Schlagwort: Einzelhandel

  • AfD fragt nach Parkplätzen für Berufspendler in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt beantwortet eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt. Dabei geht es um die Auswirkungen auf Berufspendler und den Einzelhandel durch veränderte Parkraumsituation.

    Keine wesentlichen Veränderungen bei Straßenparkplätzen

    Nach Angaben der Verwaltung bestanden sowohl zum 1. Januar 2023 als auch zum 31. Dezember 2025 rund 14.300 allgemein öffentlich zugängliche Stellplätze im Straßenraum des erweiterten Innenstadtgebietes. Diese Zahlen basieren auf einer Erhebung aus April/Mai 2023 zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr.

    Die Verwaltung betont, dass es keinen systematischen Abbau von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gegeben habe. Der punktuelle Wegfall von Parkplätzen erfolgte im Regelfall im Rahmen konkreter verkehrlicher Maßnahmen, insbesondere bei der Umsetzung des Radkreuzes Bochum aus Verkehrssicherheitsgründen.

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    Bewohnerparken noch nicht umgesetzt

    Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 wurden im Innenstadtbereich keine neuen Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die Umsetzung der zweiten Stufe des Bewohnerparkens ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Von den rund 14.300 Stellplätzen sind etwa 9.300 frei nutzbar für Nicht-Anwohner.

    Parkhauskapazitäten verändert

    Bei den Parkhäusern gab es deutlichere Veränderungen. Das alte Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz wurde durch einen Neubau ersetzt, wodurch sich die Stellplatzanzahl von 567 auf 432 reduzierte – ein Minus von 135 Plätzen. Kompensiert wurde dies durch die neue Tiefgarage im Husemann-Karree mit 510 Stellplätzen.

    Mehrere bestehende Parkhäuser wurden teilsaniert:

    • P1 am Husemannplatz
    • P2 am Dr.-Ruer-Platz
    • Parkhaus Massenbergstraße
    • P5 an der Brückstraße
    • P8 im Bermuda3Eck

    Hohe Nachfrage nach Dauerparkplätzen

    Insgesamt sind 2.475 Dauerstellplätze in den Innenstadtparkhäusern vermietet. Auf der Warteliste stehen 231 Personen, wobei das neue Parkhaus P7 mit 66 Wartenden die höchste Nachfrage verzeichnet. Die Auslastung der Parkhäuser schwankt zwischen 30 und 100 Prozent.

    Rückmeldungen aus Online-Beteiligung

    Laut Verwaltung zeigen die Ergebnisse der Online-Beteiligung zur zweiten Stufe des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr mehrheitlich positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Besonders die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Entzerrung des Verkehrs und die Förderung sicherer Radverkehrsanlagen werden positiv bewertet.

    Kritische Rückmeldungen betreffen vor allem das externe Dauerparken in Wohnquartieren, das als störend für Anwohnende, Kundschaft und ansässige Betriebe empfunden wird.

    Entwicklung des Autoverkehrs rückläufig

    Haushaltsbefragungen zeigen einen kontinuierlichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs bei der Bochumer Bevölkerung: von 56 Prozent im Jahr 2013 auf 54 Prozent im Jahr 2018 und 49 Prozent im Jahr 2023. Diese Zahlen erfassen jedoch nicht den Einpendler-, Besucher- und Durchgangsverkehr.

    Die Verwaltung betont, dass die Parkraumentwicklung im Rahmen des Leitbilds Mobilität 2030 erfolgt, das auf eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsmittel abzielt. Dabei sei kein explizites Ziel für den Rückbau von Pkw-Stellplätzen formuliert.

  • Verwaltung lehnt verkaufsoffene Sonntage im Westfield Ruhr Park ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die beantragten Ladenöffnungen am 6. September und 13. Dezember 2026 im Westfield Ruhr Park nicht zu genehmigen. Als Begründung führt sie an, dass die geplanten Veranstaltungen keinen ausreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen.

    Zwei Termine betroffen

    Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe hatte für 2026 mehrere verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit zwei Terminen im Stadtbezirk Bochum-Nord:

    • 6. September 2026 anlässlich des Kunstfestivals „Arts’N’Acts“
    • 13. Dezember 2026 im Rahmen eines Weihnachtsmarktes

    Für beide Termine empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung.

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    Rechtliche Hürden nach Ladenöffnungsgesetz

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen nur dann sonntags öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei wird ein Zusammenhang vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung am selben Tag stattfindet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass Sonntagsöffnungen eines hinreichenden Sachgrundes bedürfen. Rein wirtschaftliche Umsatzinteressen reichen nicht aus.

    Arts’N’Acts-Festival als unzureichender Anlass

    Das für den 6. September geplante Kunst- und Kulturfestival soll an zwei Tagen stattfinden – am Samstag von 11 bis 19 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Die Verwaltung kritisiert mehrere Aspekte:

    Die Veranstaltungsfläche umfasst lediglich 25.000 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche des Einkaufszentrums von 254.000 Quadratmetern. Bei etwa 150 potenziellen Verkaufsstellen erscheine das Verhältnis zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung nicht angemessen.

    Zudem seien in der prognostizierten Besucherzahl von 70.000 bis 100.000 Personen für beide Festivaltage bereits diejenigen Besucher eingerechnet, die speziell wegen der Sonntagsöffnung kommen würden. Rechnet man diese heraus, blieben maximal 20.000 Personen, die ausschließlich wegen der Veranstaltung den Ruhr Park aufsuchen würden.

    Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht ausreichend

    Für den 13. Dezember plant das Westfield mehrere weihnachtliche Aktivitäten: eine große Weihnachtsparade, Kreativstationen für Kinder, Auftritte von Nikolaus und Weihnachtsengel sowie abends ein lokaler Gospelchor. Der Veranstalter rechnet mit 25.000 bis 30.000 Besuchern.

    Die Verwaltung sieht auch hier keinen ausreichenden Anlass: An einem normalen Samstag werden 45.000 bis 50.000 Besucher im Ruhr Park erwartet. Rechnet man diese Zahl auf fünf Stunden Öffnungszeit herunter, entspreche dies etwa 22.500 bis 25.000 Personen – nahezu identisch mit der Prognose für den Weihnachtsmarkt.

    Einzelhandelspolitische Bedenken

    Zusätzlich führt die Verwaltung an, dass das Westfield Ruhr Park im Masterplan Einzelhandel nicht als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Sonderstandort eingestuft ist. Eine Sonntagsöffnung würde die bereits bestehende Konkurrenz zur Innenstadt und anderen zentralen Versorgungsbereichen weiter verstärken.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Stadt auf, künftig ganz auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag.

    Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten. Von der Katholischen Kirche liegt trotz Erinnerung keine Stellungnahme vor.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 2. Juni berät die Bezirksvertretung Bochum-Nord, gefolgt vom Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt die Vorlage am 8. Juli in Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Sonntagsöffnung von Geschäften in der Innenstadt für zwei Anlässe 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will Verkaufsstellen in der Innenstadt an zwei Sonntagen im Jahr 2026 öffnen lassen: am 13. September zum Musiksommer und am 20. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat im Juli beschließen.

    Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Geschäfte in der Bochumer Innenstadt an folgenden Terminen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen:

    • 13. September 2026 anlässlich des Musiksommers
    • 20. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarkts

    Ursprünglich hatte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe zehn verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Stadtteile beantragt. Der Antrag für das Maiabendfest wurde jedoch zurückgezogen, sodass für die Innenstadt nur noch zwei Termine zur Entscheidung stehen.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Beim Musiksommer werden über drei Tage etwa 150.000 Besucher erwartet, beim Weihnachtsmarkt rechnet man mit rund 1,5 Millionen Besuchern während der gesamten Laufzeit. Eine Umfrage bestätigt, dass 95,8 Prozent der Besucher den Musiksommer auch ohne Ladenöffnung besuchen würden – beim Weihnachtsmarkt sind es sogar 94,2 Prozent.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplanten Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass immer wieder die gleichen Rezepte im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund unterstützen dagegen die Anträge. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Räumliche Begrenzung

    Die Ladenöffnung beschränkt sich auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks. Für den Musiksommer umfasst dies die Veranstaltungsflächen in der Bongard-, Massenberg-, Graben-, Kortum-, Harmonie- und Pariser Straße sowie weitere zentrale Bereiche. Beim Weihnachtsmarkt erstreckt sich der Bereich zusätzlich auf Teile der Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und weitere angrenzende Straßen.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli.

  • Verkaufsoffener Sonntag zur Lindener Meile beschlossen

    Die Stadt Bochum ermöglicht am 30. August 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Linden anlässlich der traditionellen „Lindener Meile“. Die Geschäfte im Kernbereich um die Hattinger Straße dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

    Lindener Meile als Anlass für Sonntagsöffnung

    Die Verwaltung hat dem Rat eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe der Sonntagsöffnung vorgelegt. Grundlage ist die mehr als 25-jährige Tradition der „Lindener Meile“, die sich als beliebter Treffpunkt etabliert hat. Die zweitägige Veranstaltung findet am 29. und 30. August 2026 auf den Plätzen im Lindener Kern und entlang der Hattinger Straße statt.

    Das Fest bietet ein umfangreiches Programm mit wechselndem Musik- und Bühnenprogramm, Autoshow, Kunsthandwerkermarkt, Food-Meile, Spielstraße für Kinder sowie Sport- und Tanzvorführungen. Zusätzlich präsentieren sich Vereine, Kirchen und lokale Akteure aus Wirtschaft und Handwerk.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW können Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an. Bei der Lindener Meile bestehe ein unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Veranstaltung und beabsichtigter Ladenöffnung. Nach Veranstalterangaben werden bei gutem Wetter etwa 10.000 Besucher erwartet.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Begrenzte räumliche Ausdehnung

    Die Verkaufsöffnung beschränkt sich auf den Kernbereich von Linden entlang der Hattinger Straße. Verschiedene Teilbereiche können aus Sicherheitsgründen nicht durchgängig mit Verkaufsständen bestückt werden, da die Straßenbahnlinie 308/318 den Stadtteil durchfährt und Rettungswege freigehalten werden müssen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Sonntagsöffnung ab und verwies auf die Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfahl, auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten und alternative Freizeitgestaltung anzubieten.

    Die Handwerkskammer Dortmund äußerte keine Bedenken gegen die Sonntagsöffnung. Die Industrie- und Handelskammer unterstützte den Antrag zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 29. April 2026 angehört. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Juni 2026 vor, der Rat entscheidet am 18. Juni 2026.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Sommerfest in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (SPD,Grüne)
    Dagegen: 3 (SPD,Grüne,Linke)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, UWG:FB, AfD, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, am 14. Juni 2026 anlässlich des Sommerfestes WAT 609 die Geschäfte in der Wattenscheider Innenstadt zu öffnen. Der Rat soll über die ordnungsbehördliche Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag entscheiden.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage für einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Anlass ist das geplante Sommerfest WAT 609, das von Freitag, 12. Juni, bis Sonntag, 14. Juni 2026 stattfinden soll.

    Sommerfest als achte Folgeveranstaltung

    Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.

    Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.

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    Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung

    Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.

    Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.

    Rechtliche Begründung

    Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.

    Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.

  • CDU Wattenscheid fordert Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage auf Hochstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt, die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Wattenscheider Innenstadt auf die Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Otto-Brenner-Straße auszudehnen. Die Christdemokraten kritisieren die bisherige Begrenzung auf einen kleinen Bereich.

    Erweiterung des Geltungsbereichs gefordert

    Die CDU-Bezirksfraktion unter Stefan Klapperich hat einen Änderungsantrag zur geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage eingereicht. Der Antrag soll am 22. Juni 2021 in der Bezirksvertretung Wattenscheid entschieden werden.

    Konkret fordern die Christdemokraten, dass die Öffnungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Wattenscheider Innenstadt um den Bereich Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Otto-Brenner-Straße erweitert werden.

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    Kritik an „fadenscheiniger“ Argumentation

    In der Begründung ihres Antrags verweist die CDU-Fraktion auf die Feststellung der Verwaltung, dass die Einzelhandelssituation in der Innenstadt Wattenscheid als „notleidend“ bezeichnet werden könne. Verkaufsoffene Sonntage seien laut Verwaltung ein geeignetes unterstützendes Mittel zur Stärkung des stationären Einzelhandels.

    Die CDU kritisiert, dass dieses Mittel nur auf einen kleinen Bereich der Innenstadt angewendet werden solle. Besonders die Hochstraße sei von florierendem Einzelhandel geprägt gewesen, der über die Zeit deutlich abgenommen habe. Die verbliebenen Einzelhändler an der Hochstraße bei verkaufsoffenen Sonntagen „außen vor zu lassen“, mache keinen Sinn.

    Verweis auf zentrale Lage

    Die Argumentation der ursprünglichen Beschlussvorlage bezeichnen die Christdemokraten als „fadenscheinig“. Sie verweisen darauf, dass sich der August-Bebel-Platz in direkter Nähe befinde und auch die Straßenbahnhaltestelle „Wattenscheid Post“ dort liege. Eine Innenstadt lebe vom „Spannungsverhältnis zwischen zwei zentralen Punkten“, argumentiert die CDU-Fraktion.

  • CDU-Fraktion beantragt erweiterte Sonntagsöffnung für Weinfest und Musiksommer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte möchte die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte am 29. August 2021 auf zusätzliche Bereiche der Innenstadt ausdehnen. Der Ergänzungsantrag soll anlässlich des „Weinfest und Musiksommer“ mehr Einzelhändlern die Öffnung ermöglichen.

    Erweiterung des ursprünglichen Vorschlags

    Die CDU-Fraktion unter Vorsitz von James Wille hat einen Ergänzungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über Sonntagsöffnungen eingereicht. Während die ursprüngliche Vorlage bereits eine Öffnung am 29. August 2021 von 13:00 bis 18:00 Uhr vorsah, möchte die Fraktion den betroffenen Bereich deutlich ausweiten.

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    Konkrete Gebietserweiterungen

    Der Antrag sieht vor, das ursprünglich auf das Gleisdreieck beschränkte Gebiet um folgende Bereiche zu erweitern:

    • Im Nordosten: Brückstraße, Hans-Böckler-Straße, Nordring und Bleichstraße

    • Im Süden: Viktoriastraße, Kerkwege und Rechenerstraße

    • Im Westen: Westring


    Dabei sollen die als Grenze markierten Straßen mit ihren unmittelbar anliegenden Grundstücken auf beiden Seiten in die Verkaufsöffnung einbezogen werden.

    Anlass und weitere Begründung

    Als Anlass für die Sonntagsöffnung wird das „Weinfest und Musiksommer“ genannt. Eine ausführlichere Begründung für die Gebietserweiterung kündigte die CDU-Fraktion für die mündliche Verhandlung in der Sitzung am 17. Juni 2021 an.