Schlagwort: Die PARTEI

  • Verwaltung lehnt Vorschlag zur Verlosung von Haushaltsmitteln ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur zufälligen Verteilung von Haushaltsmitteln per Losverfahren zurückgewiesen. Rechtlich sei dies nicht möglich.

    Satirischer Antrag zur Haushaltsberatung

    Ratsmitglied Backs von Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 vorgeschlagen, die Kämmerei solle eine Verlosung der Haushaltsanmeldungen organisieren. Bei der „Dezember-Jahreshauptversammlung namens Haushaltssitzung“ sollten so lange zufällig Posten gezogen werden, bis der Finanzrahmen ausgereizt sei.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Begründung mit aktuellen Herausforderungen

    Als Begründung führte Backs die schwierige Haushaltslage der Stadt an. Durch hohe Verschuldung, völkerrechtswidrige Angriffskriege, Grundsteuerdeltas und nicht durch Bund oder Land finanzierte Projekte sei der Haushalt stark belastet. Der begrenzte Finanzrahmen werde zusätzlich durch Kosten- und Tarifsteigerungen reduziert.

    Die fachliche Bewertung verschiedener Anmeldungen aus den Fachreferaten setze die Politik unter zu hohen Druck und spiele wichtige Themen gegeneinander aus – „Bäume vs. Fahrradwege vs. Parkplätze“. Eine Auslosung böte eine „klare, faire und einvernehmliche Lösung“.

    Verwaltung verweist auf Rechtslage

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Johannes Olschowy erteilte dem Vorschlag eine klare Absage. Die Verlosung von Haushaltsmitteln sei weder in der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushaltsverordnung noch in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen und damit nicht möglich.

    Änderungen am Haushaltsplanentwurf der Verwaltung seien durch die politischen Gremien nur über Anträge möglich, über die im Einzelfall abgestimmt werden müsse.

    Die Antwort wird dem Rat am 18. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Linke und Die PARTEI fordern Wiedereinführung der Vermögensteuer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ und der Einzelmandatsträger der PARTEI haben eine Resolution zur Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer eingebracht. Sie sehen darin einen Weg, die kommunalen Finanzen für anstehende Transformationsaufgaben zu stärken.

    Finanzielle Ausstattung der Kommunen nicht auskömmlich

    Die Antragsteller stellen fest, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Bewältigung anstehender Transformationsaufgaben derzeit nicht auskömmlich ist. Als Beispiele für diese Aufgaben nennen sie:

    • Klimaschutz
    • Wärmeplanung
    • Sanierung der Infrastruktur
    • Soziale Daseinsvorsorge

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Appell an Bund und Land

    Der Rat soll nach dem Willen der Antragsteller an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen appellieren, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer zu schaffen.

    Übermittlung an Abgeordnete und Städtetag

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Beschluss an die örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an den Deutschen Städtetag zu übermitteln.

    Die Resolution wurde von Wiebke Köllner und Horst Hohmeier für die Fraktion „Die Linke im Rat“ sowie von Arnim Backs als Einzelmandatsträger der PARTEI unterzeichnet.

  • Alle Fraktionen beantragen gemeinsam neue Stellvertretungsregelung für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung eingereicht. Künftig sollen alle Ratsmitglieder automatisch als Stellvertreter für alle Ausschüsse fungieren können.

    Flexible Vertretung nach Verfügbarkeit

    Der von allen acht Fraktionen und Gruppen gemeinsam eingereichte Antrag sieht vor, dass neben der regulären Ausschussbesetzung gemäß den beigefügten Wahllisten eine umfassende Stellvertretungsregelung eingeführt wird. Alle Ratsmitglieder der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sollen gleichzeitig als stellvertretende Mitglieder ihrer jeweiligen Fraktion oder Gruppe in sämtliche Ausschüsse gewählt werden.

    Die Vertretung soll dabei in Reihenfolge der Verfügbarkeit der Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion beziehungsweise Gruppe erfolgen. Diese Regelung ist für die gesamte Wahlperiode 2025 bis 2030 vorgesehen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Breite Unterstützung aller politischen Kräfte

    Der Änderungsantrag wird von den Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen politischen Gruppierungen unterzeichnet: Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Die Grünen), Wiebke Köllner und Horst Hohmeier (Die Linke), Jens Lücking (UWG: Freie Bürger), Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (Stadtgestalter/Volt), Felix Haltt (FDP) sowie Sven-Eric Ratajczak (BSW).

    Der Rat soll über den Antrag in seiner Sitzung am 20. November 2025 entscheiden.

  • Verwaltung hat keine Kenntnis über Verfassungsschutz-Beobachtung von Ratsmitgliedern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung erhält keine Informationen darüber, ob Mandatsträger vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Partei Die PARTEI zu extremistischen Verdachtsfällen im Rat hervor.

    Anfrage zu Verfassungsschutz-Beobachtung

    Arnim Backs von Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 6. November 2025 nachgefragt, ob der Verwaltung bekannt sei, ob Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Hintergrund der Anfrage war, dass bei der letzten Kommunalwahl eine als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei viele Stimmen und Ratsmandate erhalten hatte.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Keine Informationen für Stadtverwaltung

    Die Verwaltung stellte klar, dass sie keine Informationen über eine mögliche Beobachtung von Mandatsträgern durch den Verfassungsschutz erhält. Auch die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten keine Angaben zu Einzelpersonen.

    Verschwiegenheitspflicht als Schutz

    Zur Sicherung nicht-öffentlicher Informationen verwies die Verwaltung auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen und Ausschüsse unterliegen gemäß § 43 Abs. 2 in Verbindung mit § 30 der Gemeindeordnung NRW der Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt insbesondere für Inhalte aus nicht-öffentlichen Sitzungen.

    Strafrechtliche Konsequenzen möglich

    Bei Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht können Strafanträge gestellt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden. Die Mandatsträger werden zu Beginn jeder Wahlperiode umfassend schriftlich über Inhalte und Umfang ihrer Verschwiegenheitspflicht informiert.

  • Fraktionen beantragen umfassende Änderungen der Ratsgeschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Alle Fraktionen des Bochumer Stadtrats haben gemeinsam einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingereicht. Die geplanten Neuerungen sehen unter anderem eine Live-Übertragung der Ratssitzungen im Internet, längere Redezeiten und die Streichung der Fragehalbestunde für Bürger vor.

    Sechs Änderungspunkte zur Abstimmung

    Der interfraktionelle Änderungsantrag, der am 19. März 2026 im Rat zur Abstimmung steht, umfasst sechs Kernpunkte, die getrennt abgestimmt werden sollen. Die Änderungen betreffen verschiedene Paragraphen der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Sachanträge erhalten Vorrang

    Eine wesentliche Neuerung sieht vor, dass Sachanträge im Sinne der Gemeindeordnung NRW künftig zu Beginn des Eintritts in die Tagesordnung und noch vor den Beschlussvorlagen der Verwaltung beraten werden sollen. Damit erhalten Anträge aus den Fraktionen einen höheren Stellenwert in der Sitzungsreihenfolge.

    Fragehalbestunde wird gestrichen

    Kontrovers dürfte die geplante Streichung der Fragehalbestunde für Einwohner sein. Der entsprechende Paragraph 2a soll komplett aus der Geschäftsordnung entfernt werden, was die direkten Partizipationsmöglichkeiten der Bürger in den Ratssitzungen einschränken würde.

    Live-Übertragung und längere Redezeiten

    Als modernisierende Maßnahme ist die Live-Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen geplant. Diese sollen künftig in Bild und Ton über die Website www.bochum.de verfügbar sein. Gleichzeitig wird die allgemeine Redezeit von bisher nicht genannter Dauer auf bis zu zehn Minuten festgelegt.

    Vereinfachte Protokollierung und Anfragebearbeitung

    Die Sitzungsniederschriften sollen künftig schlanker werden: Zusätzliche Aufzeichnungen über den wesentlichen Beratungsinhalt sind nur noch nötig, wenn sie zur Erläuterung der Beschlüsse erforderlich sind. Anfragen und Antworten werden nur noch stichwortartig protokolliert, wenn sie unmittelbar in der Sitzung beantwortet werden.

    Für nicht sofort beantwortbare Anfragen wird eine klare Frist eingeführt: Sie müssen spätestens in der übernächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden.

    Hintergrund der Reform

    Die Geschäftsordnungsreform geht auf einen Ratsbeschluss vom 18. December 2025 zurück. Die Verwaltung hatte daraufhin einen Entwurf zur Anpassung vorgelegt, in den nun die Änderungsvorschläge aller Fraktionen und Gruppen einfließen sollen.

  • Stadtverwaltung lehnt Atommüllendlager in Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur Ansiedlung eines Atommüllendlagers in Wattenscheid klar zurückgewiesen. Als Hauptargument führt sie die geologische Ungeeignetheit der vom Steinkohlenbergbau geprägten Region an.

    Satirische Anfrage mit ernster Antwort

    Die Partei Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 20. November 2025 eine augenzwinkernd formulierte Anfrage gestellt, ob nicht ein Atommüllendlager in Wattenscheid angesiedelt werden könne. Als Begründung führte die Partei finanzielle Engpässe der Stadt nach weggebrochenen Übergewinnen der Stadtwerke und geringeren Gewerbesteuereinnahmen an. Ein Endlager würde „mega-mäßig subventioniert“ und schaffe Arbeitsplätze für eine „strahlende Zukunft“.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verwaltung sieht keine geologische Eignung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt antwortete sachlich auf die satirische Anfrage: Wattenscheid sei bisher nicht unter den Standorten, die für ein Atommüllendlager in Betracht kommen. Für eine Entscheidung über die grundsätzliche Eignung der Geologie seien umfangreiche Gutachten erforderlich, die weder geplant noch vorhanden seien.

    Als entscheidendes Argument gegen den Standort führt die Verwaltung an, dass es „sehr zweifelhaft“ sei, „dass eine vom Steinkohlenbergbau geprägte Region für ein solches Projekt geeignet sein kann.“

    Beratung im Februar geplant

    Die Antwort der Verwaltung wird am 5. Februar 2026 in der nächsten Ratssitzung zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Ein breites Bündnis aus neun Fraktionen und Listen hat Änderungen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgeschlagen. Die Anpassungen sollen die Entsendung von Delegierten in Landesgremien regeln und einen Steuerungskreis für Fördermittel etablieren.

    Erweiterte Delegiertenentsendung

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Ausschuss nicht nur direkt gewählte Migrantenvertreterinnen, sondern auch Ratsmitglieder in den Landesintegrationsrat und dessen Hauptausschuss entsenden kann. Diese Erweiterung ist notwendig, da die Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen beide Personengruppen als Delegierte zulässt.

    Konkret sollen drei Mitglieder und drei Stellvertreterinnen in den Landesintegrationsrat sowie ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsendet werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Neuer Steuerungskreis für Fördermittel

    Als weitere Neuerung wird die Einrichtung eines Steuerungskreises vorgeschlagen. Diesem Gremium sollen die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie beide Stellvertretungen angehören. Der Steuerungskreis soll eingegangene Zuwendungsanträge vorberaten und Vergabeempfehlungen erarbeiten.

    Effizienteres Förderverfahren angestrebt

    Die Antragsteller begründen die Einführung des Steuerungskreises mit der Notwendigkeit eines „schlanken, effizienten und zügigen Förderverfahrens“. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass ein vorheriger Austausch mit der Verwaltung bei der Gewährung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen sinnvoll sei.

    Der Steuerungskreis soll als „kompaktes, arbeitsfähiges Gremium“ eine fachlich orientierte Vorprüfung der Anträge vornehmen, bevor diese zur abschließenden Beschlussfassung im Ausschuss behandelt werden.

    Breite politische Unterstützung

    Den Änderungsantrag haben Vertreter*innen von insgesamt neun politischen Gruppierungen unterzeichnet: SPD-Ratsfraktion und SPD-Partei, CDU-Ratsfraktion und CDU-Forum Integration, Die Grünen im Rat und Grüne Liste Vielfalt, Die Linke im Rat und Migrantische Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll über die Änderungen in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 entscheiden.

  • Die PARTEI will Grönland für Bochum annektieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Das fraktionslose Ratsmitglied Arnim Backs von Die PARTEI hat eine satirische Anfrage zur Annexion Grönlands durch die Stadt Bochum eingereicht. Die Begründung: Kompensationsflächen für gefällte Bäume und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für städtische Ordnungskräfte.

    Satirische Anfrage mit politischer Spitze

    In einer für den 5. Februar 2026 terminierten Ratssitzung stellt Arnim Backs die Frage, ob die Stadtverwaltung „alle notwendigen Schritte einleiten“ kann, um Grönland zu annektieren, „solange der orange Mann noch mit anderen Dingen (Venezuela, Iran, Panama) beschäftigt ist“.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Kreative Begründung für den Vorstoß

    Die Partei begründet ihren Vorschlag mit mehreren Punkten: Bochum benötige dringend Kompensationsflächen für die „unglaublich vielen Bäume“, die durch Neubauprojekte gefällt wurden, da „das Münsterland bald voll“ sei. Zudem seien die städtischen Ordnungskräfte nur beim Weihnachtsmarkt und über Silvester ausgelastet.

    Wirtschaftliche und strategische Überlegungen

    Als weitere Argumente führt Backs die in Grönland vorhandenen „bunten Metalle, seltene Erden und Omega-3-Fettsäuren“ an, die für Bochum als „zukünftigen Na(h)to(d)-Standort“ benötigt würden. Das kühle Klima eigne sich zudem für kostengünstige Serverfarmen auf dem „Weg in die digitale Souveränität“.

    Umbenennung in „Grön(emeyer)land“ geplant

    Den Höhepunkt der satirischen Anfrage bildet der Vorschlag, Grönland in „Grön(emeyer)land“ umzubenennen, um den Bezug zu Bochum zu verdeutlichen. Die neue Nationalhymne sei damit „ebenfalls gesetzt“.