkel (Die Grünen) sehen in der Mehrfamilienhausbebauung eine bessere Flächennutzung, die zudem dem Charakter der umliegenden Bauten entspreche.

  • Grüne fordern Erbbaurecht statt Verkauf für städtische Grundstücke in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid will die städtische Bodenpolitik von 2021 konsequent umsetzen. Sie beantragen, dass alle städtischen Grundstücke außer Einfamilienhäusern nur noch im Erbbaurecht vergeben werden.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ihre Vergabepraxis für städtische Grundstücke ändern. In einem Änderungsantrag zur Vorlage 20252687 fordern die Grünen, dass künftig nur noch Einfamilienhäuser verkauft werden sollen. Alle anderen Nutzungen sollen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden.

    Neuausrichtung soll rückwirkend gelten

    Der Änderungsantrag betrifft insbesondere das Grundstück Ruhrstraße (Ost) und weitere Liegenschaften, die bereits vor 2021 zum Verkauf vorgesehen waren. Die Grünen argumentieren, dass auch für diese „alten“ Fälle die neuen Vergabekriterien gelten sollten.

    Fraktionsvorsitzende Ronja Buschmann begründet den Antrag mit der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik. Diese sehe vor, städtische Grundstücke schwerpunktmäßig im Erbbaurecht zu vergeben statt sie zu verkaufen.

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    Unterschied zwischen Verkauf und Erbbaurecht

    Beim Erbbaurecht erwirbt der Nutzer nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum zu bebauen und zu nutzen. Die Stadt bleibt Eigentümerin des Bodens und kann langfristig Einfluss auf die Nutzung behalten. Beim Verkauf geht das Grundstück vollständig in private Hand über.

  • CDU-Fraktion will Erbbaurechtsvergabe in Wattenscheid neu regeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt Änderungen bei der künftigen Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht. Der Änderungsantrag zur Vorlage „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“ sieht vor, dass bestimmte Grundstücke weiterhin verkauft oder nur befristet im Erbbaurecht vergeben werden sollen.

    Verkauf für Mehrfamilienhäuser weiterhin möglich

    Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass neue baureife Mehrfamilienhausgrundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiterhin verkauft oder im Wege des Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 75 Jahren vergeben werden können. Diese Regelung soll auch für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser gelten.

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    Befristetes Erbbaurecht für soziale Zwecke

    Für Grundstücke mit gemeinnützigen, sozialen oder sportlichen Zwecken sowie für gemischte Nutzungen wie Kindertagesstätten oder Wohnen soll das Erbbaurecht mit einer Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren vergeben werden können.

    Entschädigungsregelungen angepasst

    Die Fraktion will auch die Entschädigungshöhe für Wohngebäude bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer neu regeln. Diese soll 90 Prozent des Verkehrswerts des Gebäudes betragen, der durch einen Gutachter festgelegt wird. Die Entschädigungshöhe gilt auch für Gebäude mit gemischter Nutzung.

    Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich

    Ein weiterer Punkt des Antrags sieht vor, dass bei jeder Veräußerung des Erbbaurechts eine Zustimmungspflicht beim Verkauf von Gesellschafteranteilen in den Erbbaurechtsvertrag aufgenommen wird. Dies soll die Zweckbestimmung des Erbbaurechts sicherstellen.

    Einzelfallprüfung als Grundsatz

    In der Begründung betont die Fraktion, dass die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik dienen solle. Dabei gelte jedoch das Prinzip der Einzelfallprüfung und nicht die Anwendung als Regelfall.

  • CDU beantragt Änderungen bei Erbbaurecht-Vergabe in Bochum-Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einen Änderungsantrag zur geplanten Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik eingereicht. Dabei fordert sie mehr Flexibilität bei der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht und betont das Prinzip der Einzelfallprüfung.

    Flexiblere Vergabepraxis gefordert

    In ihrem Änderungsantrag zur Sitzung am 22. Juni 2021 schlägt die CDU-Fraktion vor, dass bei Grundstücksgeschäften künftig „auch“ auf die Vergabe im Erbbaurecht gesetzt werden soll – nicht als Regelfall, sondern als zusätzliches Steuerungselement. Für baureife Mehrfamilienhausgrundstücke im öffentlich geförderten Wohnungsbau sollen beide Optionen offenstehen: Verkauf oder Erbbaurecht mit einer Laufzeit von in der Regel 75 Jahren.

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    Unterschiedliche Regelungen je nach Nutzung

    Während Grundstücke für gemeinnützige, soziale oder sportliche Zwecke sowie für gemischte Nutzungen wie Kita und Wohnen „möglichst“ im Erbbaurecht mit einer Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren vergeben werden sollen, fordert die CDU für andere Bereiche mehr Spielraum.

    Entschädigung und Kontrolle bei Share Deals

    Bei der Entschädigung für Wohngebäude nach Ablauf des Erbbaurechts oder bei Ausübung des Heimfallrechts soll der Satz bei 90 Prozent des durch den Gutachterausschuss festgelegten Verkehrswertes liegen. Dies gilt auch für Gebäude mit gemischter Nutzung wie Wohnen und Kita.

    Besondere Aufmerksamkeit widmet der Antrag der Kontrolle von Gesellschafterveränderungen: Neben der üblichen Zustimmungspflicht bei Verkäufen des Erbbaurechts soll auch bei Änderungen der Gesellschafterstruktur oder Formwechseln eine Zustimmung der Stadt erforderlich sein, um die Zweckbestimmung sicherzustellen.

    Einzelfallprüfung statt Regelanwendung

    In der Begründung betont Fraktionsvorsitzender Michael Bringmann, dass das Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik dienen solle, jedoch das Prinzip der Einzelfallprüfung gelten müsse – nicht die Anwendung als Regelfall.

  • SPD und Grüne fordern Schutz für denkmalgeschützte Objekte in Bodenpolitik

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen Änderungsantrag zur Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik eingebracht. Grundstücke, die an denkmalgeschützte Objekte mit besonderer Bedeutung angrenzen, sollen künftig bevorzugt im Erbbaurecht vergeben werden.

    Erweiterung der Vergabekriterien

    Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion sieht vor, die bestehenden Kriterien für die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht zu erweitern. In Punkt 2. e) der ursprünglichen Vorlage soll die Aufzählung um den Passus „wenn sie an denkmalgeschützte Objekte mit besonderer Bedeutung angrenzen“ ergänzt werden.

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    Beratung in der Bezirksvertretung

    Der Änderungsantrag wurde am 17. Juni 2021 von den Fraktionen eingebracht und steht zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte an. Die Antragsteller sind Holger Schneider von der SPD-Fraktion und Fabian Krömling von der Grünen Fraktion.

  • CDU-Fraktion will Erbbaurecht nur als Einzelfallinstrument

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte fordert Änderungen bei der geplanten Neuausrichtung der Bodenpolitik. Statt einer generellen Regelanwendung des Erbbaurechts soll eine Einzelfallprüfung erfolgen.

    Verkauf statt Erbbaurecht bei Wohnungsbau

    Die Christdemokraten beantragen für die Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2021 eine grundlegende Änderung der Vergabepraxis. Für baureife Mehrfamilienhausgrundstücke im öffentlich geförderten Wohnungsbau sollen künftig zwei gleichwertige Optionen bestehen: Verkauf oder Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 75 Jahren. Dies gilt auch für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser.

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    Unterschiedliche Regelungen nach Nutzungszweck

    Bei Grundstücken für gemeinnützige, soziale oder sportliche Zwecke sowie bei gemischter Nutzung wie Kita und Wohnen soll das Erbbaurecht bevorzugt werden – allerdings mit flexiblen Laufzeiten zwischen 30 und 75 Jahren.

    Entschädigungsregelungen konkretisiert

    Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Entschädigung für Wohngebäude bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf des Erbbaurechts auf 90 Prozent des Verkehrswerts festzusetzen. Dieser soll durch den Gutachterausschuss der Stadt bestimmt werden. Für andere Nutzungen können niedrigere Entschädigungen oder ein kompletter Verzicht vereinbart werden.

    Verschärfte Kontrolle bei Eigentumsübertragungen

    Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung will die CDU zusätzliche Zustimmungspflichten einführen. Neben der bereits vorgesehenen Zustimmung bei Veräußerungen des Erbbaurechts sollen auch Änderungen der Gesellschafterstruktur oder Formwechsel zustimmungspflichtig werden.

    Einzelfallprüfung als Grundprinzip

    In ihrer Begründung betont die CDU-Fraktion unter Vorsitz von James Wille, dass das Erbbaurecht zwar als bodenpolitisches Instrument dienen solle, aber nicht als Regelfall anzuwenden sei. Stattdessen müsse das Prinzip der Einzelfallprüfung gelten.