Schlagwort: Geschlechterquote

  • Stadt muss Vertreter für drei Stiftungs-Kuratorien benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung Vertreter für die Kuratorien der Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft, der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets und der Stiftung Gemeinsam für Bochum bestellen. Dabei sind auch Geschlechterquoten zu beachten.

    Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter

    Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.

    Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.

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    Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung

    Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.

    Geschlechterquote bei Besetzung beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.

    Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode

    Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Besetzung des Verwaltungsrats der Kulturinstitute Bochum steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll acht Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR benennen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts umfasst Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Planetarium. Bislang ist nur ein Mitglied festgelegt.

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum vor. Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vereint die drei städtischen Kultureinrichtungen Schauspielhaus Bochum, Bochumer Symphoniker und Planetarium Bochum unter einem Dach.

    Acht Plätze zu vergeben

    Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.

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    Geschlechterquote im Fokus

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.

    Amtszeit und Befugnisse

    Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Neuwahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat muss nach der Kommunalwahl einen neuen Verwaltungsrat für die Sparkasse Bochum bilden. Oberbürgermeister Jörg Lukat soll erneut den Vorsitz übernehmen. Zudem sind Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe zu bestimmen.

    Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR setzt sich gemäß Sparkassengesetz bei Sparkassen mit 250 und mehr Beschäftigten aus 15 Mitgliedern zusammen: dem vorsitzenden Mitglied, neun sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse.

    Als vorsitzendes Mitglied ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Die neun sachkundigen Mitglieder bleiben in der Beschlussvorlage noch unbenannt. Für die fünf Dienstkräfte der Sparkasse wurden bereits Kandidaten durch die Personalversammlung vorgeschlagen, darunter zur Oven, Heim, Gamisch, Schmidt und Hennig mit ihren jeweiligen Stellvertretern.

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    Beachtung der Geschlechterquote

    Die Verwaltung weist in der Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen vier Frauen bei den sachkundigen Mitgliedern und zwei Frauen bei den Dienstkräften zu benennen wären. Derzeit ist bei den vorgeschlagenen Dienstkräften nur eine Frau (Hennig) vertreten.

    Entsendung in Verbandsversammlung

    Parallel zur Neuwahl des Verwaltungsrates muss der Rat auch Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe bestimmen. Vorgesehen sind Oberbürgermeister Lukat als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Ein zweites Mitglied ist noch nicht benannt.

    Zeitplan und Verfahren

    Die Beschlussvorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember 2025 treffen. Die Amtszeit der neuen Verwaltungsratsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.

    Bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte kann von der Verhältniswahl abgesehen werden, wenn sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen.